22.3170 · Interpellation · 2022-03-16
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
1. Vergeblich wartete die beunruhigte Bevölkerung nach Ausbruch des Ukrainekrieges auf eine klare Aussage des Bundesrates, dass keine Gefahr eines direkten militärischen Angriffes gegen die Schweiz besteht. Allein das BABS trat am 3. März verbreiteten Ängsten entgegen und betonte: "In der aktuellen Situation sind für die Bevölkerung keine besonderen Massnahmen nötig". Fast zeitgleich empfahl die VBS-Vorsteherin jedoch im Radio, "für die Sicherheit der Bevölkerung" sei es besser, jetzt auf direktdemokratische Mittel zu verzichten. Was von beidem trifft nun zu? Waren keine besonderen Massnahmen nötig? Oder war die "die Sicherheit der Bevölkerung" derart gefährdet, dass eine demokratische Diskussion über eine angemessene Bewaffnung vermieden werden sollte?
2. Irritation weckte auch der Chef der Armee. Er legte am 9. März in einem Interview im Tages-Anzeiger einerseits dar, die Schweiz "könnte und müsste" sich im Verteidigungsfall "mit anderen Staaten verbünden, allenfalls auch mit der Nato". Andererseits betonte der Chef der Armee im gleichen Interview, die Planungen richteten sich daran aus, als "kleines, auf sich allein gestelltes Land ... gegen einen überlegenen Gegner" zu bestehen." Beruht die Armeestrategie der Schweiz nun auf einem Konzept "Sicherheit durch den Anschluss an ein Bündnis im Verteidigungsfall"? Oder plant die Schweiz tatsächlich "Sicherheit im Alleingang"?
3. Welche Instrumente hat der Bundesrat, um den vielstimmigen und in sich widersprüchlichen Chor aus dem gleichen Departement zu stoppen? Wie sorgt der Bundesrat dafür, dass über solch fundamentalen aussen- und sicherheitspolitischen Fragen eine informierte und geordnete Diskussion stattfinden kann?
4. Überprüft der Bundesrat die Zuständigkeiten und Verfahren, damit in einer Krise wie dem Angriff Russlands gegen die Ukraine eine kohärente Kommunikation durch die Behörden sichergestellt ist?
5. Seit dem Ende des Kalten Kriegs verfügt die Schweiz über keine Armee- und Verteidigungsstrategie, welche die Aufgabe der Armee konkret beschreibt. Schliesst der Bundesrat diese Lücke im geplanten Zusatzbericht zum Sicherheitspolitischen Bericht 21.070, um Klarheit zu schaffen, welche militärischen Handlungen und spezifischen operativen Einsatzmethoden die Armee umsetzen soll? Lässt sich Kohärenz der Kommunikation und des militärischen Gesamtsystems ohne Verteidigungsstrategie gewährleisten?
Stellungnahme des Bundesrates
1. In der Frage werden unterschiedliche Bedrohungen und Gefahren angesprochen: Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) hat sich in seinen Äusserungen auf eine mögliche nukleare Gefährdung der Bevölkerung bezogen. Basierend auf aktuelle Einschätzungen hat das BABS mitgeteilt, dass diesbezüglich für die Bevölkerung keine besonderen Massnahmen nötig sind. In Bezug auf mögliche nukleare Gefährdungen verfolgt die Nationale Alarmzentrale des BABS die Situation in der Ukraine intensiv und steht mit der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA) in engem Kontakt. Bei Bedarf können Empfehlungen umgehend angepasst und die nötigen Schutzvorkehrungen getroffen werden.
Davon zu unterscheiden ist die Bedrohung durch einen bewaffneten Angriff auf die Schweiz selber. Das Risiko eines solchen ist auf absehbare Zeit weiterhin gering. Hingegen zeigt der Krieg in der Ukraine, dass bewaffnete Konflikte in Europa eine reale Bedrohung sind und sich die Sicherheitslage im regionalen Umfeld der Schweiz deutlich verschlechtert hat. Der Kernauftrag der Armee ist der Schutz der Bevölkerung, also auch die Abwehr eines bewaffneten Angriffs auf die Schweiz. Der planmässige Ersatz der Kampfflugzeug-Flotte ist für den Schutz der Bevölkerung vor Bedrohungen aus der Luft unabdingbar. Das ist angesichts des Krieges in der Ukraine noch offensichtlicher geworden. Die Äusserungen der Vorsteherin VBS zielten auf diesen Umstand ab.
2. Als neutraler Staat ist die Schweiz verpflichtet, die Integrität ihres Territoriums eigenständig zu schützen und zu verhindern, dass ihr Staatsgebiet von Konfliktparteien für militärische Aktionen genutzt wird. Falls die Schweiz selber Ziel eines bewaffneten Angriffs ist, wird die Neutralität hinfällig. In einem solchen Fall will die Schweiz beide Optionen haben: autonome Verteidigung oder Zusammenarbeit mit anderen Staaten, insbesondere den Nachbarstaaten. Dies ist auch im Sicherheitspolitischen Bericht 2021 entsprechend festgehalten. Die Schweiz kann also im Fall der Verteidigung des Landes die Kooperation mit anderen Staaten suchen, sie muss aber nicht. Die Armee muss entsprechend in der Lage sein, zumindest während einer beschränkten Zeit die Schweiz und ihre Bevölkerung eigenständig zu verteidigen. Diese strategische Handlungsfreiheit ist im Übrigen nicht neu, sie galt bereits mit der Landesverteidigungskonzeption im Kalten Krieg.
3./4. Die Kommunikation des VBS wie auch von anderen Departementen ist weder vielstimmig noch in sich widersprüchlich. Die Information der Öffentlichkeit gehört zu den verfassungsmässigen Aufgaben von Bundesrat und Bundesverwaltung. Der Bundesrat "sorgt für eine einheitliche, frühzeitige und kontinuierliche Information über seine Lagebeurteilungen, Planungen, Entscheide und Vorkehren", heisst es im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG, Art.10). Diesen Auftrag haben Bundesrat und Departemente in der Kommunikation zum Krieg in der Ukraine und den damit verbundenen Massnahmen wahrgenommen.
Der Bundesrat überprüft ständig, ob die Krisenkommunikation verbessert werden kann. So wurden in den letzten Jahren deren Grundsätze in den "Weisungen über das Krisenmanagement in der Bundesverwaltung" festgelegt. Für die Medienarbeit im Fall einer Krise hat die Bundeskanzlei ein spezielles Konzept erarbeitet, das die möglichen Instrumente detailliert auflistet und laufend angepasst wird. Die Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung sieht zudem vor, dass der Bundesrat die Information und Kommunikation zentralisieren kann (RVOV, Art. 23 Abs. 4). Von dieser Möglichkeit hat er am 11. März Gebrauch gemacht und entschieden, dass die Kommunikation zum Ukraine-Krieg und den damit in Zusammenhang stehenden Massnahmen bei der Bundeskanzlei (BK) zentralisiert werden. Dadurch wurde die Krisenkommunikation nach den oben erwähnten Grundsätzen verstärkt koordiniert.
5. Die Aufgaben der Armee für den Schutz und die Verteidigung des Landes und der Bevölkerung sind klar geregelt. Es gibt diesbezüglich keine "Lücken". Die Grundlage für die Schweizer Sicherheitspolitik und die Armee als eines ihrer Instrumente sind die Sicherheitspolitischen Berichte des Bundesrates. Die Armee leitet daraus die Planung ihrer Fähigkeiten ab, die sie für die Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt. Die Fähigkeiten der Armee werden laufend weiterentwickelt. Aktuell liegen die Prioritäten bei der Erneuerung der Mittel für die Luftverteidigung, die Bodentruppen und die Cyberfähigkeiten. In all diesen Bereichen bestehen konzeptionelle Grundlagen, die auch auf bewaffnete Konflikte ausgerichtet sind.
Ausgehend vom Sicherheitspolitischen Bericht 2021 wird das VBS als für die Sicherheitspolitik federführend zuständiges Departement in enger Zusammenarbeit mit anderen Stellen des Bundes eine Auswertung des Konflikts vornehmen und den in Aussicht gestellten Zusatzbericht bis spätestens Ende Jahr vorlegen. Der Zusatzbericht wird sich mit den Erkenntnissen aus dem Krieg befassen und dessen Auswirkungen auf die Sicherheitslage und internationale Sicherheitskooperation in Europa analysieren, ebenso die Möglichkeiten für die Schweiz, sich an entsprechenden Diskussionen und Kooperationen zu beteiligen.
Antwort des Bundesrates.