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22.3187 · Interpellation · 2022-03-16

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Eine Studie der Universität Bern bestätigte in einem Versuch ein Tierschutzproblem: 97 Prozent der Legehennen haben ein gebrochenes Brustbein. Die Hühner sind auf Höchstleistung gezüchtet, dadurch steht die Kalziumversorgung für die Eischalenbildung und für die Knochenbildung in Konkurrenz. Das führt zu brüchigen Knochen und schmerzhaften Frakturen. Durchschnittlich legt eine hochgezüchtete Legehenne ein Ei pro Tag. Bei angepasster Leistungen sind weniger Frakturen zu erwarten, die Tiere wären gesünder und hätten weniger Schmerzen. Ein ähnliches Problem besteht bei den übermässig schnell wachsenden Mastpoulets, die mit knapp über 30 Lebenstagen bereits schlachtreif und zu diesem Zeitpunkt teilweise gehunfähig sind. Diese Hochleistungszucht in der Geflügelproduktion ist weltweit standardisiert, die Schweiz ist von ausländischen Hybridzuchten abhängig.

Die Produktionssysteme werden von der Bevölkerung als tierschutzwidrig betrachtet. Diese Thematik wird vom Bund nicht aufgenommen. Die Beiträge für "Tierzucht und Erhaltung der Schweizer Rassen" umfassen 34 Millionen Franken. Der Bund unterstützt dabei keine züchterischen Massnahmen beim Geflügel.

Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Erkennt der Bund die Notwendigkeit, züchterische Massnahmen in der Geflügelzucht zu ergreifen, um Tierleid zu vermindern?

2. Welche Möglichkeiten hat der Bund, um kurz- und mittelfristig auf die Geflügelzucht Einfluss zu nehmen, um eine tiergerechte Eier- und Geflügelfleischproduktion zu gewährleisten?

3. Welche züchterischen Alternativen gibt es bei der Eierproduktion zu den Hochleistungshybriden (z.B. das Dualhuhn oder ÖTZ-Zweinutzungshuhn)? Wie können diese Züchtungen gefördert werden?

4. Welche Möglichkeiten hat der Bund, durch die Ausgestaltung der Tierwohlprogramme RAUS und BTS Einfluss auf die zuchtbedingten Probleme zu nehmen, z.B. durch weniger intensive Produktion für Legehennen?

5. Der Bund macht beim BTS, lediglich Schlachtalter 31 Tage als Vorgaben. Die Wachstumsgeschwindigkeit ist massgeblich für die Tierwohlprobleme bei den Mastpoulets verantwortlich. Ist der Bund bereit bei BTS eine längere Lebensdauer einzuführen und damit den Tierwohlaspekt besser zu berücksichtigen?

6. Welche Massnahmen können seitens Bund unternommen werden, dass bei Poulets im Programm RAUS mit Freilandhaltung höhere Marktanteile erzielt werden (aktuell nur 8%)?

Stellungnahme des Bundesrates

1-3. Die auf die Nahrungsmittelproduktion ausgerichtete Geflügelzucht wurde Mitte der 1960er-Jahre in der Schweiz eingestellt. Seither ist die Zucht der Mast- und Legelinien auf einige wenige, international operierende Zuchtunternehmen konzentriert. In der Schweiz existiert deshalb keine vom Bund anerkannte Geflügelzuchtorganisation. Der Bund richtet daher auch aktuell keine Beiträge für züchterische Massnahmen im Geflügelbereich aus.

Die internationalen Zuchtunternehmen passen ihre Zuchtziele der Nachfrage des Marktes und den Konsumgewohnheiten an. Wie bereits in der Stellungnahme zur Motion 21.3404 Schneider Meret "Keine Qualzuchten in der Hühnermast" erwähnt, hat die genetische Selektion nicht nur das Wachstum des Mastgeflügels, sondern auch dessen Wohlbefinden zum Ziel. So wurde dank der Anpassung der Zuchtziele in den letzten Jahren eine wesentliche Verbesserung der Gesundheit von Mastpoulets erreicht. Auch in der Zucht von Legehennen hat die Gesundheit seit einigen Jahren einen höheren Stellenwert. Langsamer wachsende, extensive Masthybriden existieren bereits und werden in der Schweiz eingesetzt und Eier von Zweinutzungshühnern sind erhältlich. Insbesondere in Deutschland wird intensiv nach idealen Zweinutzungshühnern bzw. Alternativen zu herkömmlichen Legehybriden geforscht. Mittlerweile haben alle grösseren Zuchtfirmen Zweinutzungshühner in ihrem Produktangebot. Allerdings ist zu beachten, dass diese alternative Produktionsrichtung eine wesentlich tiefere Ressourceneffizienz aufweist.Brustbeinverletzungen und -frakturen sind ein multifaktorielles Problem. Neben der Zucht sind auch die Haltung und Fütterung wichtige Einflussfaktoren. So zeigt die Forschung, dass Abstürze von Hennen von Sitzstangen in Volieren zu Brustbeinverletzungen führen können. Als eine Gegenmassnahme werden Volierensysteme mit Rampen ausgerüstet, die die Zirkulation der Hennen erleichtern. Weiter kann eine genau abgestimmte Kalziumversorgung der Jungtiere und Legehennen die Konkurrenz zwischen Knochenbildung bzw. -stärkung und Schalenbildung verringern.

4. und 5. Die beiden Tierwohlprogramme "Besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme" (BTS) und "Regelmässiger Auslauf im Freien" (RAUS) fördern besonders tierfreundliche Produktionsformen gemäss Landwirtschaftsgesetz (Art. 75; SR 910.1). Sie regeln die Haltungsform, nicht die Zucht. Zusätzlich zu den Anforderungen der Tierschutzgesetzgebung wird bei BTS-Mastpoulets eine minimale Mastdauer von 30 Tagen und bei RAUS-Mastpoulets von 56 Tage gefordert. Die Festlegung einer Mindestmastdauer soll sicherstellen, dass die Jungtiere mit ihrem erhöhten Schutzbedarf vor Wind und Kälte genügend alt werden, um den Aussenklimabereich beziehungsweise die Weide auch tatsächlich zu benutzen.

6. Der Bund sieht keine Notwendigkeit regulierend in diesen Markt einzugreifen, da einerseits die eingangs erwähnten Verletzungen nicht eindeutig auf die Wachstumsgeschwindigkeit bzw. die Legeleistung des Geflügels zurückzuführen sind. Andererseits können die Konsumentinnen und Konsumenten mit ihrem Kaufentscheid entscheidend dazu beitragen, dass die Beteiligung bei den RAUS-Poulets ansteigt.

Antwort des Bundesrates.