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22.3205 · Interpellation · 2022-03-17

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Lieferkettenprobleme stellen die Schweizer Wirtschaft nach wie vor und sogar stärkt vor grosse Herausforderungen. Dazu kommen hohe Gas- und Treibstoffpreise, welche Unternehmen und das Gewerbe massiv beeinträchtigen. Insbesondere Industrieprodukte, aber auch Nahrungsmittel sind davon betroffen. Obwohl die Schweiz im 1. Quartal offenbar noch keine hohe Inflation vorweist, weisen beispielsweise Deutschland 2021 mit 3,1 Prozent mit steigender Tendenz und die USA 2021 mit 4,3 Prozent und Januar 2022 mit 7,5 Prozent erschrecklich hohe Inflationsraten auf. Das verheisst zusammen mit dem Krieg in der Ukraine nichts Gutes. Lieferkettenengpässe, hohe Rohstoffpreise und ein Krieg, der eine Reihe eskalierender Konflikte auf der Weltbühne mit sich führen kann, sind Gift für den Welthandel und die Geldpolitik.

Der Bundesrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten:

1. Welche Krisenvorsorge hat der Bundesrat getroffen, um auf anhaltende weltwirtschaftliche Turbulenzen zu reagieren?

2. Mit welcher Strategie werden die Vermögen auf Bankkonten vor einer Inflationswelle geschützt?

3. Die hohe Inflation ist eines der beherrschenden Themen an den Märkten. Welche Strategie hat der Bundesrat für eine anhaltende Inflation in der Schweiz und im Ausland?

4. Welche Konsequenzen sieht der Bundesrat für die Energiepolitik, wenn Preise generell und insbesondere Gas und Treibstoffe teurer werden oder in vermindertem Mass zur Verfügung stehen? Wie werden diesbezügliche Abhängigkeiten in die entsprechenden Strategien integriert?

5. Bürokratische Hürden für Unternehmen müssen abgebaut werden, so kann die Produktivität in der Schweiz stabil gehalten werden; das beste Mittel gegen Inflation. Welche zusätzlichen Möglichkeiten sieht hier der Bundesrat, um die Wirtschaft regulatorisch und fiskalisch weiter zu entlasten?

6. Selbst wenn es der Schweiz jeweils im Vergleich zum Ausland besser geht, ergeben sich insbesondere migrationspolitische Konsequenzen infolge wirtschaftlicher Verwerfungen. Welche Vorsorge trifft der Bundesrat für entsprechende Szenarien?

Stellungnahme des Bundesrates

1: Aufbauend insbesondere auf den Erfahrungen aus der Finanz- und Wirtschaftskrise von 2008/2009, aus den Frankenschocks 2011 und 2015 und basierend auf allgemeinen wirtschaftspolitischen Grundsätzen, verzichtet die Schweizer Konjunkturpolitik bei Konjunkturschwankungen und -dellen auf diskretionäre Interventionen. Bei einer Rezession kämen die bewährten automatischen Stabilisatoren (Spielraum für öffentliche Mehrausgaben bei der Schuldenbremse, ALV, Kurzarbeit, Einkommens- und Gewinnsteuer) zum Tragen. Diese haben sich in der Vergangenheit als sehr effektiv erwiesen, um gezielt und rasch auf einen Abschwung in der Wirtschaft zu reagieren. Zudem verfügt die Schweiz mit dem bestehenden sozialen Sicherheitsnetz über gut etablierte Instrumente. Staatliche Massnahmen zur Stützung der Nachfrage oder zur Abfederung wirtschaftlicher oder sozialer Härtefälle kämen dagegen nur im Falle einer schweren Rezession (starker Einbruch des BIP, hoher Anstieg der Arbeitslosigkeit) in Frage. Gestützt auf die aktuelle Analyse wären solche Massnahmen derzeit weder nötig noch sinnvoll. Die Einschätzung der Konjunkturentwicklung wird laufend überprüft.

2 & 3: Während die wirtschaftliche Erholung von der Corona-Krise sich bis zuletzt fortgesetzt hat, belastet der Krieg in der Ukraine die Aussichten. Insbesondere ist vor dem Hintergrund der globalen Preisanstiege bei Energieträgern und anderen Rohwaren (u. a. Grundnahrungsmittel, Industriemetalle) mit höheren Teuerungsraten zu rechnen. In den ersten Wochen seit Kriegsbeginn in der Ukraine hat sich der Schweizer Franken nominal tendenziell aufgewertet, v. a. gegenüber dem Euro. Dies trägt aktuell dazu bei, den importierten Teuerungsdruck im Inland zu begrenzen. Die Expertengruppe Konjunkturprognosen des Bundes erwartet für 2022 eine Teuerungsrate von 1,9 Prozent (Prognose von Dezember 2021: 1,1%) mit entsprechenden dämpfenden Effekten auf die Entwicklung des privaten Konsums.

Der Bundesrat ist sich der Herausforderungen rund um die gestiegenen Energiepreise bewusst. Er sieht derzeit keinen unmittelbaren Bedarf für Massnahmen, allerdings ist die Preisentwicklung weiterhin volatil und die weitere Entwicklung unsicher. Es wurde vor diesem Hintergrund eine interdepartementale Arbeitsgruppe der betroffenen Departemente UVEK, WBF und EFD gebildet. So werden laufend Grundlagen erarbeitet und mögliche Handlungsfelder des Bundes mit Blick auf allfällige Massnahmen und deren Finanzierung sowie deren Konsequenzen geprüft.

4: Der Bundesrat beobachtet die Lage genau und hat bereits Massnahmen für die Versorgungssicherheit im Winter 2022/2023 ergriffen und weitere Arbeiten in Auftrag gegeben. Für die Stromversorgungssicherheit setzt der Bundesrat mit dem Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (BBl 2021 1667) auf verschiedene Massnahmen. Dazu gehören eine Energiereserve für kritische Versorgungssituationen und der Zubau für die Stromproduktion im Winter. Um die Versorgung mit Gas sicherzustellen, hat der Bundesrat die Voraussetzungen geschaffen, dass die Schweizer Gasbranche gemeinsam rasch zusätzliche Speicherkapazitäten im Ausland sowie Gas, Flüssiggas (LNG) und LNG-Terminalkapazitäten beschaffen kann, ohne später kartellrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Mittel- bis längerfristig soll die Schweiz von den fossilen Energien wegkommen.

Mit dem Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien würde die Dekarbonisierung, Elektrifizierung sowie die Versorgungssicherheit der Schweiz weiter verstärkt. Einen Beitrag dazu soll auch das neue CO2-Gesetz leisten, welches derzeit vom Bundesrat vorbereitet wird.

5: In der am 16. Februar 2022 veröffentlichten Gesamtschau zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Schweiz stellte der Bundesrat zwölf Vorhaben vor, mit denen er die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verbessern und die mittelfristige Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Schweiz stärken will. Zu diesen Vorhaben zählen beispielsweise der Umgang mit den Corona-Schulden (Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes), die Teilrevision des Kartellgesetzes und ein neues CO2-Gesetz. Ein Schwerpunkt wird zudem mit verschiedenen Vorhaben auch bei der Digitalisierung gesetzt. Der Bundesrat hat schliesslich die Ausarbeitung von Botschaften für ein Unternehmensentlastungsgesetz und einer Regulierungsbremse bis Ende 2022 in Auftrag gegeben.

6: Die wirtschaftlich gesteuerte Zuwanderung in die Schweiz geschieht in erster Linie über das Personenfreizügigkeitsabkommen sowie über die komplementäre Zulassung von Arbeitskräften aus Drittstaaten im Rahmen des dualen Zulassungssystems. Das duale Zulassungssystem hat schon in der Vergangenheit gezeigt, dass es sich am effektiven arbeitsmarktlichen Bedarf in der Schweiz orientiert und auch im Krisenfall funktioniert. Der Sonderstab Asyl (SONAS), das politisch-strategische Führungsorgan des Bundes zur Bewältigung von besonderen und ausserordentlichen Lagen im Bereich Asyl und Zuwanderung, erlaubt zudem eine rasche und effiziente Abstimmung zwischen allen Akteuren. Dieser wurde entsprechend auch für die Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Fluchtbewegung aus der Ukraine eingesetzt. In der aktuellen Lage erlaubt es die erstmalige Aktivierung des Schutzstatus S für Schutzsuchende aus der Ukraine zudem, das Schweizer Asylsystem funktionsfähig zu halten.

Antwort des Bundesrates.

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