22.3209 · Postulat · 2022-03-17
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, Bericht zu erstatten über die Umsetzung von Artikel 67a Absatz 2 der Bundesverfassung.
Der Absatz verlangt von den Kantonen eine Koordination des hochwertigen Musikunterrichts an den Schulen und gibt dem Bund die Kompetenz, notwendige Vorschriften zu erlassen, sofern keine Harmonisierung zustande kommt. Zehn Jahre nach der Volksabstimmung über den Verfassungsartikel zur musikalischen Bildung soll in einem Bericht einerseits der Zustand der Harmonisierung dargelegt werden und andererseits aufgrund dieser Ergebnisse abgeklärt werden, ob durch den Bund Vorschriften erlassen werden müssen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Artikel 67a Absatz 2 der Bundesverfassung betrifft den Musikunterricht an den Schulen und somit einen Bereich, der grundsätzlich in der Zuständigkeit der Kantone liegt (Art. 62 Abs. 1 BV). Nur wenn die Kantone die Harmonisierungsziele nicht oder nur teilweise erreichen, kann der Bund eine subsidiäre und sachlich beschränkte Regelungskompetenz wahrnehmen. Der Bundesrat verweist diesbezüglich auf seine Antwort auf die Interpellation 16.3764 "Umsetzung des neuen Verfassungsartikels 67a zur Förderung der musikalischen Bildung" (Ziff. 2).
Die Kantone erfüllen die bundesverfassungsrechtliche Verpflichtung zur Harmonisierung des Schulwesens hauptsächlich mit zwei Instrumenten: mit der Umsetzung der interkantonalen Vereinbarung vom 14. Juni 2007 über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) und mit der Einführung der sprachregionalen Lehrpläne (Lehrplan 21, Plan d'études romand, Piano di studio). Nationale Bildungsziele beschreiben die zu erreichenden Grundkompetenzen im Sprachenunterricht sowie in Mathematik und Naturwissenschaften.
Mit den sprachregionalen Lehrplänen ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg der Harmonisierung der Ziele der obligatorischen Schule erreicht. Diese umfassen auch den Fachbereich Musik. Gemäss dem aktuellen Tätigkeitsprogramm der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) werden die Kantone prüfen, ob aus den sprachregionalen Lehrplänen weitere Bildungsziele abgeleitet und festgelegt werden sollen. Diesem Prozess soll nicht mit einem Bericht des Bundesrates vorgegriffen werden.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.