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22.3234 · Motion · 2022-03-17

Justiz- und Polizeidepartement

Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, verbindliche Standards und Grundlagen zu schaffen, damit in jedem Kanton Krisenzentren für Opfer von sexueller, häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt zur Verfügung stehen oder regionale Zentren im Auftrag mehrerer Kantone eingerichtet werden. Opfer sollen in den Krisenzentren umfassende spezialisierte medizinische und psychologische Erstbetreuung und Unterstützung erhalten. Ebenfalls wird eine Dokumentation und Spurensicherung durch die Rechtsmedizin ohne Verpflichtung zur Anzeige gewährleistet. Die Krisenzentren sollen für alle Opfer leicht zugänglich und in der Bevölkerung bekannt sein. Damit soll die Hilfe für Opfer wie auch die Aussichten auf Erfolg der Strafverfolgung verbessert werden. Die Krisenzentren sollen mit Einverständnis der Opfer deren Kontaktdaten direkt zur zuständigen Opferberatungsstelle weiterleiten dürfen, damit diese später proaktiv mit den Betroffenen Kontakt aufnehmen können.

Begründung

In vielen Regionen der Schweiz finden Opfer von sexualisierter, häuslicher und geschlechtsbezogener Gewalt keine auf Gewalt spezialisierte medizinische und psychologische Soforthilfe. Ebenso haben sie in den meisten Regionen nicht die Möglichkeit, die Spuren der Gewalt durch die Rechtsmedizin zu dokumentieren und sichern zu lassen, um danach in Ruhe entscheiden zu können, ob sie eine Anzeige machen. Dies hat zur Folge, dass die Chancen auf Erfolg der Strafverfolgung sinken und verwehrt den Opfern eine adäquate Ersthilfe.

Unmittelbar nach einer Gewalttat ist es wichtig, dass Opfer eine auf Gewalt spezialisierte, opfer- und traumasensible Ersthilfe erhalten. Dazu gehört die Versorgung von Verletzungen, Traumahilfe und die Prävention von sexuell übertragbaren Krankheiten. Diese Hilfe muss für alle zugänglich sein.

Oft steht das Opfer nach einer Tat unter Schock, weshalb ein Entscheid über eine Anzeige und eine verwertbare Aussage nicht möglich ist. Trotzdem sollen die Spuren der Tat innerhalb von 72h durch die Rechtsmedizin gesichert und dokumentiert und sicher verwahrt werden, damit die Chancen auf eine Strafverfolgung intakt bleiben. Die Durchführung durch die Rechtsmedizin garantiert eine grössere Chance der Verwertbarkeit der Spuren. An vielen Orten der Schweiz wird jedoch die Entnahme durch weniger spezialisiertes medizinisches Personal durchgeführt, was die Verwertbarkeit und damit die Chance der Strafverfolgung vermindert. Hat das Opfer Zeit, sich im Nachgang der Tat von der Opferhilfe beraten und begleiten zu lassen, ist es wahrscheinlicher, dass es Strafanzeige erstattet. Ebenfalls darf davon ausgegangen werden, dass Opfer weniger häufig den Strafantrag zurückziehen, eine Desinteresseerklärung abgeben oder vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Deshalb ist es wichtig, dass es bei der Ersthilfe und Spurensicherung keinen systematischen Hinzuzug der Polizei gibt und im Anschluss eine proaktive Kontaktaufnahme durch eine spezialisierte Opferberatungsstelle für eine qualifizierte Beratung und Nachbetreuung sichergestellt wird.

In solchen Krisenzentren ist nicht nur eine interdisziplinäre, auf Gewalt spezialisierte Zusammenarbeit von hoher Bedeutung - auch die Abläufe, Räumlichkeiten etc. sind auf die Bedürfnisse von Betroffenen ausgerichtet. Gute Modelle solcher Krisenzentren finden sich bereits seit vielen Jahren im Kanton Waadt (CHUV) und Bern (Berner Modell). Andere Modelle sind selbstverständlich möglich, wie z.B im Kanton St. Gallen, wo die Opfer eine Notrufnummer anrufen können, um den Einsatz einer spezialisierten forensischen Fachpersonen zu beantragen. Die Istanbul-Konvention verpflichtet mit Artikel 25 IK zu solchen Zentren und empfiehlt pro 40 000 Einwohner_innen ein Zentrum. Einheitliche Standards garantieren, dass überall in der Schweiz die Opfer von Gewalt, dieselben Chancen auf Hilfe und Strafverfolgung haben. Wichtig ist dabei, dass das Angebot regelmässig bekannt gemacht wird in der Bevölkerung und der Zugang für alle Betroffenen geschaffen wird.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.