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22.3248 · Motion · 2022-03-17

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, als Voraussetzung für Direktzahlungen im Landwirtschaftsgesetz eine Pflicht zur Weiterbildung festzulegen, mit einem Schwerpunkt auf dem ökologischen Wandel. Er legt die Leitlinien dieser Weiterbildung auf Bundesebene fest.

Begründung

Im Landwirtschaftssektor wird die Weiterbildung kantonal angeboten. Sie hat keinerlei verpflichtenden Charakter. Im Gegensatz dazu ist die medizinische Weiterbildung eine ethische und gesetzliche Pflicht, dank der im Hinblick auf eine tadellose Berufsausübung die in der Ausbildung erworbenen Kompetenzen erhalten und entsprechend der medizinischen Entwicklung aktualisiert werden.

Die Landwirtschaft steht vor immer wichtigeren und komplexeren Anforderungen. Die Praktiken entwickeln sich unablässig weiter, sodass sich die Landwirtinnen und Landwirte ständig anpassen und technische, wirtschaftliche und rechtliche Kompetenzen entwickeln müssen. Diese Kompetenzen sind regelmässig auf den neusten Stand zu bringen. Ein Weiterbildungsangebot gibt es in verschiedenen Bereichen (Übergang zur biologischen Landwirtschaft, Gewässerschutz, Informationen über Düngemittel usw.); es ist aber nicht obligatorisch.

Solange es keine zertifizierte Weiterbildung gibt, können sich die Landwirtinnen und Landwirte auf die Fenaco beziehen. Diese Agrargenossenschaft bietet gratis eine breite Palette an Produkten und Dienstleistungen an, die allerdings nicht als unabhängig betrachtet werden können, da die gegenseitige Abhängigkeit von Landwirtschaft und Fenaco gross ist. Insbesondere ist die Düngemittelreduktion, bei der es sich doch um ein ökologisches Erfordernis handelt, nicht Fenacos vordringlichstes Ziel.

Das heute am weitesten verbreitete Modell der intensiven Landwirtschaft stillt zwar die Bedürfnisse der Bevölkerung. Es sieht sich aber neuen Herausforderungen zum Schutz unseres Planeten gegenüber. Die Landwirtinnen und Landwirte müssen allmählich umlernen und ein Landwirtschaftsmodell entwickeln, das für die kommenden Generationen kohärent und sinnvoll ist. Dazu sind die künftigen Bedürfnisse gedanklich vorwegzunehmen und über Weiterbildung die Instrumente bereitzustellen, die für den ökologischen Umbau notwendig sind. Die Weiterbildung aktualisiert die Kenntnisse und Kompetenzen, die während der Ausbildung erworben wurden und zu einem eidgenössischen Fachausweis geführt haben.

Darum ist eine objektive, auf Bundesebene klar festgelegte Weiterbildung einzuführen. Nur wer sie absolviert, hat Anspruch auf Direktzahlungen. Diese Weiterbildung soll die Landwirtinnen und Landwirte in erster Linie dazu befähigen, die ökologische Wende zu meistern.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Landwirtschaftsbetriebe in der Schweiz sind hinsichtlich Produktionsrichtung, Lage, Grösse und Bewirtschaftungsintensität sehr unterschiedlich. Dementsprechend sind die Anforderungen an die Kenntnisse und Fähigkeiten der Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter ebenfalls sehr heterogen. Die berufliche Grundbildung, die mit dem eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) abgeschlossen wird, trägt den unterschiedlichen Anforderungen Rechnung. Mit der Berufsreform, welche derzeit durch die Trägerschaft der landwirtschaftlichen Berufe (OdA AgriAliForm) vorangetrieben wird, soll die landwirtschaftliche Berufsbildung aktualisiert und auf die künftigen Herausforderungen ausgerichtet werden. Dem Anliegen der Motionärin, die Transformation der Landwirtschaft in Richtung Nachhaltigkeit zu unterstützen, kann damit bereits mit der Reform der beruflichen Grundbildung Rechnung getragen werden.

Es existiert eine Vielzahl an öffentlich-rechtlichen Beratungs- und Weiterbildungsangeboten, die nicht verkaufsorientiert sind und von den meisten Kantonen in ihren landwirtschaftlichen Bildungs- und Beratungsinstitutionen angeboten werden. Zudem besteht mit dem modular aufgebauten System der Höheren Berufsbildung zur Vorbereitung auf die Berufsprüfung (BP) sowie die höhere Fachprüfung (HFP) ein schweizweit koordiniertes und periodisch aktualisiertes Bildungsangebot, das der Vielfalt der Betriebe und den Ansprüchen zur nachhaltigen Entwicklung Rechnung trägt. Die Module, beispielsweise jene in den Bereichen Ökologie und Betriebswirtschaft, können auch als einzelne Weiterbildungskurse besucht werden. Der Bundesrat erachtet es als wichtig, dass die Kantone diese Angebote zusammen mit der OdA AgriAliForm erhalten, stärken und weiterhin auf die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen ausrichten.

Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass neben einer fundierten Berufsbildung auch in der Landwirtschaft eine regelmässige Weiterbildung im Sinne des lebenslangen Lernens wichtig ist. Allerdings erachtet er den Ansatz der Motionärin als nicht zielführend, die Ausrichtung der Direktzahlungen an die Voraussetzung einer regelmässigen Weiterbildung mit dem Schwerpunkt ökologischer Wandel zu knüpfen. Einerseits ist eine derartige Fokussierung auf einen Schwerpunkt kaum für alle Betriebe sinnvoll. Andererseits ist die Motivation zum Lernen bei einem faktischen Obligatorium nicht immer gegeben. Besser sind Anreizsysteme und die Förderung der intrinsischen Motivation für die Weiterbildung. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt der Bundesrat, im Rahmen der zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik (Bericht in Erfüllung des Postulats 20.3931 der WAK-S und des Postulats 21.3015 der WAK-N) Vorschläge zu erarbeiten, wie das Know-how im Landwirtschaftssektor durch eine Stärkung der ständigen Weiterbildung gesteigert werden kann.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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