22.3270 · Motion · 2022-03-17
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Seit dem 1. Januar 2022 bekommen Frauen in Frankreich bis 25 Jahre gratis Verhütungsmittel. Bisher konnten nur Mädchen bis 18 Jahre davon profitieren. Die Ausweitung wird damit begründet, als dass mit der bisherigen Regelung sehr positive Erfahrungen gemacht wurden und die Schwangerschaftsabbrüche in dieser Zeit zurückgingen. Es sei ein weiterer Schritt für die Rechte der Frauen und die Bekämpfung der Jugendarmut, erklärte die französische Regierung die Neuerung. Der Zugang zu Verhütung gehört zu den grundlegenden Bedürfnissen und zu den reproduktiven Rechten. Er gewährleistet die persönliche Selbstbestimmung und stärkt die öffentliche Gesundheit. In der Schweiz bedeutet sie insbesondere für junge Erwachsene und Menschen in Ausbildung oder mit geringen Einkommen eine finanzielle Belastung. In der neuesten Ausgabe des vom European Parliamentary Forum on Sexual and Reproductive Rights (EPF) publizierten "Contraception Atlas" belegt die Schweiz den 24. Rang und schneidet damit in Westeuropa am schlechtesten ab. In der Beantwortung der Motion 19.3660 argumentiert der Bundesrat, dass eine Aufnahme der Verhütungsmittel in den Grundkatalog der Krankenversicherung falsch sei, weil es sich dabei nicht um die Behandlung einer Krankheit handle. Der Bundesrat ist deshalb angehalten, anderweitig die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, um den niederschwelligen Zugang zu kostenlosen Verhütungsmittel für Frauen und Männer bis 25 Jahre zu ermöglichen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Wie in der Stellungnahme vom 20. Februar 2019 auf das Postulat 18.4228 Feri Yvonne "Zugang zu Verhütung für alle garantieren" ausgeführt, teilt der Bundesrat die Einschätzung der Motionärin, dass der gleichberechtigte Zugang zur Gesundheitsversorgung ein zentrales Anliegen der öffentlichen Gesundheit darstellt. Das betrifft auch den Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit. So ist der Zugang zu Verhütungsmitteln nicht nur eine Massnahme zur Prävention sexuell übertragbarer Infektionen, sondern auch ein wichtiger Faktor für eine selbstbestimmte Lebens- und Familienplanung.
Wie in der Stellungnahme vom 21. August 2019 zur Motion 19.3660 Marti Samira "Verhütungsmittel gehören in den Grundkatalog der Krankenversicherung" ausgeführt, fällt die Abgabe von Verhütungsmitteln jedoch nicht in die Zuständigkeit der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Die Schaffung von anderweitigen gesetzlichen Grundlagen, um den niederschwelligen Zugang zu kostenlosen Verhütungsmitteln für Frauen und Männer bis 25 Jahre zu ermöglichen, würde aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung, namentlich im schweizerischen Gesundheitssystem, wiederum den Kantonen obliegen.
An dieser Stelle sei aber darauf hingewiesen, dass es in der Schweiz im europäischen Vergleich nur sehr wenige Schwangerschaften bei sehr jungen Frauen gibt. Auch die Zahlen der Schwangerschaftsabbrüche bei in der Schweiz wohnhaften jungen Frauen ist vergleichsweise tief.
Bei den Migrantinnen ist die Schwangerschaftsabbruchrate höher als bei den Schweizerinnen. Die Kantone haben bei Sozialhilfebezügerinnen und Asylbewerberinnen bereits heute Möglichkeiten, die Finanzierung der Verhütung zu unterstützen.
Aus diesen Gründen beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.