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22.3278 · Interpellation · 2022-03-17

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

1. Wie beurteilt der Bundesrat den Zwischenerfolg von Initiativen zur Förderung des Baumbestandes in Siedlungsgebieten, insbesondere diejenigen, welche er in der Vergangenheit unterstützt hatte wie "Trees in Cities Challenge", "ArboCityNet")?

2. Inwiefern spielt der biodiversitätsspezifische Wert eines Baumes (Messung z.B Mittels Biodiversitätsindex) eine Rolle beim Baumschutz in den Kantonen und Gemeinden?

3. Wie beurteilt der Bundesrat die Entwicklung von Grün- und Freihaltezonen in Bezug auf Fläche und Biodiversität, insbesondere in Gemeinden, die über wenig Wald oder über kein Landwirtschaftsgebiet verfügen?

4. Wie will der Bundesrat sicherstellen, dass die in den diversen Pilotprogrammen gewonnene Erkenntnisse auf kantonaler und auf kommunaler Ebene umgesetzt werden?

5. Welchen Beitrag leisten das Landschaftskonzept Schweiz und die Strategie Baukultur des Bundes bei der Förderung von Bäumen?

Begründung

Mit zunehmender Verdichtung und Modernisierung von Kernstädten und dem Wandel in den Wohn- und Arbeitsgebieten geraten wertvolle Grün- und Freiräume immer mehr unter Druck. Die Relevanz von Bäumen für die Biodiversität und damit für das Wohlbefinden des Menschen im Siedlungsraum ist gross. Nebst der Baumart und dem Standort ist das Alter ein entscheidender Faktor für die Wirkung eines Baumes in Bezug auf die Biodiversität und den vorhandenen ökologischen Nischen. Bei Abholzung eines Baumes geht nicht nur Biodiversität verloren, sondern Ökosystemleistungen, etwa der ausgleichende, kühlende Einfluss auf das trockenwarme Stadtklima oder die positive Wirkung auf die Luftqualität. Markante Bäume, wie die Linde am Dorfbrunnen oder die Aleen entlang historischer Strassen, prägen als Wahrzeichen unsere Orts- und Stadtbilder.

Der Baumschutz ist in der Kompetenz der Kantone und Gemeinden. Die meisten grösseren Schweizer Städte haben über das gesamte Baugebiet generelle verbindliche Baumschutzbestimmungen, in Agglomerationsgemeinden ist dies noch nicht flächendeckend der Fall. Ein Grundsatz des Raumplanungsgesetzes auf Bundesebene ist es jedoch, dass Siedlungen viele Grünflächen und Bäume enthalten sollen (Art. 3 Abs. 3 RPG).

Der Bund beschäftigt sich bereits heute mit dieser Thematik. Im "Aktionsplan 2021-2023 zur Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030" evaluiert der Bundesrat das Potenzial einer koordinierten Förderung von Bäumen in Form von "Urban Forestry" und Agroforstwirtschaft in ländlichen Gebieten. Im Landschaftskonzept Schweiz ist die Sicherung der Grünräume ein Ziel. 2021 wurde ein Konzept für die Förderung von Bäumen ausserhalb von Wäldern entworfen. Zudem bildet im Pilotprogramm "Anpassung an den Klimawandel" die zunehmende Hitzebelastung in Siedlungsgebieten einen thematischen Schwerpunkt. In der laufenden Programmphase 2019-2022 unterstützt der Bund 15 Projekte zu diesem Thema. Unter anderem werden Baumaterialien, aber auch Bäume auf ihre kühlende Wirkung untersucht, die Verminderung der Hitzebelastung in Schulhäusern getestet oder Konzepte für die klimaangepasste Gestaltung von Quartieren und Agglomerationen entwickelt.

Im Zusammenhang mit den Herausforderungen in Bezug auf die Biodiversitäts- und Klimakrise stellt sich die Frage, wie wissenschaftliche Erkenntnisse möglichst flächendeckend Eingang in die Gesetzgebung und Praxis finden können.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bund unterstützt auf der Grundlage der "Waldpolitik. Ziele und Massnahmen 2021-2024" unter anderen die folgenden nationalen und internationalen Initiativen: Nationale Vereinigung "ArboCityNet", Die Bäume aus dem Wald locken (Aktionsplan 21-23 zur Strategie nachhaltige Entwicklung 2030, Massnahme 7), das Europäische Netzwerk "European Forum on Urban Forestry" sowie das UNECE Programm "Trees in Cities". Dadurch konnten politische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger sowie Planungsverantwortliche in Bezug auf die Bedeutung von Stadtbäumen und Wäldern sensibilisiert werden. Auch die nationale Bereitstellung eines Tools zur Verwaltung von Stadtbäumen und Stadtwäldern oder die Pflanzung von Stadtbäumen zur Minderung städtischer Hitzeinseln sind erste Erfolge.

2. Der Bund verfügt über keine nationale Übersicht zur Frage, ob der biodiversitätsspezifische Wert eines Baumes beim Baumschutz in den Kantonen und Gemeinden eine Rolle spielt. Für den Vollzug der Wald- und Naturschutzgesetzgebung sind die Kantone zuständig. Die verantwortlichen Stellen bestimmen auch die Baumartenwahl. Fachliche Grundlagen wie der angesprochene "Biodiversitätsindex für Stadtbäume" unterstützen die Entscheidungen auf kantonaler und kommunaler Ebene, sind jedoch keine verbindlichen Richtlinien des Bundes.

3. Die neusten Resultate der Landschaftsbeobachtung Schweiz LABES belegen, dass die Grünflächen in städtischen Gebieten seit 2017 jedes Jahr um rund 1 Prozent abgenommen haben. Diese Abnahme ist eine Folge der Bautätigkeit, welche Lebensräume zerschneidet und die Böden versiegelt, und so die Biodiversität zusätzlich unter Druck setzt. In den letzten Jahren haben einzig wärmeliebende und trockenheitsresistente Pflanzenarten zugenommen, was primär mit der Klimaerwärmung zusammenhängt. Das Siedlungsgebiet hat grosses Potenzial, Pflanzen und Tieren als Ersatzlebensraum zu dienen. Dieses Potenzial wird heute erst wenig ausgeschöpft. Deshalb stellt die verstärkte Förderung der Natur in Städten und Gemeinden einen Eckpunkt des indirekten Gegenvorschlags des Bundesrates zur Biodiversitätsinitiative dar.

4. Aktuell fördert der Bund die Siedlungsnatur im Rahmen der Programmvereinbarungen mit den Kantonen im Umweltbereich in der Höhe von rund 5 Millionen Franken pro Jahr. Zudem hat er gemeinsame Projekte auf kantonaler und kommunaler Ebene gestartet, beispielsweise im Rahmen des Aktionsplans Biodiversität Schweiz 2017-2023 (AP SBS) und des "Pilotprogramms Anpassung an den Klimawandel". Diese Projekte werden zurzeit evaluiert. Die Erkenntnisse fliessen in die Programmvereinbarungen oder andere Umsetzungsinstrumente ein. Zudem schlägt der Bundesrat im indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative vom 4. März 2022 vor, sich im Rahmen von Programmvereinbarungen mit zusätzlichen 25 Millionen Franken pro Jahr an den Kosten der Kantone für den ökologischen Ausgleich zu beteiligen, wobei die Priorität bei der Biodiversität in der Siedlung liegen soll.

5. Mit dem Landschaftskonzept Schweiz (LKS) legt der Bundesrat die qualitätsorientierte Entwicklung der Landschaft fest. Unter anderem soll die bauliche Verdichtung des Siedlungsgebiets dem Erhalt und der Pflege von Stadtbäumen Rechnung tragen. Das dazu vom Bundesrat erlassene Qualitätsziel für städtische Landschaften ist behördenverbindlich und somit auch durch kommunale Bau- und Planungsstellen zu berücksichtigen. Die Strategie Baukultur ist für Kantone und Gemeinden hingegen nicht verbindlich. Dementsprechend enthält die Strategie keine konkreten Massnahmen zum Baumschutz. Diese liegen in der Kompetenz der Kantone und Gemeinden.

Antwort des Bundesrates.