22.3285 · Motion · 2022-03-17
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat verzichtet zur Sicherstellung der Stromversorgung auf gasbetriebene Reservekraftwerke und fördert Alternativen, die ohne fossile Energieträger arbeiten.
Begründung
Mit dem Ausbruch des Krieges in der Ukraine ist deutlich geworden, wie abhängig unsere Energieversorgung vom Gas ist: Das in die Schweiz importierte Gas stammt zu rund der Hälfte aus Russland. In diesem Zusammenhang ist der Vorschlag des Bundesrates vom 17. Februar 2022, zwei bis drei Spitzenlast-Gaskraftwerke in Betrieb zu nehmen, sicher keine gute Lösung.
Statt 700-900 Millionen Franken in den Bau solcher Anlagen zu investieren, die nur in Betrieb genommen werden, um saisonale Stromlücken zu stopfen, muss der Bund einen vergleichbaren Betrag in Alternativen investieren, die ohne fossile Energieträger auskommen. Solche Alternativen könnten Energiesparmassnahmen oder die Förderung erneuerbarer Energien sein. Dies liesse sich grösstenteils über die Erhöhung der Beiträge an bestehende Instrumente wie SuisseEnergie, das Gebäudeprogramm, ProKilowatt, ProNovo usw. bewerkstelligen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Am 16. Februar 2022 hat der Bundesrat dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) den Auftrag erteilt, das von der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) vorgeschlagene Konzept der Reservekraftwerke zu vertiefen. Um den Umfang der Investitionen zu begrenzen, wird der Schwerpunkt dabei auf die bestehenden und derzeit nicht genutzten Infrastrukturen gelegt werden. Diese Kraftwerke sollen nur in Ausnahmesituationen zum Einsatz kommen, etwa zur Vermeidung verordneter Massnahmen wie Verbrauchseinschränkungen, Kontingentierungen oder Netzabschaltungen, die für Bevölkerung und Wirtschaft negative Folgen hätten. Überdies hätte der seltene und kurzzeitige Betrieb dieser Kraftwerke in gravierenden Strommangellagen nur eine relativ geringe Wirkung auf den CO2-Ausstoss. Dennoch müssen die Anlagen klimaneutral betrieben werden, beispielsweise durch den Einsatz von CO2-freien Brennstoffen oder durch Kompensation. Ihr Betrieb sollte somit nicht von einer einzigen Brennstoffart, wie z. B. Erdgas, abhängig sein. Die Bestimmungen zur gesetzlichen Verankerung des Konzepts müssen dem Parlament im Zuge der Beratungen über das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien vorgelegt werden. Sollte indessen die Debatte im Parlament mehr Zeit beanspruchen, wird der Bundesrat die Möglichkeit prüfen, für die bestehenden Kraftwerke auf dem Verordnungsweg vorzugehen.
Nichtsdestotrotz müsste die Abhängigkeit der Schweiz von russischem Gas bis 2025 deutlich verringert werden. Die Kraftwerke sollen so konzipiert werden, dass sie sowohl mit Gas als auch mit Heizöl betrieben werden können. Bei einer Erdgasknappheit könnte als Brennstoff Heizöl verwendet werden, welches zuvor in der Schweiz eingelagert wird.
Parallel dazu will der Bundesrat das Stromeffizienzpotenzial rasch erschliessen. Dabei sollen verschiedene Massnahmen zum Einsatz kommen, namentlich eine Aufstockung der Fördermittel für den Ersatz von Elektroheizungen oder die Verschärfung gewisser Vorschriften für das Inverkehrbringen elektrischer Geräte. Ausserdem wird der Bundesrat den Ausbau aller erneuerbaren Energien weiterhin unterstützen.
Die Reservekraftwerke sind somit als zusätzliche Absicherung zu betrachten, die nur in ausserordentlichen Situationen zum Tragen kommen würde. Diese Absicherung lässt sich nicht durch Massnahmen zur Förderung der Energieeffizienz gewährleisten, denn diese bilden zusammen mit den erneuerbaren Energien das Fundament der Energiestrategie und werden im Schweizer Stromsystem fortlaufend angewendet.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.