Einhaltung von Sorgfaltspflichten. Nehmen die Schweizer Agrarhändler ihre Verantwortung genügend wahr?
22.3312 · Postulat · 2022-03-18
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, in dem er den Stand der Umsetzung der von ihm geforderten verantwortungsvollen Unternehmensführung im Agrarrohstoffhandel hinsichtlich der Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten aufzeigt. Der Analyse soll der OECD/FAO-Leitfaden für verantwortungsvolle landwirtschaftliche Lieferketten als Benchmark zugrunde gelegt werden. Zudem legt er dar, wie er die konsequente Umsetzung von Sorgfaltspflichten bei Schweizer Agrarhändlern sicherstellen kann.
Begründung
Der Bundesrat erwartet laut seiner Antwort auf lp 21.4515, dass die in der Schweiz ansässigen Agrarhändler ihre Verantwortung gemäss dem OECD/FAO-Leitfaden wahrnehmen. Ob und in welchem Ausmass dies geschieht, überprüft er jedoch nicht. Stattdessen verweist er auf einen geplanten OECD-Bericht. Dieser analysiert aber "Aktivitäten der Unterzeichnerstaaten zur Förderung der Umsetzung des Leitfadens" und nicht die Umsetzung des Leitfadens durch Unternehmen. Mit dem vom SECO unterstützten Bericht der Responsible Mining Foundation liegt eine Bewertung der Sorgfaltsprüfung durch Hard Commodity Händler vor - für die Agrarhändler fehlt eine solche. Diese Lücke wird auch von der erwähnten OECD-Pilotstudie von 2019 nicht gefüllt.
Im Februar 2022 veröffentlichte die Europäische Kommission ihren Vorschlag für ein EU-weites Lieferkettengesetz, welches den Agrarhandel explizit als Hochrisiko-Sektor einstuft. Vor diesem Hintergrund kommt der Schweiz als weltgrösstem Handelsplatz für Agrarrohstoffe eine besondere Verantwortung zu. Sie muss sicherstellen, dass sich die hier ansässigen Agrarhändler bei ihren Auslandgeschäften menschenrechts- und umweltkonform verhalten. Dies ist angesichts der aktuellen geopolitischen Lage umso wichtiger. Mit dem OECD/FAO-Leitfaden verfügen die Unternehmen über ein sektorspezifisches Instrument dafür. Eine Überprüfung, ob der Leitfaden von den Agrarhändlern auch systematisch angewandt wird, hat bis heute nicht stattgefunden. Damit fehlt dem Bundesrat die Grundlage zu beurteilen, ob die Händler "ihre Verantwortung gemäss den international anerkannten Standards und Leitlinien zur verantwortungsvollen Unternehmensführung... wahrnehmen" und die Schweiz ihren diesbezüglichen Sorgfaltspflichten entsprechend nachkommt.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bund setzt sich für die Umsetzung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und die dort empfohlene Sorgfaltsprüfung für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung ein.
Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 21.4515 dargelegt hat, gibt es zahlreiche Aktivitäten wie Schulungen oder direkte Kontakte mit Unternehmen, um die Anwendung des OECD/FAO-Leitfaden für verantwortliche landwirtschaftliche Lieferketten gezielt zu fördern. Bei mutmasslichen Verstössen gegen die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen steht zudem der Nationale Kontaktpunkt als aussergerichtliche Schlichtungsstelle zur Verfügung.
Gestützt auf den am 15. Januar 2020 verabschiedeten Aktionsplan 2020-2023 zur gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen (CSR-Aktionsplan) hat sich der Bundesrat ausserdem verpflichtet, periodisch die Umsetzung der OECD-Leitfäden zur Sorgfaltsprüfung für verantwortungsvolle Unternehmensführung zu überprüfen. Der Bund hat im Frühjahr 2022 eine externe Studie in Auftrag gegeben mit dem Ziel, den Kenntnisstand der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und der UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie die Umsetzung der darin enthaltenen Instrumente zur Sorgfaltsprüfung durch Schweizer Unternehmen zu erheben. Der Umsetzungsstand der Sorgfaltsprüfung soll sowohl branchenüber-greifend als auch in den Sektoren Finanzen, Textilien, Landwirtschaft (einschliesslich im Agrarhandel tätige Unternehmen) und Mineralien geprüft werden. Die Studie wird auch untersuchen, wie die Unternehmen die verschiedenen Schritte der in diesen Standards empfohlenen Sorgfaltsprüfung umsetzen. Die Resultate der Studie werden Ende 2022 erwartet und die Basis für allfällige weitere Aktivitäten bilden.
Weiter hat der Bundesrat per 1. Januar 2022 die neuen Pflichten zur Berichterstattung betreffend unter anderem die Achtung der Menschenrechte, Arbeitnehmerbelange und den Schutz der Umwelt sowie zur Sorgfaltsprüfung betreffend Kinderarbeit in Kraft gesetzt. Agrarhändler fallen unter die neue Berichterstattungspflicht, sofern sie die Kriterien gemäss OR Art. 964a erfüllen. Zu den Pflichten gehört gemäss OR Art. 964b die Berichterstattung über die angewandte Sorgfaltsprüfung einschliesslich einer Beschreibung der wesentlichen Risiken in Bezug auf u.a. Umweltbelange und Menschenrechte sowie deren Handhabung durch das Unternehmen. Mit dem OECD/FAO-Leitfaden verfügen die Unternehmen im Agrarhandel über ein sektorspezifisches Instrument zur Durchführung dieser Sorgfaltsprüfung.
Aufgrund der bereits getroffenen Massnahmen und insbesondere der externen Studie zur Überprüfung der Umsetzung der Sorgfaltsprüfung für verantwortungsvolle Unternehmensführung durch Unternehmen sieht der Bundesrat keinen Mehrwert für einen Bericht gemäss dem vorliegenden Postulat.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.