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22.3356 · Motion · 2022-03-18

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf zu einem Erlass der Bundesversammlung vorzulegen oder die notwendigen Massnahmen zu treffen, um die explodierten Benzin-, Diesel- sowie Brennstoffpreise abzufedern.

Diese Massnahmen beinhalten eine mindestens 50 Prozent Senkung jeglicher Mineralölsteuern auf Treib- und Brennstoffen, der CO2-Kompensationspflicht (Kompensationsleistung) sowie der MWST. Die Speisung der zweckgebundenen Aufgaben im Zusammenhang mit den Steuern und Abgaben, d. h. insbesondere die Aufgaben im Zusammenhang mit dem Strassen- resp. Luftverkehr und den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds, sind über das ordentliche Budget im bisherigen Ausmass zu gewährleisten.

Diese Massnahmen sind, aufgrund der neuen ausserordentlichen Lage, auf maximal 4 Jahre zu befristen.

Begründung

Die fixen Abgaben, die Mineralölsteuer, der Mineralölsteuerzuschlag und die Importabgaben verteuern den Treibstoff um etwa 73 Rappen pro Liter. Und schliesslich fällt als variable Abgabe auf der Summe all dieser Abgaben plus dem Warenwert die Mehrwertsteuer von 7,7 Prozent an. Hinzu kommen die zur Erfüllung der CO2-Kompensationspflicht für Importeure und Produzenten entstehenden Aufwendungen. Die Benzin- und Dieselpreise sind innerhalb kürzester Zeit in einem historischen Ausmass explodiert: Der Durchschnittspreis für Benzin in der Schweiz lag am 10. März 2022 bei 2,23 Franken je Liter, derjenige für Diesel sogar bei 2,35 Franken. Dies belastet neben dem mittelständischen Normalbürger das gesamte Gewerbe, im Speziellen die Schweizer Transportunternehmen. Die Mehrkosten tragen schlussendlich die Kunden und Konsumenten. Weiter führen die hohen Preise dazu, dass sich insbesondere ältere Menschen und solche, die zwingend auf ein Auto angewiesen sind, keine Mobilität mehr leisten können. Sollte die Energiekrise über längere Zeit andauern, ist mit gravierenden Folgen für die soziale Wohlfahrt sowie für die Wirtschaft und das Gewerbe zu rechnen. Um den Mittelstand und das Gewerbe bei ausserordentlichen Lage zu entlasten, sind die Rechtsgrundlagen für eine temporäre Reduktion der Steuern und Abgaben auf Benzin und Diesel zu schaffen. Hierbei ist aber nicht auf die notwendige Speisung der zweckgebundenen Aufgaben im Zusammenhang mit dem Strassen- resp. Luftverkehr und den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds zu verzichten; Diese sind analog der bereits erfolgten Massnahmen während dem "Coronaschock" aus dem ordentlichen Budget im bisherigen, durchschnittlichen Umfang zu alimentieren.

Die Preisentwicklung der Brennstoffe zeigt ein analoges Bild zu den Preisentwicklungen der Treibstoffe. Innerhalb eines Tages kam es zu Preissteigerungen über 10 Prozent. Ein historischer Höchststand wurde am 8. März 2022 mit 189 Franken pro 100 Liter gemessen. Ein Jahr vorher betrug der Preis 82 Franken pro 100 Liter. Von diesen Preisschwankungen, einer Erhöhung von 130 Prozent zwischen März 2021 und März 2022, sind nicht nur die Eigentümer, sondern insbesondere alle Mieter, welche unter hohen Nebenkostenabrechnungen leiden werden, betroffen. Deshalb ist die Senkung des Heizölpreises als sozialpolitische Sofortmassnahme notwendig.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die wirtschaftliche Erholung von der Corona-Krise hat sich bis zuletzt fortgesetzt. Allerdings belastet der Krieg in der Ukraine die Aussichten. Für die Schweizer Volkswirtschaft dürften hauptsächlich indirekte Auswirkungen des Konflikts von Bedeutung sein. Insbesondere ist vor dem Hintergrund der globalen Preisanstiege bei Energieträgern und anderen Rohwaren (u. a. Grundnahrungsmittel, Industriemetalle) mit höheren Teuerungsraten zu rechnen. In den ersten Wochen seit Kriegsbeginn in der Ukraine hat sich der Schweizer Franken nominal tendenziell aufgewertet, v. a. gegenüber dem Euro. Dies trägt aktuell dazu bei, den importierten Teuerungsdruck im Inland zu begrenzen. Die Expertengruppe Konjunkturprognosen des Bundes erwartet für 2022 eine Teuerungsrate von 1,9 Prozent (Prognose von Dezember 2021: 1,1 %) mit entsprechenden dämpfenden Effekten auf die Entwicklung des privaten Konsums.

Der Bundesrat ist sich der Herausforderungen rund um die gestiegenen Energiepreise bewusst. Er sieht derzeit keinen unmittelbaren Bedarf für Massnahmen, allerdings ist die Preisentwicklung weiterhin volatil und die weitere Entwicklung unsicher. Es wurde vor diesem Hintergrund eine interdepartementale Arbeitsgruppe der betroffenen Departemente UVEK, WBF und EFD gebildet. So werden laufend Grundlagen erarbeitet und mögliche Handlungsfelder des Bundes mit Blick auf allfällige Massnahmen und deren Finanzierung sowie deren Konsequenzen geprüft.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.