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22.3387 · Motion · 2022-04-26

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird aufgefordert, Art. 29 der Nationalstrassenverordnung (NSV) so anzupassen, dass das ASTRA Flächen zum Bau von Photovoltaikanlagen an Lärmschutzwänden, auf Überdeckungen und Halbüberdeckungen, Anschlusskreiseln und Böschungen entlang der Nationalstrasse Dritten kostenlos zur Verfügung stellen kann.

Begründung

Gemäss Energieperspektiven 2050+ soll der Strombedarf bis 2050 vollständig durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Damit dies gelingt, müssen möglichst alle Produktionspotenziale ausgeschöpft werden. Um die Nutzung von geeigneten Flächen für die Produktion von Photovoltaikstrom durch Dritte zu fördern, sollen diese die Flächen entlang der Nationalstrasse kostenlos nutzen können. Dies erfordert eine Revision von Art. 29 NSV (SR 725.111), da solche Nutzungen des Areals im Eigentum der Nationalstrasse durch Dritte heute in der Regel zum Marktpreis zu entgelten sind.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.