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22.3398 · Interpellation · 2022-05-09

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Im erläuternden Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zum Verordnungspaket im Zusammenhang mit der Umsetzung der parlamentarischen Initiative 19.475 schreibt der Bundesrat auf Seite 33: "Grundsätzlich wird die von der OECD prognostizierte Preisentwicklung als exogene Annahme unterstellt. Im Ackerbau wurde angenommen, dass mit der Umsetzung des Insektizid- und Fungizidverzichts ein Preiszuschlag von 10 Prozent und bei einer Kombination mit Herbizidverzicht ein Mehrpreis von total 20 Prozent für die landwirtschaftlichen Erzeugnisse resultiert".

Momentan steigen die Produktionskosten aber exponentiell an, insbesondere wegen des Anstiegs der Energiekosten, der durch die Ukraine-Krise verstärkt wird.

Deshalb bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie stark werden sich die höheren Produktionskosten nach Schätzung des Bundesrates auf die Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Konsumgüter niederschlagen?

2. Wie sieht es seiner Ansicht nach mit dem im erläuternden Bericht angenommenen Preisanstieg aus, mit dem die Auswirkungen der parlamentarischen Initiative aufgefangen werden (zusätzlich zum konjunkturell bedingten Anstieg)?

3. Welche Massnahmen gedenkt er innerhalb welcher Frist zu ergreifen, falls der Anstieg der Produktionskosten nicht über den Markt aufgefangen werden kann?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Preise für Agrargüter sind international in den letzten Monaten stark gestiegen. Der FAO Food Price Index lag im Mai 2022 rund 30 Prozent höher als vor einem Jahr. Am stärksten ist der internationale Preisanstieg bei Ölsaaten und Getreide. Ursache für diese Entwicklung sind neben dem Ukrainekrieg und den Folgen der Covid-Pandemie (u.a. Beschaffungsprobleme) auch gestiegene Energiepreise, welche sich auf verschiede Produktionskosten auswirken (Dünger, Futtermittel, Pflanzenschutzmittel). In den letzten Jahren kann eine immer stärkere Kopplung von Energie- und Lebensmittelpreisen festgestellt werden.

Es ist davon auszugehen, dass sich die international gestiegenen Preise für Agrargüter zumindest teilweise und zeitverzögert auch in den Produzenten- und Konsumentenpreisen in der Schweiz niederschlagen werden. Aufgrund des Grenzschutzes werden sich die internationalen Schwankungen in ihrer Höhe jedoch nicht eins zu eins auf den Schweizer Markt übertragen. Bei Milch und Weizen (Klasse I) ist bis März im Vergleich zum Vorjahresmonat ein leichter Anstieg von rund 3 Prozent zu verzeichnen.

2. Der zitierte Abschnitt aus dem erläuternden Bericht zur Vernehmlassung des Verordnungspakets zur pa. iv. 19.475 bezieht sich auf die Preisdifferenz zwischen Ackerbauprodukten, die nach den Vorgaben des ökologischen Leistungsnachweises angebaut werden und solchen, deren Produktion gemäss den Vorgaben der neuen Produktionssystembeiträge auf den Einsatz von Insektiziden, Fungiziden bzw. Herbiziden verzichtet wird. Diese Mehrleistungen (exkl. Herbizidverzicht) werden bereits heute auf Produkten, die nach den bisherigen Extenso-Vorgaben produziert werden, am Markt über die entsprechenden Labels ausgelobt und führen zu höheren Produzentenpreisen. Es ist trotz der aktuellen Entwicklungen davon auszugehen, dass der Markt diese Mehrleistungen der Landwirtschaft weiterhin in gleichem Ausmass abgilt, wie es in der Vernehmlassungsunterlage zum Verordnungspaket pa. iv. 19.475 beschrieben wurde. Zudem werden für die Kulturen, die gemäss den jeweiligen Vorgaben angebaut werden, ergänzend auch Produktionssystembeiträge ausgerichtet.

3. In der aktuellen Krisensituation mit hohen Volatilitäten an den Märkten für Produktionsmittel und Agrargüter ist es derzeit schwierig, Prognosen zu erstellen. Es ist davon auszugehen, dass sich die international gestiegenen Produzentenpreise zumindest teilweise und zeitverzögert auch in der Schweiz niederschlagen werden (vgl. Frage 1). Allerdings ist es zurzeit noch zu früh, eine Bilanz zu ziehen, inwiefern zusätzliche Einnahmen am Markt die Mehrkosten zu decken vermögen. Denn dies hängt neben der Preisentwicklung auch von den Ernteerträgen ab, die zurzeit noch unbekannt sind. Eine robuste Einschätzung der Einkommensentwicklung wird entsprechend erst im Herbst 2022 nach der Ernte der wichtigsten Kulturen möglich sein. Anfang Oktober 2022 wird das Bundesamt für Statistik im Rahmen der Publikation der landwirtschaftlichen Gesamtrechnung eine erste Schätzung für das Jahr 2022 publizieren. Grundsätzlich ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Erhöhung der Produktionskosten durch die Marktpartner und nicht durch den Staat getragen werden sollen (vgl. Antwort Bundesrat auf Frage 22.7240 Bourgeois).

Antwort des Bundesrates.