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22.3405 · Postulat · 2022-05-09

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird eingeladen in einem Bericht die langfristigen strategischen Abhängigkeiten der Schweiz zu evaluieren. In einem ersten Schritt sind kritische Infrastrukturen, Branchen und Produkte zu evaluieren, bei denen für die Schweiz eine strategische Abhängigkeit besteht, insbesondere von Staaten ausserhalb Europas. Dabei sind insbesondere die strategischen Abhängigkeiten in den Bereichen Energie, kritische Rohstoffe, Halbleiter, Gesundheit und Medikamentenversorgung, Digitalisierung und Nahrungsmittelversorgung einzubeziehen. In einem zweiten Schritt sollen sowohl autonome Handlungsoptionen zur Reduktion der Abhängigkeit als auch solche in Zusammenarbeit mit den europäischen Partnerinnen und Partnern aufgezeigt werden.

Begründung

Sowohl die Pandemie als auch der Krieg in der Ukraine machen die Abhängigkeit Europas und der Schweiz in strategisch wichtigen Bereichen offensichtlich. Strategische Abhängigkeiten beschränken die Souveränität von Staaten gerade in Krisenphasen. Verschiedene Fraktionen haben bereits Vorstösse zur Reduktion von Abhängigkeiten in bestimmten Bereichen eingereicht. Sinnvoll wäre deshalb eine Gesamtsicht. Die EU-Kommission hat für die europäischen Volkswirtschaften 137 Produkte evaluiert, die von strategischer Bedeutung sind und bei denen die Abhängigkeit von aussereuropäischen Anbietern gross ist. Dies - neben dem Energiesektor - insbesondere in den Bereichen Rohstoffe, Batterien, Pharmazeutika, Wasserstoff, Halbleiter sowie Cloud und Edge-Technologien. In ihrer Versailler Erklärung vom 11. März 2022 schlagen die Europäischen Regierungschef die vertiefte Evaluation und Reduzierung von strategischen Abhängigkeiten vor. Der Bericht soll für die Schweiz aufzeigen, in welchen Bereichen zentrale strategische Abhängigkeiten bestehen und wie diese auch in Zusammenarbeit den europäischen Partner:innen und der EU reduziert werden können.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Schweizer Volkswirtschaft ist als rohstoffarmes Land gut in die internationalen Wertschöpfungsketten integriert. Die erfolgreiche Nutzung weltweiter Beschaffungs- und Liefermärkte ist Voraussetzung für den hohen Wohlstand, geht aber unweigerlich mit gegenseitigen Abhängigkeiten einher. Die erfolgreiche Bewältigung solcher Interdependenzen gehört zu den betriebswirtschaftlichen Kernaufgaben der Unternehmen.

Eine subsidiäre Rolle kommt dem Bundesrat bei der Versorgung mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen gemäss Landesversorgungsgesetz (LVG) zu. Zu diesen gehören Nahrungsmittel, Futter, Dünger, Heilmittel und Energieträger sowie Transport, Logistik, Information und Kommunikation. Im Rahmen der Motion Häberli-Koller vom 4. Mai 2020 (20.3268 "Essentielle Güter.

Wirtschaftliche Abhängigkeit verringern") prüft der Bundesrat derzeit allfälligen Handlungsbedarf zur Stärkung der Versorgungssicherheit bei lebenswichtigen Gütern und die länderspezifischen Abhängigkeiten. Viele der im Postulat genannten Bereiche sind damit bereits abgedeckt. Für Humanarzneimittel hat der Bundesrat bereits anfangs 2022 zusätzlichen Handlungsbedarf identifiziert und eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe beauftragt, Massnahmenvorschläge auszuarbeiten. Auch im Bereich der Energieträger hat er aufgrund der aktuellen Lage mehrere Massnahmen zur Erhöhung der Versorgungssicherheit initiiert. Dazu gehören die Vorschriften zur Beschaffung und Einspeicherung von Gas durch die Gasbranche, Vorbereitungen zur Umschaltung der Zweistoffanlagen von Erdgas auf Heizöl oder die Vorbereitungen der Kommunikation von Sparappellen an die Bevölkerung. Längerfristig zielt die Energie- und Klimapolitik auf den Ausbau der inländischen erneuerbaren Energien, womit auch Auslandsabhängigkeiten reduziert werden.

Produkt- oder branchenspezifische Massnahmen bei nicht lebenswichtigen Gütern liegen jedoch in der Eigenverantwortung der Unternehmen. Sie sind selber am besten in der Lage ihre strategischen Interdependenzen zu erkennen und zielgerichtete Massnahmen zu treffen. Dies kann etwa die Erhöhung von Lagerbeständen, eine Diversifizierung der Lieferketten oder Investitionen in die Eigenproduktion umfassen. Eine staatliche Analyse zu strategisch wichtigen Gütern könnte der individuellen Situation der rund 600'000 Unternehmen nicht gerecht werden; sie wäre zwangsweise lückenhaft. Zudem besteht das Risiko, dass sie angesichts der sich rasch wandelnden Marktbedingungen und der laufenden Veränderungen in internationalen Lieferketten rasch veraltet wäre.

Betreffend den Umgang mit strategischen Interdependenzen bei nicht lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen setzt der Bundesrat deshalb auf die Verbesserung der Rahmenbedingungen, welche allen Unternehmen erlauben, ihre Resilienz über Diversifizierung bestmöglich zu stärken. Dies stellt auch einen der neun strategischen Handlungsfelder in der 2021 veröffentlichten Strategie zur Aussenwirtschaftspolitik dar. Hierfür sorgt der Bundesrat unter anderem durch Massnahmen zur Sicherung und Weiterentwicklung des Binnenmarktzugangs und der Zusammenarbeit mit der EU, über eine breit abgestützte Handelspolitik im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO), die Aktualisierung und den Ausbau des umfassenden Netzes an Freihandelsabkommen oder dem vom Parlament beschlossenen Abbau der Industriezölle ab 2024.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.