22.3427 · Interpellation · 2022-05-10
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Schätzungsweise 3,2 Millionen Tonnen Mikroplastik gelangen jedes Jahr in die Umwelt. Die kleinen Plastikpartikel finden sich überall - in den Ozeanen, auf Berggipfeln und sogar in der Antarktis.
Pro Woche nimmt eine Person mittlerweile im Durchschnitt 5g Mikro- und Nanoplastik über die Nahrung auf. So kann dies zu Änderungen im Verdauungstrakt führen, welche mit Stoffwechselerkrankungen, Diabetes, Fettleibigkeit und chronischen Lebererkrankungen in Verbindung gebracht werden (DOI: 10.1007/s12403-022-00470-8. doi.org/10.1007/s12403-022-00470-8). Mediziner:innen sind zudem zusehends um die Auswirkungen von Mikro- und Nanoplastik auf die Entwicklung von Kindern besorgt (DOI: 10.1289/EHP9086). Hinweise auf eine schädliche Wirkung von Nanoplastik auf das Immunsystem verdichten sich ebenfalls (D01: 10.1016/j.jhazrnat.2021.127508).
Forschende aus den Niederlanden haben zum ersten Mal nachweisen können, dass Mikroplastik auch im menschlichen Blut nachweisbar ist. Erschienen sind die neuen Erkenntnisse im "journal of science of the Total Environnment". Die Forschenden befürchten, dass sich das Mikroplastik womöglich in den Organen festsetzt und dies weitere Schäden mit sich bringen könnte.
In der Antwort auf zahlreiche Vorstösse unterstreicht der Bundesrat seine und die internationalen Bemühungen, Mikroplastik zu reduzieren und nahm vor rund vier Jahren auch zu möglichen gesundheitsschädigenden Konsequenzen Stellung: "Plastik wird im Allgemeinen als biologisch inaktiv und daher für die menschliche Gesundheit als nicht bedenklich angesehen." (Interpellation Gysi, 18.3132)
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist der Bundesrat trotz den neuen Erkenntnissen aus den Niederlanden der Meinung, dass Mikroplastik weiterhin für die menschliche Gesundheit als nicht bedenklich eingestuft werden soll? Falls ja, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage beruht diese Einschätzung? Falls nicht, ist der Bundesrat bereit, Massnahmen zu ergreifen, um die Forschung in diesem Bereich inkl. möglicher Lösungen voranzutreiben um die Gesundheit zu schützen?
2. Wie stehen die Bemühungen seitens Bundesrats zur Reduktion des Mikroplastiks und Übernahme von geplanten Massnahmen aus dem EU-Raum (z. Bsp Reduktion Petflaschengebrauch, Recyling)
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die Zahl der wissenschaftlichen Publikationen zum Thema Mikroplastik und menschliche Gesundheit ist im Zeitraum zwischen 2016 und 2021 stark gewachsen. Damit sind in jüngster Zeit auch neue wissenschaftliche Erkenntnisse über die Exposition von Menschen gegenüber Mikroplastik, dessen Aufnahme über den Verdauungstrakt und die Lungen sowie über mögliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit bekannt geworden. Bei der in der Interpellation zitierten Studie aus den Niederlanden handelt es sich um einen ersten Befund über das Vorkommen von Mikrokunststoff-Partikel im Blut von Erwachsenen. Analysiert wurden fünf Polymere (PET, PE, PP, PS und PMMA), die in sehr grossen Mengen hergestellt und in vielen Konsum- oder Medizinprodukten verwendet werden, mit denen Menschen täglich direkt in Kontakt kommen. Die Ergebnisse dieser Studie lassen darauf schliessen, dass die Exposition des Menschen gegenüber Kunststoffpartikeln zu einer Absorption der Partikel in den Blutkreislauf führt und dass ihre Elimination aus dem Blut über Galle, Nieren oder Transfer in andere Organe möglicherweise langsamer erfolgt als ihre Aufnahme ins Blut. Eine übergeordnete Einschätzung, ob und gegebenenfalls welche Mikrokunststoffe für die menschliche Gesundheit als bedenklich einzustufen sind, ist auf der Basis des aktuellen Kenntnisstandes noch nicht möglich. Die betroffenen Bundesämter verfolgen die internationale Entwicklung der Forschung zur Exposition von Umwelt und Menschen gegenüber Mikroplastik und über Wirkungen auf die menschliche Gesundheit. Sie fördern auch gezielt Forschungsprojekte in diesen Bereichen. Zudem ist eine Schweizer Gesundheitsstudie in Vorbereitung, in der auch Messungen von Chemikalien in Humanproben vorgesehen sind. Diese Messungen sollen Analysen von Mikroplastik beinhalten, sofern dies methodisch machbar ist.
2. Der Bundesrat hat mit Beschluss vom 23. Februar 2022 zur Änderung der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV, SR 814.81) ein Verbot für das Inverkehrbringen und die Verwendung von oxo-abbaubaren Kunststoffen erlassen und auf den 1. April 2022 in Kraft gesetzt. In der EU ist eine Beschränkungsregelung für Mikroplastik in diversen Produkten wie Einstreumaterial für Kunstrasenplätze, Kosmetika, Wasch- und Reinigungsmittel und andere Haushaltprodukte, Dünger und Pflanzenschutzmittel, Farben und Lacke in Vorbereitung. Das UVEK wird diese Regelung der EU prüfen und dem Bundesrat im gegebenen Fall einen Regulierungsvorschlag unterbreiten.
Die Schweiz verfügt über ein gut funktionierendes Abfallbewirtschaftungssystem. Kunststoffe werden bei einer sachgemässen Entsorgung vollständig stofflich oder thermisch verwertet. Hierzulande werden seit dem Jahr 2000 keine brennbaren Abfälle (dazu gehören auch Kunststoffe) mehr deponiert. Bei der Sammlung und dem Recycling von PET-Getränkeflaschen hat die Schweiz mit einer Recyclingquote von über 80 Prozent die EU-Ziele bereits übertroffen. Diese freiwilligen Sammlungen entsprechen dem Grundsatz, dass Wirtschaft und Handel eigenverantwortlich wirkungseffiziente Sammelsysteme aufbauen. In diesem Sinne hat das Parlament die Motionen Dobler (20.3695) "Förderung der Kreislaufwirtschaft. Die Schweiz soll mehr Plastik rezyklieren" und UREK-N (18.3712) "Weniger Plastikmüll in Gewässern und Böden" überwiesen. Zurzeit ist die Drehscheibe Kreislaufwirtschaft unter dem Dachverband Swiss Recycling daran, mit dem Projekt "Sammlung 2025" ein nationales Sammelsystem für Kunststoffverpackungen und Getränkekartons aufzubauen. Auch bei Einwegprodukten aus Kunststoff wurden eigenverantwortliche Massnahmen umgesetzt, wie die Branchenvereinbarungen zu Plastiksäcken im Detailhandel zeigen.
Antwort des Bundesrates.