Lexipedia

22.3434 · Interpellation · 2022-05-10

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Aktuell spielen die Agrarmärkte verrückt. Nachdem bereits 2021 die Corona-Krise die Lebensmittelpreise in die Höhe trieb, führt der Ukraine Krieg zu einer globalen Ernährungskrise. Ein baldiges Ende ist leider nicht in Sicht, im Gegenteil, die Versorgungsprobleme werden in vielen Ländern erst noch folgen. Um der Knappheit zu begegnen haben die EU-Kommission aber auch zahlreiche europäische Regierungen politische Massnahmen beschlossen, mit denen die Lebensmittelproduktion gestärkt werden soll.

Im Lichte dieser angespannten Situation erscheint der jüngste Bundesratsentscheid zur Umsetzung der Parlamentarischen Initiative 19.475, die zu einer Extensivierung der Schweizer Lebensmittelproduktion und wachsenden Importen führt, nicht nachvollziehbar. Nicht nachvollziehbar ist insbesondere der Beschluss, dass rund 10 000 Hektaren von bestem Kulturland dem Ackerbau entzogen und als Biodiversitätsförderflächen zu bewirtschaften sind. Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie sind die Beschlüsse zur Umsetzung der pa. iv. mit Artikel 104a der BV, der eine Stärkung der Ernährungssicherheit verlangt, zu beurteilen?

2. Wie sind die Beschlüsse im Vergleich mit den EU-Massnahmen zur Stärkung der Lebensmittelproduktion zu deuten und zu beurteilen?

3. Ist es zu verantworten, dass die Schweiz die Lebensmittelproduktion reduziert und noch mehr importiert statt einen Beitrag zu internationalen Ernährungssicherheit zu leisten?

Stellungnahme des Bundesrates

In der Frühlingssession 2021 hat das Parlament entschieden, gewisse Bestimmungen der sistierten Agrarpolitik ab 2022 (AP22+), welche die Pflanzenschutzmittel und die Nährstoffüberschüsse betreffen, im Rahmen ihrer parlamentarischen Initiative 19.475 "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren" umzusetzen. Das Parlament hat diesen Entscheid in Kenntnis der in der Botschaft zur AP22+ beschriebenen Auswirkungen getroffen. Mit dem Verordnungspaket zur pa. iv. 19.475 setzt der Bundesrat die entsprechenden Gesetzesbestimmungen gemäss Auftrag des Parlaments um.

1. Der im Jahr 2017 vom Schweizer Volk angenommene Artikel 104a der Bundesverfassung verlangt, dass der Bund Voraussetzungen schafft, damit die Ernährungssicherheit in der Schweiz langfristig gewährleistet bleibt. Die Ernährungssicherheit ist gewährleistet, wenn die Bevölkerung jederzeit Zugang zu einer ausreichenden Menge von qualitativ guten und bezahlbaren Lebensmitteln hat. In der Schweiz ist die Ernährungssicherheit derzeit nicht gefährdet. Die mit dem Verordnungspaket zur parlamentarischen Initiative 19.475 beschlossenen Massnahmen tragen dazu bei, essentielle Produktionsgrundlagen für die Inlandproduktion wie fruchtbaren Boden und Biodiversität langfristig zu erhalten. Im Gegensatz zur Überbauung geht mit der Ausscheidung von Biodiversitätsförderfläche auf Ackerflächen der Lebensmittelproduktion keine landwirtschaftliche Fläche verloren. Kurzfristig können Massnahmen für den Erhalt der Produktionsgrundlagen die inländische Kalorienproduktion zwar einschränken, mittel- und längerfristig stärken sie aber die Inlandproduktion und reduzieren damit die Importabhängigkeit von Nahrungsmitteln.

2. Die Europäische Kommission hat am 24. März 2022 einen Aktionsplan zur Verbesserung der Ernährungssicherheit und zur Unterstützung der Landwirtinnen und Landwirte sowie der Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU vorgelegt. Sie begründet dies unter anderem damit, dass die hohen Preise für Düngemittel und fossile Energieträger die Landwirtschaft in der EU vor grosse Herausforderungen stellen und die Gefahr steigender Lebensmittelpreise bergen. Längerfristig soll mit dem Aktionsplan die Widerstandfähigkeit und Nachhaltigkeit der Lebensmittelsysteme gestärkt werden.

Aufgrund des tieferen Grenzschutzes sind die Agrar- und Lebensmittelmärkte in der EU den internationalen Märkten stärker ausgesetzt, als dies in der Schweiz der Fall ist. Der Grenzschutz in der Schweiz führt dazu, dass die Preisbewegungen auf den internationalen Märkten für landwirtschaftliche Produktionsmittel (z.B. Futtergetreide) und Agrargüter (z.B. Brotgetreide) sich weniger stark auf die Inlandpreise auswirken. Hinzu kommt, dass die Schweizer Landwirtschaft mit im Vergleich zur EU umfangreichen Direktzahlungen unterstützt wird, womit die Einkommen in der Landwirtschaft in der Schweiz weniger von den Produktionsmittelpreisen beeinflusst werden als in der EU. Aufgrund der Direktzahlungen, der produktionsbezogenen Stützung über den Grenzschutz und der Tatsache, dass die Versorgungssicherheit in der Schweiz gegenwärtig gewährleistet ist, sieht der Bundesrat aktuell keinen Bedarf, die Inlandproduktion durch zusätzliche staatliche Eingriffe zu fördern.

3. Die Nahrungsmittelimporte in die Schweiz sind unter anderem vom Grenzschutz, dem Bevölkerungswachstum, den Preisentwicklungen auf den in- und ausländischen Märkten und der Nachfrage der Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz abhängig. Auf der Angebotsseite können wetterbedingte Ernteschwankungen eine wichtige Rolle spielen. Im Vergleich dazu dürften die Auswirkungen der Massnahmen des Verordnungspakets zur parlamentarischen Initiative 19.475 auf die Lebensmittelimporte gering sein. Zudem tritt die neue Regelung erst 2024 in Kraft.

Wichtig ist zu erwähnen, dass die Hauptursache der weltweiten Hungerproblematik nicht die zu tiefe globale Nahrungsmittelproduktion ist, sondern der fehlende Zugang zu Nahrungsmitteln aufgrund von Armut und logistischen Problemen. Schädlich sind auch Exportrestriktionen. Die Schweiz setzt sich deshalb im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit für die wirtschaftliche Entwicklung in den von Armut betroffenen Ländern und gegen Exportrestriktionen ein. Welche Anstrengungen sie zur Bewältigung der aktuellen Krise ergreift, hat der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Badertscher (22.3309 "Hungerkrise weltweit. Was macht die Schweiz?") erläutert. In Bezug auf die Importländer ist zu erwähnen, dass die Nahrungsmittelimporte in die Schweiz hauptsächlich aus dem EU-Raum stammen, der nicht von Hunger bedroht ist.

Antwort des Bundesrates.