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22.3445 · Interpellation · 2022-05-11

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Durch den Krieg in der Ukraine haben nukleare und radiologische Bedrohungen für die Politik und die Bevölkerung der Schweiz an Aktualität gewonnen. Die Internationale Atomenergie-Organisation IAEA meldete Ereignisse, die die Sicherheit von Atomkraftwerken, Forschungsreaktoren und Lagern für radioaktive Abfälle betrafen. Die Sperrzone um das havarierte Atomkraftwerk Tschernobyl war über mehrere Wochen von russischen Truppen besetzt. Die ukrainischen Behörden haben teilweise die Kontrolle über radioaktive Quellen, die zum Beispiel aus der Medizin stammen, verloren.

Im Februar 2022 veröffentlichte die eidgenössische Kommission für ABC-Schutz (KomABC) eine Einschätzung zu aktuellen nuklearen und radiologischen Bedrohungen. Die Kommission weist darauf hin, dass die Aufsichtsbehörde über die schweizerischen Atomanlagen ENSI im Fall eines schweren Reaktorunfalls im Ausland nur bedingt auf Wissen und Erfahrungen aus der eigenen Aufsichtstätigkeit zugreifen kann. Der Nuklearunfall von Njonoksa, der sich 2019 beim Test eines Raketenantriebssystems ereignete, hat aufgezeigt, wie anspruchsvoll es unter Umständen ist, genügend Informationen über Unfälle mit Antriebs- oder Waffensystemen zu erhalten und diese Informationen richtig zu interpretieren.

Ich bitte deshalb den Bundesrat in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie gut ist die Schweiz vorbereitet auf Ereignisse, welche Störfälle in ausländischen Atomanlagen sowie Unfälle mit Waffensystemen und nuklearen Antriebstechnologien betreffen?

2. Verfügen die Schweizer Aufsichtsbehörde ENSI und das Labor Spiez über ausreichend spezialisierte Expertinnen und Experten, um im Fall eines schweren Reaktorunfalls im Ausland, bei Unfällen mit Antriebs- oder Waffensystemen und weiteren nuklearen und radiologischen Bedrohungen die erforderlichen Entscheidungsgrundlagen liefern und die Bevölkerung aufklären und schützen zu können?

3. Gemäss Faktenblatt der KomABC besteht Handlungsbedarf bezüglich personeller Ressourcen und spezifischer Fachkompetenzen. Ist der Bundesrat bereit, die entsprechenden Ressourcen beim ENSI und beim Labor Spiez jetzt aufzustocken, um die neuen nuklearen und radiologischen Bedrohungen besser bewältigen zu können?

Stellungnahme des Bundesrates

1./2. Für Ereignisse, die eine Gefährdung der Bevölkerung durch erhöhte Radioaktivität zur Folge haben können, besteht eine Einsatzorganisation des Bundes (Art. 19 Abs. 1 des Strahlenschutzgesetzes [SR 814.50] in Verbindung mit Art. 2 der Bevölkerungsschutzverordnung [SR 520.12] und Art. 7 der Verordnung über den Bundesstab Bevölkerungsschutz [SR 520.17]), in der alle betroffenen Bundesämter und kantonalen Führungsorganisationen vertreten sind (ENSI, NAZ, Labor Spiez, BAG, MeteoSchweiz). Bei Bedarf können weitere Fachpersonen aus der Wissenschaft und Forschung beigezogen werden. Die Nationale Alarmzentrale (NAZ) beurteilt als ständiges Einsatzelement dieser Organisation permanent die Lage. Bei einem radiologischen Ereignis - ob Störfälle oder Unfälle bei Kraftwerken oder Waffensystemen - erstellt die Einsatzorganisation Prognosen über die Gefahren für die Bevölkerung, verfolgt Ausmass und Verlauf der erhöhten Radioaktivität, beurteilt mögliche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt und ordnet bei unmittelbarer Gefährdung die erforderlichen Sofortmassnahmen an. Die Einsatzorganisation übt regelmässig die Bewältigung eines Unfalls in einem Schweizer Kernkraftwerk. Bei Ereignissen im Ausland mit potenziellen Auswirkungen in der Schweiz sorgt sie für raschen und umfassenden Informationsaustausch, unter anderem mit der Internationalen Atomenergieagentur (IAEA), gestützt auf die die Convention on Early Notification of a Nuclear Accident, die Comprehensive Nuclear-Test-Ban Treaty Organisation (CTBTO) sowie das EU-System European Community Urgent Radiological Information Exchange (ECURIE).

3. Die Ereignisse in der Ukraine im Zusammenhang mit Kernkraftwerken ändern die Situation nicht grundlegend, bestätigen aber die Notwendigkeit, in der Schweiz im Hinblick auf nukleare und radiologische Ereignisse umfassende Expertise und Vorbereitungen für Schutzmassnahmen sicherzustellen. Das BABS wird zusammen mit der Einsatzorganisation diesbezügliche Lehren aus dem Krieg in der Ukraine ziehen und Folgen für die internationale Zusammenarbeit oder die Stärkung des Expertenwissens im ABC-Schutz ableiten.

Antwort des Bundesrates.