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22.3463 · Interpellation · 2022-05-11

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Welche Herkunft haben die Ukrainerinnen und Ukrainer, die den Schutzstatus S erhalten haben (Anzahl der Personen aufgeschlüsselt nach Verwaltungsregionen, aus denen sie stammen, und wenn möglich Ankunftsmonat)?

2. Ist der Bundesrat der Meinung, dass, soweit möglich, eine rasche Rückkehr des Grossteils der Ukrainerinnen und Ukrainer in ihr Land essentiell für den Wiederaufbau und die Entwicklung der Wirtschaft der Ukraine ist?

3. Wie ist das zahlenmässige Verhältnis zwischen Männern und Frauen unter den volljährigen Ukrainerinnen und Ukrainern, die den Schutzstatus erhalten haben?

4. Zieht der Bundesrat für diejenigen Ukrainerinnen und Ukrainer, die in befriedeten Gebieten wohnhaft waren, eine raschere Aufhebung des provisorischen Schutzes in Betracht und falls ja, in welcher Frist?

Begründung

Am 11. März 2022 kündigte der Bundesrat an, den Ukrainerinnen und Ukrainern den Schutzstatus S zu gewähren. Dieser Status erlaubt es den betreffenden Personen, rasch ein Aufenthaltsrecht zu erlangen, ohne das ordentliche Asylverfahren durchlaufen zu müssen. Der Bundesrat kündigte an, dass dieses Aufenthaltsrecht in der Schweiz auf ein Jahr befristet sei und verlängert werden könnte. Unterdessen hat sich die militärische Situation in der Ukraine jedoch gewandelt: die Kämpfe konzentrieren sich auf den Süden und Osten des Landes. Es stellt sich also die Frage, ob und unter welchen Bedingungen die Personen, die aus den befriedeten Verwaltungsregionen stammen - namentlich dem Westen und Norden des Landes -, dorthin zurückkehren können oder müssen.

Stellungnahme des Bundesrates

1., 2. + 4. Das SEM erhebt bei der Personalienaufnahme den letzten Wohnsitz respektive die Wohnadresse von schutzsuchenden Personen. Diese Daten werden jedoch aufgrund der unvollständigen Angaben der Gesuchstellenden und des grossen Aufwandes nicht systematisch ins Zentrale Migrationsinformationssystem ZEMIS übertragen. Eine statistische Auswertung der Herkunft resp. des letzten Wohnsitzes der Schutzbedürftigen ist daher nicht möglich und eine Bereinigung und Auswertung von Hand wäre mit enormem Aufwand verbunden. Angesichts der nach wie vor angespannten Situation im Asylbereich verzichtet der Bundesrat auf eine solche Auswertung. Überdies sieht der Bundesratsbeschluss vom 11. März 2022 betreffend die Gewährung des Schutzstatus "S" auch keine Unterscheidung nach Herkunftsregion der Schutzsuchenden innerhalb der Ukraine vor und es ist weiterhin die ganze Ukraine von Kriegshandlungen und deren Auswirkungen betroffen. Das SEM hat auch keine Hinweise darauf, dass andere Staaten eine solche Unterscheidung machen und eine Priorisierung der Rückkehr in bestimmte Gebiete der Ukraine prüfen würden. Dennoch ist das SEM bereit, für künftige Registrierungen um Schutzstatus "S" die ukrainische Verwaltungseinheit (Oblast) systematisch in ZEMIS einzutragen.

Die Aufhebung des Schutzstatus setzt indes voraus, dass sich die Lage im Herkunfts- oder Heimatstaat der Schutzbedürftigen grundlegend und dauerhaft verändert hat, so dass eine Rückkehr dorthin möglich ist und kein unzumutbares Risiko mehr droht. Sobald die Kriegshandlungen beendet sind und sich die Lage in der Ukraine stabilisiert hat, wird der Bundesrat eine möglichst rasche Rückkehr der geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer unterstützen. Den Zeitpunkt, auf den der vorübergehende Schutz aufgehoben wird, setzt der Bundesrat nach Konsultationen mit Vertreterinnen und Vertretern der Kantone, der Hilfswerke und allenfalls weiterer nichtstaatlicher Organisationen, dem Hochkommissariat der Vereinten Nationen für die Flüchtlinge sowie mit internationalen Organisationen fest. Dabei wird er insbesondere auch die Beurteilungen und Planungen auf europäischer Ebene berücksichtigen. Aufgrund der Fortsetzung der Kriegshandlungen in der Ukraine ist der Zeitpunkt für eine Prognose, wann der Schutzstatus aufgehoben und eine Rückkehr der Geflüchteten in die Ukraine gefördert werden kann, verfrüht.

3. Bisher handelt es sich bei erwachsenen Personen aus der Ukraine, die den Schutzstatus S erhalten haben, bei 79 Prozent um Frauen und bei 21 Prozent um Männer (Stand per Ende Mai 2022).

Antwort des Bundesrates.