22.3481 · Interpellation · 2022-05-11
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Die Schweiz ist die viertgrösste Seeschiffahrtsnation der Welt und hat damit einen grossen Einfluss auf den Welthandel und die Versorgungssichherheit, aber auch auf die Arbeits- und Umweltschutzbedingungen auf Hoher See. Ausserdem könnte die Schweizer Hochseeschifffahrt auch hinsichtlich der aktuellen internationalen - auch durch die Schweiz beschlossenen - Sanktionen gegen Russland und Belarus eine erhebliche Rolle als Umgehungsplatform spielen. Daher bitte ich den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:
Werden durch oder mittels der Schweizer Hochseeschifffahrt, Schweizer Reedereien oder Schweizer Schiffsraumtradern
a. Sanktionen, denen sich die Schweiz angeschlossen hat, umgangen;
b. Umweltstandards und Bestimmungen zum Schutze der Meere und Küsten jederzeit eingehalten;
c. Schweizerische und internationale Standards und Bestimmungen zu Arbeitsbedingungen auf See Achtung geschenkt;
d. bei Finanzierung, dem Bau und der Abwrackung von Schiffen die anwendbaren Gesetze und int. Abkommen eingehalten;
e. und was gedenkt der Bundesrat in den Fällen zu tun, in denen dies nicht eingehalten wird.
Stellungnahme des Bundesrates
a) Alle Schweizer Unternehmen müssen sich an die Schweizer Rechtsordnung - inkl. Sanktionen - halten. Entsprechend müssen auch alle Schweizer Reedereien, Schiffsraumtrader und sonstige Unternehmen die Verordnung vom 4. März 2022 über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (SR 946.231.176.72) sowie die Verordnung vom 16. März 2022 über Massnahmen gegenüber Belarus (SR 946.231.116.9) beachten. Diese enthalten verschiedene Massnahmen im Finanz- und Güterbereich. Die Schweizer Behörden gehen Hinweisen auf mögliche Verstösse nach. Verstösse werden gemäss dem Embargogesetz (EmbG, SR 946.231) verfolgt und bestraft.
b-e) Die Schweiz hat die Mehrheit der einschlägigen internationalen Übereinkommen im Bereich der Seeschifffahrt ratifiziert. Es sind dies im Bereich Meeres- und Umweltschutz insb. das Internationale Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (International Convention for the Prevention of Pollution from Ships MARPOL), im Bereich der Schiffssicherheit insb. das internationale Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (International Convention for the Safety of Life at Sea SOLAS) und im Bereich der Arbeits- und Sozialstandards insb. das internationale Seearbeitsübereinkommen (Maritime Labour Convention MLC). Gewisse nationale Vorgaben gehen, bspw. im Bereich des Sozialversicherungsrechts, zudem über diese internationalen Regelungen hinaus. Alle seegehenden Handelsschiffe unter Schweizer Flagge müssen diese von der Schweiz ratifizierten internationalen Übereinkommen verbunden mit den einschlägigen nationalen Vorgaben zwingend einhalten. Dies wird von den zuständigen Behörden kontrolliert, Verstösse werden entsprechend sanktioniert.
Obwohl (noch) keine entsprechende internationale, verbindliche Vereinbarung besteht, erfüllen viele der seegehenden schweizerischen Handelsschiffe darüber hinaus zusätzliche Sondervorschriften der jeweiligen Küsten- und Hafenstaaten weltweit, damit sie diese anlaufen können. Ein Beispiel dafür ist etwa das Inventar von an Bord verbauten, gefährlichen Stoffen; obwohl die internationale Konvention über die sichere Rezyklierung von Seeschiffen (Hong Kong Convention) noch nicht in Kraft getreten ist, ist dieses Inventar für Hafenanläufe in der EU vorgeschrieben und wird von allen Schweizer Seehandelsschiffen bereits heute mitgeführt.
Die überwiegende Mehrzahl der seegehenden Handelsschiffe, welche von der Schweiz aus betrieben werden, ist hingegen im Ausland registriert und führt die zugehörige ausländische Flagge. Die anwendbaren Vorschriften richten sich dabei nach der entsprechenden ausländischen Jurisdiktion und die entsprechende aufsichtsrechtliche Zuständigkeit liegt beim betreffenden Flaggenstaat. Der Schweiz stehen diesbezüglich keine Kompetenzen zu.
Antwort des Bundesrates.