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22.3482 · Interpellation · 2022-05-11

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Risiken, mit denen Bisphenol A in Verbindung gebracht wird, einer erneuten Prüfung unterzogen (1). Gegenwärtig ist Bisphenol A beispielsweise in Lebensmittelverpackungen oder in Spielzeugen enthalten. Die EFSA kommt zum Schluss, dass insbesondere wegen dessen unerwünschten Auswirkungen auf das Immunsystem die tolerierbare Aufnahme von Bisphenol A von heute 4 Mikrogramm pro Körpergewicht auf 0,00004 Mikrogramm herabgesetzt werden muss. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat soeben empfohlen, die Verwendung von mehr als 30 Bisphenolen einzuschränken, weil diese als endokrine Disruptoren agieren könnenund reproduktionstoxisch sein können. Diese Auswirkungen bereiten mit Blick auf die gesamte Bevölkerung Sorgen, insbesondere aber mit Blick auf Kinder, die sich in ihrer Entwicklung befinden.

Die Fédération romande des consommateurs (2) hat gemeinsam mit der Universität Lausanne 100 Spielzeuge, Zahnringe und weitere für Kleinkinder bestimmte Gegenstände bestimmt; dabei stellte sich heraus, dass aus 46 Prozent der untersuchten Objekte zwischen einem und sieben Bisphenolen in den Speichel gelangten.

Angesichts dieser Risiken bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:

- Wie wird der Bund diesen neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung tragen?

- Was unternimmt die Schweiz, um die Empfehlungen der EFSA umzusetzen?

- Was unternimmt die Schweiz, um die Empfehlungen der ECHA umzusetzen?

(1) https://www.efsa.europa.eu/fr/news/bisphenol-efsa-draft-opinion-proposes-lowering-tolerable-daily-intake

(2) www.frc.ch/jouets-ludiques-et-chimiques

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die zuständigen Bundesämter - das Bundesamt für Umwelt, das Bundesamt für Gesundheit und das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen - folgen den Entwicklungen in der EU. In der Regel werden risikomindernde Massnahmen, bspw. europäische Höchstwerte für Substanzen in die entsprechende schweizerische Gesetzgebung übernommen. Je nach Regulierungsbereich erfolgt dies im Lebensmittel-, Chemikalien- oder Umweltrecht.

2. Die Neubewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA zu Bisphenol A war bis Ende Februar 2022 in einer öffentlichen Konsultation. Aktuell werden die eingegangenen Kommentare von der EFSA ausgewertet und in einer finalen Version der Bewertung berücksichtigt. Anhand dieser finalen Version der Bewertung, die Ende 2022 geplant ist, wird die Europäische Kommission gegebenenfalls neue Höchstwerte festlegen für Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, wie das beispielsweise bei Verpackungen der Fall ist. Der Bundesrat beabsichtigt, entsprechende Anpassungen in das schweizerische Lebensmittelrecht zu übernehmen.

3. Deutschland hat bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) die Einreichung eines Vorschlags für eine umfassende Beschränkung von bisphenolhaltigen Erzeugnissen im Anhang XVII der REACH-Verordnung (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals) der EU notifiziert. Der Vorschlag Deutschlands soll bis Oktober 2022 eingereicht werden. Zudem prüfen die Europäische Kommission und die ECHA im Rahmen der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit weitere regulatorische Massnahmen für Bisphenole. Die Bundesbehörden verfolgen den Rechtsetzungsprozess in der EU und werden zu gegebener Zeit auf der Basis einer definitiven Regelung in der EU eine analoge Regelung im Schweizer Chemikalienrecht prüfen.

Antwort des Bundesrates.