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22.3505 · Postulat · 2022-05-20

Departement des Innern

Abschreibungsantrag liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie seine am 8. Mai 2015 beschlossenen Rahmenbedingungen betreffend Revision der Tarifstruktur "Tarmed" dahingehend zu ergänzen wären, dass

a. bis zum Vorliegen einer von allen massgebenden Tarifpartnern (insbesondere santésuisse, curafutura, FMH, H+) gemeinsam revidierten neuen Tarifstruktur, keine neuen Tarifsysteme genehmigt werden. Dies gilt sowohl für einen neuen Einzelleistungstarif wie für ambulante Pauschalen;

b. bis zum Vorliegen eines solchen neuen Tarifsystems, die bisherigen Positionen des Tarmed in all jenen Bereichen, in denen keine Unterversorgung besteht, ab 2023 gekürzt werden. Die Kürzungen erfolgen so, dass insgesamt kein OKP-Kostenwachstum über Tarmedpositionen resultiert;

c. das neue Tarifsystem nur Einzelleistungstarife beinhaltet, wo nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand keine Pauschalen für ambulante Leistungen möglich sind. Der pauschalen Abgeltung ambulanter Leistung wird der Vorzug gegeben.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat am 3. Juni 2022 entschieden, die Tarifstruktur TARDOC in der Version 1.3 nicht zu genehmigen, da die gesetzlichen Anforderungen für eine Genehmigung und die damit verbundenen Rahmenbedingungen (siehe dazu die Stellungnahme des Bundesrates zur Interpellation Weibel 15.3182) nicht ausreichend erfüllt sind. Im Besonderen geht es dabei um die Anforderungen in Bezug auf Aktualisierung, Wirtschaftlichkeit und Kostenneutralität. Zudem ist die Nichtbeteiligung von H+ als eigenständiger Tarifpartner, der die Spitäler repräsentiert, und von santésuisse auf Versichererseite problematisch.

In seinem Schreiben an die Tarifpartner im Anschluss an diesen Entscheid hat der Bundesrat die Bedingungen für eine Genehmigung von TARDOC präzisiert. Er fordert die Tarifpartner darin auf, im Rahmen der neuen ambulanten Tariforganisation zusammenzuarbeiten und ihm bis Ende 2023 eine überarbeitete TARDOC-Version vorzulegen. Die Tarifpartner müssen sich zudem auf ein Konzept zur Gewährleistung der Kostenneutralität und zur Behebung der im Prüfbericht des Bundesamtes für Gesundheit vom 19. November 2020 aufgezeigten Mängel von TARDOC einigen. Die Kostenneutralitätsphase (dynamische Neutralität) muss so lange aufrechterhalten bleiben, bis die Mängel behoben sind und der Bundesrat die von den Tarifpartnern im Rahmen der ambulanten Tariforganisation vorgelegten Pauschalen für ambulante ärztliche Leistungen genehmigt hat. Damit will der Bundesrat einerseits die Einführung einer neuen Tarifstruktur sicherstellen, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht und von den massgeblichen Tarifpartnern breit unterstützt wird, und andererseits die Entwicklung von Pauschalen im Bereich der ambulanten Leistungen fördern.

Durch die Präzisierung der gesetzlichen Anforderungen und der für die Genehmigung eines ambulanten Tarifsystems erforderlichen Rahmenbedingungen in seinem Entscheid vom 3. Juni 2022, hat der Bundesrat die zentralen Punkte des vorliegenden Postulates, das von einer grossen Mehrheit der Kommission unterstützt wurde, bereits berücksichtigt. Daher besteht zurzeit aus Sicht des Bundesrates keine Notwendigkeit, die Rahmenbedingungen zu ergänzen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.