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22.3528 · Interpellation · 2022-06-01

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Nach Dänemark kündigt auch Grossbritannien an, Asylsuchende nicht im eigenen Land, sondern in Afrika unterbringen zu wollen.

So erklärte die Regierung von Premierminister Johnson, es seien Abkommen mit Ruanda unterzeichnet worden, um in diesem Land Aufnahmezentren einzurichten, in denen Migrantinnen und Migranten, die den Ärmelkanal illegal überquert haben, untergebracht werden sollen. In diesen künftigen Zentren sollen die Asylsuchenden

nicht nur die für die Durchführung der Verfahren erforderliche Zeit verbringen, sondern sie sollen auch im Fall der Annahme des Asylgesuchs dortbleiben.

Wie bereits in der Motion 21.3785 unter Bezugnahme auf den im letzten Jahr angekündigten dänischen Vorschlag (ähnlich dem britischen) dargelegt, hat dieses Modell eine Reihe von Vorteilen:

- den Abschreckungseffekt;

- die offensichtlichen Einsparungen, da sich in Afrika Unterbringungsstrukturen, die den internationalen Standards entsprechen oder über diese hinausgehen, zu deutlich geringeren Kosten einrichten lassen als in Europa;

- die Eindämmung von ungerechtfertigten Migrationsströmen von Personen, die keinen Anspruch auf Asyl haben;

- die Rückbesinnung auf den Kern des Asylrechts, dessen Zweck der Schutz und nicht die Immigration ist.

Diese Punkte sind auch für die Schweiz von offensichtlichem Interesse. Das gilt jetzt umso mehr: Der epochale Zustrom ukrainischer Geflüchteter erfordert die Festlegung von Prioritäten. Die Aufnahmemöglichkeiten unseres Landes sind sicherlich nicht unbegrenzt. In seiner Stellungnahme zur oben genannten Motion 21.3785 bezeichnete der Bundesrat den von der dänischen Regierung angekündigten Plan als nicht umsetzbar. Nun aber bewegt sich auch das Vereinigte Königreich in die gleiche Richtung wie Dänemark. Das ist ein Zeichen dafür, dass diese Vorschläge vielleicht doch nicht so weltfremd sind.

Ich frage den Bundesrat:

- Weiss er Bescheid über den britischen Plan, Asylsuchende in Ruanda unterzubringen?

- Ist dies seiner Ansicht nach ein nicht umsetzbares Vorhaben?

- Wenn bereits zwei europäische Länder ankündigen, dass sie Asylzentren ausserhalb Europas einrichten wollen, ist der Bundesrat dann nicht der Ansicht, dass diese Projekte genau verfolgt werden sollten? Oder gibt es einen grundsätzlichen Widerstand gegen dieses Modell, unabhängig von seiner Umsetzbarkeit?

Stellungnahme des Bundesrates

1: Der Bundesrat hat von der am 14. April 2022 unterzeichneten Partnerschaft zwischen dem Vereinigten Königreich und Ruanda Kenntnis genommen und beobachtet deren Entwicklung aufmerksam.

2 und 3: Der Bundesrat hat sich bereits mehrfach zur Schaffung von Asylzentren ausserhalb Europas geäussert, insbesondere in seinem im Mai 2017 veröffentlichten Bericht "Neukonzeption von Schengen/Dublin, europäische Koordination und burden sharing" in Erfüllung des Postulats 15.3242 Pfister sowie in seinen Antworten zu folgenden Vorstössen: Interpellation 21.3387 Hess "Dänemarks Vision 'Null Asylsuchende'. Auch für die Schweiz? ", Motion 21.3785 Quadri "Die Schweiz soll dem Beispiel Dänemarks folgen und Zentren für Asylsuchende ausserhalb von Europa schaffen", Motion 21.3992 Fraktion der Schweizerischen Volkspartei "Gewährleistung des Schutzes von Asylbewerbern in einem sicheren Drittstaat".

Nach der Unterzeichnung der Partnerschaft zwischen dem Vereinigten Königreich und Ruanda haben sich für den Bundesrat keine neuen Erkenntnisse ergeben, die überzeugend genug sind, um die Schlussfolgerungen in seinen Antworten zu den oben genannten Vorstössen zu revidieren. Der Bundesrat erachtet eine Auslagerung der Asylverfahren nach wie vor als nicht durchführbar. Denn dies würde komplexe rechtliche Fragen aufwerfen und wäre mit zu grossen Herausforderungen auf politischer und operativer Ebene verbunden. Ausserdem befindet sich das dänische Konzept weder in Umsetzung, noch bestehen Anhaltspunkte dafür, dass es in naher Zukunft umgesetzt wird. Zudem wurde der erste Abschiebeflug vom Vereinigten Königreich nach Ruanda, der am 14. Juni 2022 geplant war, abgesagt. Grund dafür waren Einzelfallentscheidungen britischer Gerichte sowie ein am gleichen Tag erfolgter Entscheid des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), mit dem eine dringende einstweilige Massnahme im Hinblick auf die unmittelbar bevorstehende Abschiebung eines Asylsuchenden gewährt wurde. Damit hat der EGMR namentlich den Bedenken des UNO-Hochkommissariats für Flüchtlinge Rechnung getragen, wonach die nach Ruanda überstellten Asylsuchenden keinen Zugang zu einem fairen und effizienten Verfahren zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft haben.

Das Recht, ein Asylgesuch zu stellen, sowie die Einhaltung des Non-Refoulement-Prinzips sind zentrale Elemente der Schweizer Asylpolitik und werden sowohl vom Völkerrecht als auch vom nationalen Recht garantiert. Der Bundesrat strebt keine Auslagerung der Asylverfahren ausserhalb von Europa an. Die Ziele der Schweizer Asylpolitik sind vielmehr schnelle und faire Asylverfahren, die rasche Integration schutzbedürftiger Personen sowie eine möglichst umgehende Rückkehr jener Personen, die den Schutz der Schweiz nicht benötigen. Offensichtlich unbegründete Asylgesuche werden rasch behandelt, und abgewiesene Asylsuchende erhalten systematisch einen Wegweisungsentscheid. Der Gesetzgeber und die Schweizer Asylbehörden haben in den letzten Jahren verschiedene Massnahmen getroffen, um die Verfahren zu beschleunigen und die Rückkehr zu fördern. Die Zahl offensichtlich unbegründeter Asylgesuche ist denn auch deutlich zurückgegangen. Derzeit werden nur rund zwei Prozent aller Asylgesuche in Europa in der Schweiz gestellt.

Antwort des Bundesrates.