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22.3572 · Interpellation · 2022-06-09

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Invasive gebietsfremde Arten haben erhebliche Auswirkungen auf unsere Wirtschaft, unsere Biodiversität und die Funktionsfähigkeit unseres Ökosystems. Der Bundesrat ergreift seit einigen Jahren Massnahmen zur Bekämpfung dieser Plage. Einige Fragen bleiben jedoch offen:

1. 2016 hat der Bundesrat eine Strategie zur Bekämpfung invasiver gebietsfremder Arten verabschiedet. Welche Ergebnisse konnten seit dem Beginn der Umsetzung dieser Strategie beobachtet werden?

2. Wie ist der Stand der Harmonisierung der rechtlichen Grundlagen, die sich aus der Verabschiedung dieser Strategie ergeben?

3. Wie hoch sind die wirtschaftlichen Kosten der Schäden, die durch invasive gebietsfremde Arten in der Schweiz verursacht werden?

4. Die Übersicht über invasive gebietsfremde Arten stammt aus dem Jahr 2006. Wann gedenkt der Bundesrat diese Übersicht zu aktualisieren?

5. Welche finanziellen und personellen Ressourcen werden bereitgestellt, um eine schnelle Erkennung von den Arten, die den Kriterien der invasiven gebietsfremden Arten entsprechen, zu ermöglichen?

6. Die Umsetzung von Verboten im Zusammenhang mit invasiven gebietsfremden Arten fällt in den Zuständigkeitsbereich der Kantone. Beabsichtigt der Bundesrat, den Kantonen zum Beispiel durch Programmvereinbarungen Mittel zur Verfügung zu stellen, um sie bei der Durchsetzung dieser Massnahmen zu unterstützen?

7. Ist es nach Ansicht des Bundesrates notwendig, die Bekämpfung invasiver gebietsfremder Arten zu intensivieren, indem beispielsweise die "Schwarze Liste", welche die Einfuhr bestimmter Arten verbietet, rechtlich verbindlich gemacht wird?

8. Der Klimawandel hat nachgewiesenermassen Einfluss auf invasive gebietsfremde Arten. Er kann durch veränderte Verbreitungsgebiete der Arten, den Rückgang der Anzahl an Frosttagen und indirekt, zum Beispiel durch die Beeinflussung der Häufigkeit und Intensität von Störungsereignissen wie Stürmen, Hochwasser oder Waldbränden die Ausbreitung gebietsfremder Arten begünstigen. Wie gedenkt der Bundesrat, seine Strategie gegen invasive gebietsfremde Arten im Hinblick auf den Faktor Klimawandel anzupassen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. und 4. Zur Umsetzung der Strategie wurden organisatorische Gefässe sowohl auf Bundesebene als auch mit den Kantonen geschaffen. Weiter wurde ein artengruppenübergreifendes Experten- und Expertinnengremium zu invasiven gebietsfremden Pflanzen, Tieren und Pilzen etabliert. Ebenfalls wurden die fachlichen Grundlagen weiterentwickelt. So ist die Publikation zur Aktualisierung der Übersicht der gebietsfremden Arten der Schweiz aus dem Jahr 2006 inkl. der aktualisierten Liste der invasiven gebietsfremden Arten noch für dieses Jahr geplant. Zudem wird die Risikoeinstufung der invasiven gebietsfremden Arten gemäss dem Stufenkonzept der Strategie im Abgleich mit Fachexpertinnen und -experten sowie mit den Fachstellen von Bund und Kantonen vorangetrieben.

2. und 7. Der Bundesrat hat eine Vorlage zur Änderung des Umweltschutzgesetzes (SR 814.01) erarbeitet und 2019 in die Vernehmlassung gegeben. Diese Vorlage sah Massnahmen gegen invasive gebietsfremde Organismen vor. Sie umfasste unter anderem eine verstärkte Prävention sowie eine Bekämpfungspflicht auf öffentlichem und privatem Grund vor. Die Vorlage ist auf erheblichen Widerstand gestossen. Aus diesem Grund soll vorerst auf Basis der geltenden Gesetzesgrundlage die Freisetzungsverordnung (FrSV) angepasst werden, um den Verkauf von invasiven Neophyten zu verbieten. Das Verkaufsverbot verhindert, dass weitere, invasive gebietsfremde Arten in die Umwelt gelangen und sich verbreiten können. Hiermit kann auch die Motion Friedl Claudia (19.4615) "Den Verkauf invasiver Neophyten verbieten" umgesetzt werden.

3. Gemäss erläuterndem Bericht zur erwähnten USG-Revision ist schweizweit von einer jährlichen Schadenssumme von ca. 170 Millionen Franken auszugehen. Diese Angaben stützen sich auf eine Schätzung der Schäden im gesamten EU-Raum, welche sich auf 15 Milliarden Euro pro Jahr belaufen. Darin eingerechnet sind beispielsweise Schäden in der Landwirtschaft, Fischerei sowie Waldwirtschaft, aber auch Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, z.B. in Form erhöhter Behandlungskosten von Asthma. Die Beeinträchtigungen der Biodiversität sind jedoch nicht in die Schätzung integriert, da sie kaum zu beziffern sind.

5. Mit der Etablierung des Experten- und Expertinnengremiums zu invasiven gebietsfremden Arten (siehe Antwort auf Frage 1) wurden die organisatorischen und personellen Strukturen geschaffen, um invasive gebietsfremde Arten rasch identifizieren zu können. Es stützt sich auf die nationalen Informationszentren zu Arten ab. Die Arbeiten für die Identifizierung neu in der Schweiz auftretender Pflanzen, Tiere und Pilze sowie eine Einschätzung des von Ihnen ausgehenden Schadens werden mit jährlich rund 40 000 Franken abgegolten.

Für Überwachungs- und Bekämpfungsmassnahmen gegen besonders gefährliche Schadorganismen für Produktionsbereiche der Land- und Waldwirtschaft ist der Eidgenössische Pflanzenschutzdienst EPSD in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen verantwortlich. Mit dem neuen Pflanzengesundheitsrecht, das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, wurden die phytosanitären Vorschriften verschärft. Die eingesetzten Ressourcen vom Bund und den Kantonen wurden für die Überwachung und Bekämpfung von Quarantäneorganismen deutlich verstärkt, um die Einschleppung und Ausbreitung dieser besonders gefährlichen Schadorganismen besser zu verhindern bzw. zu vermindern.

6. Die Freisetzungsverordnung sieht bereits heute Massnahmen zur Marktüberwachung vor (Art. 48 FrSV). Das geplante Verkaufsverbot kann im Rahmen der Umsetzung der bestehenden Marktüberwachung erfolgen. Dafür sieht der Bundesrat keine zusätzlichen Abgeltungen vor.

8. Der Klimawandel kann die Etablierung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten begünstigen. Dies wird in der Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten festgehalten. Auch in der Strategie zur Anpassung an den Klimawandel in der Schweiz wird auf diesen Zusammenhang hingewiesen (vgl. Kap. 2.1.8). Somit wird dem Zusammenhang zwischen Klimawandel und invasiven gebietsfremden Arten in beiden Strategien Rechnung getragen. Es ist zu erwähnen, dass auch im Wald aufgrund des Klimawandels von einem erhöhten Auftreten von Schadorganismen auszugehen ist. Diese Thematik wird über die Waldgesetzgebung geregelt.

Antwort des Bundesrates.