22.3622 · Motion · 2022-06-15
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt:
- den zuständigen Kommissionen jährlich das Mandat (zur Stellungnahme) vorzulegen, das seinen Vertreterinnen und Vertretern im Verwaltungsrat der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache Frontex für das laufende Jahr erteilt wurde;
- einen öffentlich zugänglichen Jahresbericht über die Tätigkeit und die Zusammenarbeit der Schweiz mit Frontex zu erstellen.
Begründung
Die Teilnahme der Schweiz an einer Agentur, die derzeit, gelinde gesagt, turbulente Zeiten erlebt (Berichte des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung über Datenverkehr zur Vertuschung von Pushbacks von Migrantinnen und Migranten, Einrichtung einer Beobachtungsstelle für Grundrechte, Aufschub der Entlastung des Haushalts durch das Europäische Parlament etc.), zwingt unser Land als Depositarstaat der Genfer Konventionen zu grosser Vorsicht.
Während der Kampagne zur Abstimmung über Frontex wurde nun aber deutlich, dass einerseits die Funktionsweise von Frontex undurchschaubar ist und andererseits das Parlament oder die zuständigen Kommissionen in der Schweiz unzureichend über die tatsächlichen Aktivitäten der Agentur informiert werden.
Die zuständige Bundesrätin hat dieses Argument zur Kenntnis genommen, denn sie deutete während der Abstimmungskampagne an, dass sie sich für die Erstellung eines Berichts einsetze; es ist jedoch nicht klar, wem dieser Bericht vorgelegt werden soll. Das Ergebnis der Abstimmung war eindeutig: Über 70 Prozent sprachen sich gegen ein Ende der Beziehungen zur Agentur aus, da dies unsere Teilnahme an Frontex gefährden könnte. Dies ist jedoch kein Freibrief für die Missstände in der Agentur.
Es scheint daher wichtig, dass umfassendere Informationen zur Verfügung gestellt werden.
Erstens, was ausschliesslich das Parlament über seine Kommissionen betrifft: Mandat des Bundesrates für die Vertreterin und den Vertreter der Schweiz im Verwaltungsrat von Frontex. Angesichts der Praxis in anderen Kommissionen, insbesondere der Aussenpolitischen Kommission, sollte nicht nur eine Information, sondern auch eine Einschätzung des zu erteilenden Mandats in Betracht gezogen werden.
Zweitens: Um die Überwachung der heiklen Aktivitäten der Agentur sicherzustellen, müssen die Informationen, die zur Verfügung gestellt werden, geregelt und systematisiert werden. Ein jährlicher Bericht wäre hierfür ein gutes Instrument.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Grundsätze der Schweizer Aussen-, Migrations- und Menschenrechtspolitik sind von übergeordneter Bedeutung und werden international konsequent vertreten. So setzt sich die Schweiz auch dafür ein, dass Frontex die Menschenrechte sowie den Grundsatz der Transparenz respektiert. Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass es wichtig ist, regelmässig über die Tätigkeiten von Frontex und die Beteiligung der Schweiz an Frontex-Operationen bei der Kontrolle der Schengen-Aussengrenzen zu informieren.
Frontex ist der operative Arm zur Umsetzung des Schutzes der Schengen-Aussengrenzen. Die Schweiz ist durch ihre Schengen-Assoziierung verpflichtet, sich daran zu beteiligen. Für das Dossier Frontex ist das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) zuständig. Dies liegt darin begründet, dass das im EFD angesiedelte Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) praktisch alle Grenzschutzeinsätze für Frontex leistet und demnach über das erforderliche Wissen und die benötigte Erfahrung verfügt. Um auf dynamische Lageveränderungen rasch und adäquat reagieren zu können, trifft sich der Frontex-Verwaltungsrat jedes Jahr zahlreiche Male. Die Mandate für die Schweizer Vertretung in den Frontex-Verwaltungsratssitzungen werden vom BAZG in enger Abstimmung mit den weiteren betroffenen Bundesbehörden, insbesondere dem Staatssekretariat für Migration (SEM) und dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), erarbeitet. Sie entsprechen jeweils den verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Vorgaben und beziehen bei technischen und operativen Entscheiden auch die entsprechenden Ressourcen und praktischen Erfahrungen der betroffenen Stellen ein.
Über die Aktivitäten der Schweiz bei Frontex informiert der Bundesrat bereits jetzt bedarfsgerecht, themenbasiert und innerhalb der verwaltungsintern vorgesehenen Prozesse. Das Parlament wird insbesondere im Rahmen des Berichts zuhanden der Geschäftsprüfungskommissionen über den Stand der Umsetzung Schengen/Dublin und im Rahmen des Berichts des Bundesrates über die Aktivitäten der schweizerischen Migrationsaussenpolitik über die Schweizer Aktivitäten bei Frontex informiert. Zusätzlich finden auf Einladung regelmässig Anhörungen von Vertreterinnen und Vertretern des BAZG und weiteren betroffenen Bundesbehörden in parlamentarischen Kommissionen statt.
Aus diesen Gründen ist der Bundesrat der Ansicht, dass keine zusätzliche, öffentlich zugängliche jährliche Berichterstattung über die Tätigkeit und die Zusammenarbeit der Schweiz mit Frontex notwendig ist. Auch ist der Bundesrat der Ansicht, dass es keiner Gutheissung des Mandats für die Schweizer Vertretung im Frontex-Verwaltungsrat durch die zuständigen parlamentarischen Kommissionen bedarf.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.