22.3629 · Interpellation · 2022-06-15
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
1. Die beiden jüngsten Berichte der Fact-Finding Mission (FFM) über den mutmasslichen Einsatz von Chemiewaffen in Syrien bestätigen erneut, dass giftige Chemikalien als Waffe eingesetzt wurden, sowohl in Marea am 1. September 2015 als auch in Kafr Zeita am 1. Oktober 2016.
a. Welche Möglichkeiten gibt es, die Verantwortlichen an diesen Kriegsverbrechen zu identifizieren und zur Rechenschaft zu ziehen?
b. Was trägt die Schweiz zur Umsetzung des "Mechanismus der Vereinten Nationen für die Untersuchung und Verfolgung von schwersten Kriegsverbrechen in Syrien seit März 2011" (IIIM) bei, den die UNO-Generalversammlung 2016 mit einer Mehrheit von 116 Staaten, aber gegen den Widerstand von China, Russland und Syrien geschaffen hat? Wie können insbesondere nationale und auch internationale Strafverfolgungsbehörden dazu beitragen, Verstösse gegen das Völkerrecht zu ahnden und entsprechende Gerichtsverfahren vorzubereiten?
2. Im Juni 2018 stimmten 82 Mitgliedstaaten des Chemiewaffenübereinkommens der Einrichtung eines Investigations- und Identifikations-Teams (ITT) zu, das inzwischen die syrischen Streitkräfte als verantwortlich für vier Chemiewaffeneinsätze benannt hat. Was trägt die Schweiz zur Arbeit des ITT und zur Weiterverbreitung von dessen Erkenntnissen bei? Wie belastbar sind diese Erkenntnisse? Welche Strafgerichtshöfe stehen zur Verfügung, um Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen?
3. Setzt sich die Schweiz dafür ein, dass analog dem IIIM und dem ITT per Mehrheitsentscheid williger Staaten ein Verfahren eröffnet wird, um auch die Vorwürfe über den Einsatz von Chemiewaffen im Nordirak zu untersuchen?
4. Am 21. Dezember 2021 behauptete der russische Verteidigungsminister Sergej Schoigu, US-Militärfirmen würden heimlich "Panzer mit nicht identifizierten chemischen Komponenten" in die Ukraine schmuggeln, "um dort Provokationen durchzuführen". Welche Instrumente gibt es, um solche falschen Behauptungen zu Chemiewaffeneinsätze zu überprüfen und zu entkräften? Wie tritt die Schweiz solchen Desinformationskampagnen entgegen?
5. Was kann die Schweiz tun, damit die Gruppe der Blockierer von Abklärungen in der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) so klein wie möglich gehalten wird, um einer Blockade der bestehenden multilateralen Instrumente entgegenzuwirken?
Stellungnahme des Bundesrates
1a: Das "Investigation and Identification Team" (IIT) der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) ist mandatiert, die Urheber von Chemiewaffeneinsätzen in Syrien zu identifizieren. Der UNO-Mechanismus IIIM sichert Beweise für künftige Gerichtsverfahren, für die primär die nationalen syrischen Strafverfolgungsbehörden zuständig sind. Mit einem Beschluss des UN-Sicherheitsrats wären subsidiär Verfahren am Internationalen Strafgerichtshof möglich - was bislang aber scheiterte. Bei Bezug zum eigenen Territorium oder zu eigenen Staatsangehörigen oder unter dem Weltrechtsprinzip können basierend auf nationalen Regelungen auch Strafverfolgungsbehörden von Drittstaaten zuständig sein.
1b: Die Schweiz unterstützt die Bemühungen des IIIM u.a. wie folgt: Sie beherbergt den IIIM als Gaststaat in Genf; engagiert sich in den Verhandlungen über dessen Finanzierung; fördert mit dem "Lausanne-Prozess" die Zusammenarbeit zwischen dem IIIM, syrischen NGOs und nationalen Gerichten. Zudem hat die Schweiz in ihrem Rechtshilfegesetz (IRSG; SR 351.1) eine neue Grundlage geschaffen, die ihr eine Zusammenarbeit in Strafsachen u.a. mit dem IIIM ermöglicht. Es ist wichtig, dass Verstösse gegen das Völkerrecht unabhängig untersucht werden. Dazu können auch Strafverfolgungsbehörden beitragen, indem sie Beweismittel erheben und sichern.
2: Die Schweiz unterstützt die Untersuchungen des IIT sowie der "Fact Finding Mission" der OPCW auf politischer, finanzieller und technischer Ebene. Das Labor Spiez steht für die Analyse von Umweltproben zur Verfügung. Die Schweiz hat den nachgewiesenen Einsatz chemischer Waffen durch Syrien in Medienmitteilungen und internationalen Foren wiederholt verurteilt. Sie hat auch den Entscheid mitgetragen, Syrien im Rahmen des Chemiewaffenübereinkommens (CWÜ) für die wiederholte Verletzung der Bestimmungen dieses Übereinkommens zu sanktionieren. Die Untersuchungsergebnisse des IIT überzeugen durch eine umfassende Überprüfung aller verfügbaren Informationen (u.a. Befragungen, Probenanalyse, medizinische und forensische Untersuchungen, Prüfung von Satellitenbildern und Flugdaten).
3: Die Situationen in Syrien und dem Irak sind bezüglich Ausmass des Chemiewaffengebrauchs nicht vergleichbar. Die im Rahmen des CWÜ bestehenden Möglichkeiten zur Untersuchung mutmasslicher Vorfälle sind ausreichend; ein speziell auf den Irak ausgerichteter Mechanismus drängt sich nicht auf.
4: Die Schweiz stützt sich grundsätzlich auf geprüfte Fakten und wissenschaftlich-technische Befunde von glaubwürdigen Akteuren, wie z.B. das Labor Spiez oder die OPCW. Im Rahmen der OPCW, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und weiteren internationalen Foren hat sie nicht belastbare Behauptungen öffentlich verurteilt und zurückgewiesen.
5: Die Schweiz gehört zur Gruppe der Staaten, die gemeinsam die Verantwortung zur Durchsetzung der Bestimmungen des CWÜs übernommen haben. Trotz des Versuchs gewisser Staaten, die Glaubwürdigkeit der OPCW zu unterminieren, ist es gelungen, durch robuste Mehrheitsentscheide wirksame Gegenmassnahmen zu ergreifen. Dazu gehören u.a. die Etablierung des IIT, der Entzug des Stimm- und Wahlrechts Syriens oder die Aufnahme von Chemikalien der sogenannten "Novichok"-Familie in den Anhang des CWÜ.
Antwort des Bundesrates.