22.3635 · Motion · 2022-06-15
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt einen Entwurf zu einem Erlass der Bundesversammlung vorzulegen, damit der Bund befristet auf zwei Jahre auf jenen Teil der Mineralölsteuer auf Treibstoff verzichtet, der in die allgemeine Bundeskasse fliesst.
Begründung
Die Benzin- und Dieselpreise sind innerhalb kürzester Zeit stark angestiegen. Dies belastet neben dem mittelständischen Normalbürger das gesamte Gewerbe, im Speziellen die Schweizer Transportunternehmen. Die Mehrkosten tragen schlussendlich die Kunden und Konsumenten. Weiter führen die hohen Preise dazu, dass sich insbesondere ältere Menschen und solche, die zwingend auf ein Auto angewiesen sind keine Mobilität mehr leisten können. Sollte die Energiekrise über längere Zeit andauern, ist mit gravierenden Folgen für die soziale Wohlfahrt sowie für die Wirtschaft und das Gewerbe zu rechnen. Um den Mittelstand und das Gewerbe in der gegebenen, ausserordentlichen Lage zu entlasten, verzichtet der Bund befristet auf zwei Jahre auf jenen Teil der Mineralölsteuer auf Treibstoff, der in die allgemeine Bundeskasse fliesst.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist sich der Herausforderungen rund um die gestiegenen Energiepreise bewusst. Die vom Bundesrat eingesetzte interdepartementale Arbeitsgruppe aus Vertretern UVEK, WBF, EDI und EFD beobachtet die Entwicklung fortlaufend. Er sieht gegenwärtig keinen Bedarf für dringende Massnahmen. Die Wirtschaft wächst. Die Arbeitslosenquote ist tiefer als vor der Covid-Krise. In der Schweiz besteht zudem ein umfassendes Netz der sozialen Sicherheit, welches der Teuerung Rechnung tragen kann. Das kommt auch den einkommensschwachen Haushalten zu Gute.
Auf einen direkten Eingriff in die Preise (z.B. den Benzinpreis) sollte eindeutig verzichtet werden. Dies würde zu unerwünschten Effekten führen. Eine solche Massnahme würde nicht auf Haushalte mit niedrigem Einkommen abzielen, da alle anderen Haushalte ebenfalls davon profitieren würden. Ein künstlich niedriger Preis würde zudem falsche Anreize schaffen und könnte die schon angespannte Versorgungslage auf den Energiemärkten durch eine Steigerung des Verbrauchs verschärfen.
Das Parlament hat sich im Juni im Rahmen einer ausserordentlichen Session mit Vorstössen zu Entlastungen zugunsten der Bevölkerung und der Unternehmen auseinandergesetzt. Sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat haben sich gegen eine Reihe von Massnahmen zur (steuerlichen) Entlastung der Endkonsumentenpreise von Benzin, Erdöl oder Heizöl ausgesprochen.
Allerdings ist die Preisentwicklung weiterhin volatil und die weitere Entwicklung unsicher. Deshalb werden die Arbeiten der interdepartementalen Arbeitsgruppe gezielt fortgeführt, um bei einer starken Verschlechterung der Situation auf Handlungsmöglichkeiten zurückgreifen zu können.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.