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22.3644 · Interpellation · 2022-06-15

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Während der Krieg in der Ukraine schon seit bald vier Monaten wütet, steht das Land vor einer weiteren grossen Herausforderung: seinen Auslandsschulden. Diese belaufen sich gegenwärtig auf rund 57 Milliarden Dollar. Davon stammen 13 Milliarden vom Internationalen Währungsfonds (IWF), wovon wiederum 1,4 Milliarden am vergangenen 9. März als Notfallkredite gewährt worden sind. Weitere 37 Milliarden stammen von privaten Gläubigern und 7 Milliarden stammen schliesslich aus bilateralen Krediten, die von Regierungen gewährt worden sind. Um ihre Bevölkerung wirksam zu unterstützen und zu verteidigen, muss die Ukraine als eines der ärmsten Länder Europas ihre angesichts des Krieges steigenden Bedürfnisse finanzieren können. Hier kommt der Schweiz nun eine wichtige Rolle zu. Als ständiges Mitglied des Pariser Clubs, dieses informellen Gremiums von Gläubigerstaaten, das mit Schuldnerstaaten Umschuldungsverhandlungen führt, kann die Schweiz verlangen, dass die Schulden der Ukraine umstrukturiert oder gar erlassen werden und dass der Schuldendienst der Ukraine ausgesetzt wird.

1. Ist der Bundesrat der Auffassung, dass er im Pariser Club eine solche Haltung vertreten kann? Wenn nein, warum nicht?

2. Wird sich die Schweiz beim IWF und bei der Weltbank für einen Erlass der Auslandsschulden der Ukraine einsetzen? Wenn nein, warum nicht?

3. Ist die Schweizerische Eidgenossenschaft Gläubigerin eines Teils der Auslandsschulden der Ukraine? Wenn ja, wie hoch ist die Gläubigerforderung?

4. Gedenkt der Bundesrat mit den Schweizer Banken Verhandlungen über einen Abbau oder gar einen Erlass der Schulden zu führen, die die Ukraine bei ihnen hat?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat erachtet Massnahmen zum Erlass der ukrainischen Aussenschuld in der aktuellen, sehr ungewissen Situation als wenig zielführend. Auch hat die Ukraine keinen Wunsch nach einem entsprechenden Erlass geäussert. Stattdessen sind die ukrainischen Behörden sehr darauf bedacht, den Zugang der Ukraine zu den internationalen Finanzmärkten sowie den Zahlungsverkehr mit dem Ausland möglichst aufrecht zu erhalten.

Unilaterale Schuldenmassnahmen sind in einem Umfeld grosser Ungewissheit wie gegenwärtig in der Ukraine wenig geeignete Instrumente. Erfahrungen zeigen, dass erfolgreiche Schuldenrestrukturierungen erst im Moment eines Neustarts erfolgen. Sie bedingen eine effektive und breite internationale Abstimmung, im Einklang mit bewährten Praktiken und Prinzipien, u.a. des Pariser Clubs und des Privatsektors. Sie sind ferner in ein konzertiertes Hilfspaket der internationalen Gemeinschaft eingebettet, zu dem auch ein IWF-Stabilisierungsprogramm gehört. Ausstände gegenüber IWF und Weltbank werden dabei nicht erlassen. Diese Institutionen geniessen global einen de-facto bevorzugten Gläubigerstatus, der für die Ausübung ihrer Mandate essenziell ist.

Aus diesen Gründen erachtet der Bundesrat in der aktuellen Lage auch ein Engagement der Schweiz zugunsten eines Schuldenerlasses nicht als angebracht. Hinzu kommt, dass die Ukraine gegenüber der Schweizerischen Exportrisikoversicherung SERV beziehungsweise dem Bund derzeit keine bilateralen offiziellen Schulden hat. Als Nicht-Gläubigerin ist ein aktives Schweizer Engagement im Paris Club zugunsten einer Schuldenrestrukturierung gemäss der dortigen Praktiken nur beschränkt angezeigt.

Von einem Schuldenerlass zu unterscheiden ist eine temporäre Sistierung des Schuldendiensts. Im Zuge eines entsprechenden Gesuchs der Ukraine an ihre Anleihensgläubiger haben kürzlich auch die Mitglieder des Paris Club eine Sistierung bilateraler offizieller Schuldendienstzahlungen gutgeheissen. Die Schweiz unterstützt die Initiative, ist jedoch als Nicht-Gläubigerin der Ukraine kein Mitglied der Gläubigergruppe.

Schuldendienstsistierungen können in Phasen hoher Unsicherheit bei akuten Notfällen vorübergehend Linderung verschaffen. Um effektiv zu sein, müssen derartige Sistierungen ebenfalls international breit abgestimmt sein und entlang bewährter Praktiken und Prinzipien erfolgen. Es wird im Einzelfall geprüft, ob eine international konzertierte, vorübergehende Schuldendienstsistierung sowie eine Teilnahme der Schweiz daran zielführend und angemessen sind.

Die Schweiz engagiert sich bereits massgeblich für einen international eng koordinierten Wiederaufbau, welcher auch den Privatsektor einbezieht, wie die Ukraine Recovery Conference und deren Abschlussdokument (Erklärung von Lugano / Lugano Declaration) bezeugen.

Antwort des Bundesrates.