22.3649 · Postulat · 2022-06-15
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Mit der Interpellation Barrile (20.3830) nimmt der Bundesrat Stellung zur Aufklärung von psychischen Erkrankungen und Depression. Er unterstreicht in seiner Antwort die kantonale Hoheit in diesem Gebiet und schrieb sich selbst Koordinationsaufgaben zu. Dabei ist auffallend, dass der Schwerpunkt der aktuellen Bestrebungen v.a. auf der Früherkennung und der Versorgung liegen. Dies wurde in zahlreichen neueren parlamentarischen Vorstössen auch nochmals mit Nachdruck gefordert. Denn die Wartezeiten für psychologische Hilfe für Betroffene ist zu lange.
Im Rahmen des Projektes engage.ch vom Dachverband Schweizer Jugendparlamente wird deshalb zu Recht eine Sensibilisierung bei Mitschüler:innen und Eltern gefordert. Dies mit dem Ziel, dass diese bei psychischen Störungen und Erkrankungen adäquat reagieren können.
Aus diesem Grund bitten die Postulant:innen den Bundesrat zu prüfen und berichten:
1. Welche aktuellen Massnahmen und Bemühungen gibt es schweizweit, welche die Mitschüler:innen (und Eltern) über psychische Erkrankungen aufklären? (keine Anlaufstellen, sondern in den Schulunterricht integrierte Programme)
2. Wie könnte ein entsprechendes Programm mit den Fachgesellschaften aus den Bereichen Psychologie und Psychiatrie zur Aufklärung psychischer Erkrankungen an Schulen aussehen? Der Einbezug von betroffenen Jugendlichen soll dabei berücksichtigt werden.
3. Wie könnte ein solches Programm in bereits existierenden Gefässen wie beispielsweise Strategie Gesundheit 2030, Edukation 21, Dialog Nationale Gesundheitspolitik integriert werden?
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ist dem Bundesrat ein grosses Anliegen. Ihm ist bewusst, dass insbesondere die Covid-19 Pandemie für Kinder und Jugendliche eine Herausforderung darstellt und diese auch längerfristig negative Auswirkungen auf die psychische Gesundheit haben kann. Ihm ist auch bekannt, dass sich die bereits vor der Pandemie bestehende Unterversorgung im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie noch einmal akzentuiert hat.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat deshalb am 14. Juni 2022 einen Runden Tisch mit den Organisationen der Kinder- und Jugendmedizin, der Psychiatrie, Psychologie und der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren GDK durchgeführt. Es wurden verschiedene Massnahmen erörtert, wie die Versorgung kurzfristig verbessert werden kann. Der Einbezug von schulpsychologischen Diensten, Sozialpädagogik oder Schulsozialarbeit wurde dabei als wichtige Ressource genannt. Eine zentrale Voraussetzung dafür ist eine gute Vernetzung und Koordination der Akteure in den Kantonen und Regionen. Es zeigte sich, dass es bereits gute Beispiele gibt, wie dies gelingen kann. Diese Projekte und Massnahmen werden nun in einem Ideenkatalog zusammengestellt.
Die aktuellen Tätigkeiten ändern jedoch nichts an der bestehenden Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen. So fallen Massnahmen zur Förderung der psychischen Gesundheit oder zur Prävention psychischer Krankheiten, darunter auch Sensibilisierung, in die Zuständigkeit der Kantone. Auch die Schulen liegen in der Kompetenz der Kantone. Der Bund unterstützt aber im Rahmen seiner Möglichkeiten.
Die sprachregionalen Lehrpläne enthalten Aspekte der psychischen Gesundheit. Einige in den Kantonen umgesetzte Massnahmen zur Sensibilisierung bezüglich der psychischen Gesundheit zeigt das Schweizerische Netz gesundheitsfördernder und nachhaltiger Schulen (Schulnetz 21) auf, das u.a. vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) getragen wird.
Programme wie die in Ziffer 2 und 3 aufgeführten bestehen zudem bereits: Sie sind Teil der kantonalen Präventionsprogramme für Kinder und Jugendliche, die von der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz unterstützt werden. Die Psychische Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen ist ein Fokus dieser Programme. Um Jugendliche, Eltern und Fachpersonen für das Thema zu sensibilisieren, wurden von der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ZHAW zudem Materialien erarbeitet. Weiter hat die Fachhochschule Nordwestschweiz im Auftrag des BAG Handreichungen für die strukturelle Förderung der psychischen Gesundheit in der Schule (Lehrpersonen, Schulleitungen und weitere Fachpersonen) erstellt; ein Angebot, welches die Schulen bei Bedarf nutzen können.
Im Rahmen seiner Koordinationsaufgabe tauscht sich der Bund mit den Kantonen über verschiedene Plattformen aus. Zum Beispiel in den regelmässigen Treffen von bildung + gesundheit Netzwerk Schweiz, das sich für die Implementierung von Prävention und Gesundheitsförderung im schulischen Kontext einsetzt, oder mit den kantonalen Beauftragten für Gesundheitsförderung und Prävention in den Schulen.
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der geforderte Bericht nicht den erwünschten Mehrwert zur Sensibilisierung von Schülerinnen, Schülern und Eltern für die psychische Gesundheit bringen kann. Es bestehen - wie dargelegt - bereits verschiedene Angebote, deren Zielgruppe Kinder und Jugendliche, Eltern sowie Lehr- und Fachpersonen sind. Andere Angebote sind in Ausarbeitung. Die Tätigkeiten des Bundes sollen sich auf diese Arbeiten konzentrieren.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.