22.3656 · Interpellation · 2022-06-15
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Die Bruttoleistungen pro versicherte Person stiegen 2021 um etwa 5,1 Prozent. Haupttreiber des Kostenanstiegs waren der ambulante Bereich und die Arzneimittelpreise. Und auch die Zahlen und Prognosen für die Kostenentwicklung im laufenden Jahr verheissen nichts Gutes. In den ersten Monaten des Jahres 2022 stiegen die Bruttoleistungen pro Kopf wieder um mindestens 5 Prozent. Dieser Anstieg der Kosten wird sich unweigerlich auf die Prämienentwicklung auswirken. So könnte es gut sein, dass in diesem Herbst erneut ein Prämienschock angekündigt wird. Die Versicherten müssen sich für das Jahr 2023 auf "saftige" Prämienerhöhungen gefasst machen. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen ist eine künstliche Senkung der Prämien mit einer Finanzierung über die Reserven nicht sinnvoll. Denn danach folgt in der Regel ein noch stärkerer Prämienanstieg.
Mit verschiedenen hängigen KVG-Reformen liesse sich - wenn auch viel zu spät - das vorhandene Effizienzpotenzial ausschöpfen, was sich positiv auf die Prämienentwicklung auswirken würde. Umso wichtiger ist es, die bevorstehende Prämienexplosion durch kurzfristig umsetzbare Massnahmen abzufedern. Einige davon können auf dem Verordnungsweg schnell umgesetzt werden, ohne die Sicherheit der Patientinnen und Patienten zu gefährden: So wurde der Bundesrat bereits in der Frage der hohen Tarife für Laboranalysen aktiv. Das Sparpotenzial ist jedoch noch lange nicht voll ausgeschöpft. In Bezug auf den Vertriebsanteil für Arzneimittel, die Preise für Generika oder die Einführung von HTA könnten Entscheidungen getroffen werden, deren Wirksamkeit bereits ab 2023 spürbar wäre.
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Welches Kostenwachstum erwartet der Bundesrat in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für das laufende und das kommende Jahr?
2. Mit welchem Prämienanstieg rechnet der Bundesrat für 2023?
3. Müssen wir uns in den kommenden Jahren dauerhaft auf solche Prämienanstiege einstellen?
4. Welche konkreten kurzfristigen Massnahmen plant der Bundesrat und wie hoch schätzt er deren Sparpotenzial ein?
5. Ist der Bundesrat - im Licht der Antworten auf die vorangehenden Fragen - bereit, Entscheidungen zu treffen, die sich rasch auf die Kostenentwicklung auswirken würden?
Stellungnahme des Bundesrates
1. und 2. Im Jahr 2021 lagen die tatsächlichen Kosten deutlich über den prognostizierten Kosten. Das Monitoring der Krankenversicherungs-Kostenentwicklung (MOKKE: www.bag.admin.ch > Zahlen & Statistiken > Krankenversicherung: Statistiken zur Krankenversicherung) zeigt für das zweite Quartal 2022 ein grösseres Kostenwachstum im Vergleich zum vorigen Jahr. Die Kostenentwicklung ist in den einzelnen Kantonen sehr unterschiedlich. Da die Prämien die Kosten decken müssen, ist für das nächste Jahr mit einem Anstieg der Prämien zu rechnen. Weil das Prämiengenehmigungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, kann sich der Bundesrat noch nicht zum konkreten Prämienanstieg für 2023 äussern.
3., 4. und 5. Die Prämien sind das Spiegelbild der Kosten. Wenn die Kosten weiter steigen, ist auch ein entsprechender Anstieg der Prämien zu erwarten. Einzig wirksame kostendämpfende Massnahmen können den Trend zu immer höheren Kosten und damit zu einer steigenden Prämienbelastung bremsen. Werden keine Massnahmen getroffen, steigen die Kosten und als Folge die Prämien weiter. Mit dem im März 2018 verabschiedeten Kostendämpfungsprogramm (www.bag.admin.ch > Das BAG > Versicherungen > Krankenversicherung > Kostendämpfung) hat der Bundesrat verschiedene Massnahmen vorgeschlagen, um das medizinisch nicht begründete Mengenwachstum zu begrenzen. Ein erstes Kostendämpfungspaket (KVG-Änderung " Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 1 ") sowie der indirekte Gegenvorschlag zur Volksinitiative " Für tiefere Prämien - Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative) " der Mitte-Partei (KVG-Änderung "Massnahmen zur Kostendämpfung - Vorgabe von Kostenzielen") hat der Bundesrat mittlerweile an das Parlament überwiesen, ein zweites Massnahmenpaket wird noch bis Ende des Jahres folgen. Ein erster Teil von Paket 1 (Paket 1a) hat das Parlament am 18. Juni 2021 verabschiedet (BBl 2021 1496). Erste Massnahmen sind bereits in Kraft getreten, weitere werden zurzeit auf Verordnungsebene konkretisiert. Die zu erwartenden Einsparungen der vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen sind aber schwer abzuschätzen, weil dies von der konkreten Ausgestaltung der einzelnen Massnahmen abhängt. Für eine nachhaltige Kostendämpfung müssen alle Akteure ihre Verantwortung wahrnehmen und in ihren Bereichen Massnahmen umsetzen.
Als weitere, kurzfristige Massnahme hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) die Tarife der Laboranalysen per 1. August 2022 linear um zehn Prozent gesenkt. Die lineare Senkung gilt solange, bis das EDI die Tarife sämtlicher Laboranalysen überprüft und angepasst hat. Einsparungen von jährlich rund 140 Millionen Franken sind zu erwarten. Weiter wird die Kostenübernahme von Vitamin D-Bestimmungen per 1. Juli 2022 aufgrund der Überprüfung im Rahmen eines Health Technology Assessments (HTA) eingeschränkt. Dies führt zu Einsparungen von rund 30 Millionen Franken pro Jahr. Mit weiteren ähnlich hohen Einsparungen ist in den kommenden Jahren aufgrund der laufenden HTA-Projekte zu rechnen.
Im Bereich der Arzneimittel hat der Bundesrat im Juni 2022 die Vernehmlassung über weitere Massnahmen eröffnet. Er will die Anreize vergrössern, Generika und Biosimilars abzugeben, indem der differenzierte Selbstbehalt erhöht und der Vertriebsanteil wirkstoffgleicher Arzneimittel vereinheitlicht wird. Auch sollen die Preisabstände zwischen Originalpräparaten und Generika resp. Biosimilars angepasst werden, insbesondere bei umsatzstarken Wirkstoffen, was zu tieferen Preisen führt. Damit reagiert der Bundesrat auf die Forderung des Parlaments, auf die Einführung eines Referenzpreissystems mit hohem Kostendämpfungspotenzial zu verzichten, die Preise dieser Arzneimittel jedoch dennoch zu senken. Der Bundesrat hat die Massnahmen so ausgestaltet, dass substanzielle Einsparungen möglich sind und gleichzeitig die Versorgungssicherheit berücksichtigt wird. Damit auch Originalpräparate günstiger werden, sind Anpassungen beim Auslandpreisvergleich geplant und es soll das von den Gerichten betonte Prinzip der Kostengünstigkeit für den therapeutischen Quervergleich in den Verordnungen stärker verankert werden. Die möglichen Einsparungen dieser Massnahmen lassen sich nur schwer beziffern. Der Bundesrat erwartet, dass alleine die Anpassungen beim Vertriebsanteil zu Einsparungen von 40 Millionen Franken führen.
Antwort des Bundesrates.