22.3681 · Motion · 2022-06-16
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Betrieb der Steinbrüche am Mont Salève beeinträchtigt die Landschaftsqualität für die ganze Region Genf in erheblichem Ausmass. Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass eine Einstellung des Betriebs und eine endgültige Sanierung des Geländes gewährleistet werden.
Damit im Entscheidungsprozess zur Schliessung der Steinbrüche die vorrangige Berücksichtigung der Aspekte des Landschafts- und Umweltschutzes gewährleistet wird, muss der Bundesrat so bald wie möglich den Dialog mit den französischen Behörden aufnehmen.
Dabei soll der Bundesrat eine verbindliche Zusicherung anstreben, dass die vollständige und endgültige Renaturierung der Flanke des Mont Salève innert der vorgesehenen Frist (2033) durchgeführt wird.
Begründung
Der Mont Salève ist einer der markanten Berge, die die Horizontlinie der treffend als "Genferseebecken" bezeichneten Region prägen. Dank seiner Gestalt und seines Reliefs unverkennbar, wird der Salève seit vielen Jahren durch die Steinbrüche an seiner der Schweiz zugewandten Seite verunstaltet. Der Abbau von jährlich rund 500 000 Tonnen Gesteinsmaterial beeinträchtigt die Landschaftsqualität ganz erheblich. Der Schaden betrifft eine ganze Region: Obwohl die Brüche auf französischem Boden liegen, 500 Meter von der Schweizer Grenze entfernt, muss die gesamte Bevölkerung des Kantons Genf und seiner Umgebung die Aussicht auf eine Wunde mit einem Ausmass von rund 57 Hektaren ertragen. Damit der Salève sein früheres Aussehen wiedererlangt, muss es unbedingt gelingen, dass der Abbau eingestellt und das Gelände saniert wird.
Die Konzession des Unternehmens, das die Steinbrüche betreibt, läuft 2033 aus. Mit diesem Fristenlauf soll auch eine vollständige Renaturierung des Gebiets einhergehen. Allerdings ist festzustellen, dass die Wiederherstellungsarbeiten nicht so rasch wie vorgesehen vorankommen und dass die Steinbrüche eine unverändert grosse Fläche einnehmen. Die grossen Befürchtungen des Vereins für die Erhaltung des Salève bestätigten sich 2021 durch folgende Nachrichten: Die Verantwortlichen des Bergbauunternehmens beabsichtigen, eine Verlängerung der Konzessionsdauer über 2033 hinaus zu beantragen. Bei solchen Aussichten darf die Schweiz nicht untätig bleiben, sondern muss bei den französischen Behörden vorstellig werden.
In seiner Antwort auf die Frage 21.8065 gab der Bundesrat zu bedenken, dass sich sein Handlungsspielraum auf die Konsultation der Schweiz im Rahmen der Espoo-Konvention beschränke, wenn um eine Verlängerung der Betriebsdauer ersucht werde. Diese Antwort lässt ausser Acht, dass viele Schritte unternommen werden können, um demnächst einen grenzüberschreitenden Dialog zu diesem Thema aufzunehmen. Die Schweiz kann mehr Einfluss auf den Entscheidungsprozess nehmen, und sie muss sich für die Wahrung der Interessen ihrer Bevölkerung und für die Bewahrung ihrer Landschaft einsetzen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Frage der Sanierung des Steinbruchgeländes am Mont Salève fällt in den Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Frankreich. Die Vertreterinnen und Vertreter der beiden Länder tauschen sich einmal im Jahr bei einem Dialog über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit aus. Letztere hat zum Ziel, Themen von gemeinsamem Interesse in verschiedenen Bereichen wie Verkehr oder Umweltgouvernanz anzugehen. Im Rahmen dieses Dialogs können bestimmte Probleme thematisiert und eine Weiterverfolgung auf der erforderlichen Ebene beschlossen werden, wenn dies von den betroffenen Ämtern als zweckmässig erachtet wird.
Die Sanierung des Steinbruchgeländes am Mont Salève ist ein Thema, das anlässlich des französisch-schweizerischen Dialogs über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit angesprochen werden könnte. Das nächste Treffen wird im ersten Quartal 2023 unter Schweizer Vorsitz stattfinden. Bei dieser Gelegenheit wird das zuständige Amt der Bundesverwaltung, das Bundesamt für Umwelt (BAFU), die Anliegen dieser Motion sicherlich zur Sprache bringen, die dann an die verantwortlichen Stellen in Frankreich weitergeleitet werden.
Darüber hinaus wird in dieser Motion festgehalten, dass Frankreich die Schweiz gemäss Übereinkommen von Espoo (SR 0.814.06) benachrichtigen wird. Dies gilt insofern, als bei den französischen Behörden eine Verlängerung der Konzession für den Betrieb dieser Steinbrüche über das Jahr 2033 hinaus beantragt wird. Denn nach Ziffer 14 von Anhang I gelten Steinbrüche als Projekte, die unter das Espoo-Übereinkommen fallen. Gegebenenfalls wird die Schweiz im Rahmen der unter diesem Übereinkommen bestehenden Verfahren konsultiert werden, woraufhin sie bestimmte Anliegen an die zuständigen französischen Behörden weiterleiten kann.
Des Weiteren steht der Kanton Genf auch in engem Kontakt mit dem konzessionierten Unternehmen. Der Kanton bedauert zwar die Verzögerungen bei der Renaturierung des Steinbruchgeländes, zieht aber eine Verlängerung der Konzession über das Jahr 2033 hinaus vor. So soll es nämlich ermöglicht werden, den Sanierungsprozess zu Ende zu führen, anstatt die Steinbrüche 2033 ohne vollständige Sanierung zu schliessen und in dem Zustand zu belassen. Gegenwärtig wird eine sorgfältige Bedarfsanalyse vorgenommen, aus deren Ergebnissen anschliessend ein genauerer Zeitplan abgeleitet werden kann.
Der Bundesrat ist somit der Ansicht, dass die in dieser Motion vorgebrachten Anliegen im Rahmen der oben beschriebenen, bereits bestehenden Instrumente der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit schon angesprochen wurden oder in Zukunft thematisiert werden.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.