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22.3715 · Interpellation · 2022-06-16

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Das BAG bzw. das BIT haben am 9. Juni 2022 auf SIMAP eine öffentliche Ausschreibung für eine Sensibilisierungskampagne "Elektronisches Patientendossier (EPD) veröffentlicht. So sollen eine nationale EPD-Kampagne geplant und umgesetzt werden, eine Kommunikationsstrategie erarbeitet, eine Dachmarke entwickelt werden. Auch eHealthSuisse - die Kompetenz- und Koordinationsstelle von Bund und Kantonen - soll bei der Kommunikation mit Stakeholdern unterstützt werden. Der Grundauftrag läuft vom 1. Dezember 2022 bis am 30. April 2026. Das Kostendach des Grundauftrags und mehrerer Optionen beträgt 6 050 000 Franken.

Der Bundesrat hat kürzlich einen Richtungsentscheid bezüglich des EPD kommuniziert und wird dem Parlament zwei Botschaften überweisen. Die zweite Botschaft sieht eine grundlegende Revision des EPDG vor und dürfte erst nach der Kommunikationskampagne in Kraft treten.

In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:

1. Besteht keine Problematik bzgl. der Vorgabe, eHealthSuisse in der Medienarbeit, der Krisenkommunikation und Public Affairs zu unterstützen?

2. Erachtet der Bundesrat eine Kommunikationskampagne für das EPD 1.0 als sinnvoll, solange das EPD theoretisch funktionstüchtig aber nicht praxistauglich ist? Insbesondere der Eröffnungsprozess ist kompliziert, die Nutzung von Patientendossiers stark eingeschränkt (Fokus: PDF-Ablage) und der ambulante Sektor kaum angeschlossen.

3. Wie sieht der Zeitplan für die Umsetzung der EPDG-Revision EPD 2.0 aus? Wann kommen beispielsweise dynamische Datenaktualisierungen (z.B. aktualisierte eImfpdossiers und eMedikationsprozesse)?

4. Wieso wird eine neue Dachmarke geschaffen und nicht auf eine bestehende aufgebaut?

5. Wieso werden die Medienarbeit und die Krisenkommunikation nicht intern geregelt? Wie viele Stellenprozente setzt eHealthSuisse heute für die Kommunikation ein?

6. Erachtet es der Bund als rechtlich zulässig, dass eHealthSuisse - also das BAG und die GDK - Public Affairs Aufgaben in Auftrag geben? Welche konkreten Ziele sollen damit erreicht werden, gegenüber der Bevölkerung, der Branche aber auch der Politik.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Arbeiten des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) resp. des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und eHealth Suisse sind eng aufeinander abgestimmt. eHealth Suisse fokussiert als Kompetenz- und Koordinationsstelle von Bund und Kantonen auf die Koordination der Aktivitäten der Akteure, insbesondere der Stammgemeinschaften. Darüber hinaus übernimmt eHealth Suisse auch die Information der Bevölkerung, der Gesundheitsfachpersonen und weiterer interessierter Kreise über das elektronische Patientendossier (EPD). Bei Themen, welche die Rechtsetzung oder die Rolle des Bundes tangieren, übernimmt der Bund die entsprechende Aufgabe. So fliesst beispielsweise die Klärung von strategischen Fragen zu den anstehenden Revisionen in den Rechtssetzungsprozess des Bundes ein.

2. Das EPD ist bereits heute funktionstüchtig und es werden schweizweit EPD eröffnet. Einige Kantone, insbesondere in der Romandie, treiben die Verbreitung des EPD voran und nehmen auch schon Weiterentwicklungen an die Hand, um die Praxistauglichkeit zu verbessern. Für den Bundesrat ist klar, dass nicht auf die umfassende Revision des EPDG gewartet werden soll, um die Verbreitung zu fördern. Bereits heute bietet das EPD einen Nutzen, indem die Patientinnen und Patienten erstmals die Möglichkeit haben, ihre behandlungsrelevanten Daten im EPD einzusehen und diese selbst abzulegen. Zudem arbeitet eHealth Suisse an der Einführung eines elektronischen Impfdossiers im EPD, welches den Stammgemeinschaften per Ende 2022 zur Verfügung gestellt werden soll.

In Bezug auf den Eröffnungsprozess ist zu bemerken, dass es aus rechtlicher Sicht möglich ist, eine durchgängige Online-Eröffnung durchzuführen. Die Anbieter arbeiten aktuell daran, dass der entsprechende Service bald angeboten wird. Durch den Wegfall der persönlichen Vorsprache wäre das eine massgebliche Vereinfachung des Eröffnungsprozesses.

Aus vorgenannten Gründen erachtet es der Bundesrat als sinnvoll, mit der Kampagne zum geplanten Zeitpunkt zu starten.

3. Bis im Frühjahr 2023 soll eine Gesetzesvorlage für eine Übergangsfinanzierung des EPDG in die Vernehmlassung geschickt werden. Mittels Finanzhilfen sollen die finanzielle Last der Stammgemeinschaften gedämpft und Anreize geschaffen werden, damit sich das EPD in den Jahren bis zum Inkrafttreten der umfassenden Revision des EPDG rasch verbreitet. Für die umfassende Revision des EPDG soll anschliessend bis im Sommer 2023 die Vernehmlassung eröffnet werden.

Im Rahmen der Jahresrevision des Ausführungsrechts zum EPDG werden zurzeit von Seiten des BAG und eHealth Suisse weitere Weiterentwicklungs- und Aktualisierungsbedürfnisse in Bezug auf das EPD gesammelt mit dem Ziel, diese im Frühling 2023 in Kraft treten zu lassen. Das Austauschformat eMedikation ist dabei ein prioritärer Anwendungsfall für das EPD. Mit den Vorgaben zur Strukturierung der Dokumente in den genannten Austauschformaten wird eine Grundlage für eine dynamische Datenaktualisierung im EPD geschaffen, welche bereits vor der umfassenden Revision des EPDG zur Verfügung stehen wird.

4. Seit 2016 hat eHealth Suisse die nationale Dachmarke zum EPD mit einem einheitlichen grafischen Auftritt und einem Logo etabliert und schrittweise ausgebaut (siehe www.patientendossier.ch). Die bevorstehende Informationsoffensive basiert auf dieser Dachmarke, sie wird aber für die Bedürfnisse einer nationalen Kampagne weiterentwickelt.

5. Die Einführung des EPD ist nicht allein ein Vorhaben des Bundes, sondern ein gemeinsames strategisches Projekt von Bund und Kantonen. Hinzu kommen weitere Akteure, wie zum Beispiel die Stammgemeinschaften als Verantwortliche für die Umsetzung. Mit der Zuständigkeit von eHealth Suisse für die fachliche Kommunikation des EPD wird einerseits diese breite Abstützung dokumentiert, andererseits muss die Kommunikation der verschiedenen Akteure gut koordiniert werden. Aus den gleichen Gründen wird auch die "EPD-Kommunikation in besonderen Situationen" (Krisenkommunikation) von eHealth Suisse koordiniert. Für den Aufgabenbereich Kommunikation / Kampagne werden 250 Stellenprozente verwendet.

6. eHealth Suisse ist administrativ und räumlich beim BAG angesiedelt. Bei Beschaffungen gelten deshalb die gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen wie bei Bundesstellen. Als Absender der Kampagne werden vor allem der Bund und die Kantone auftreten. Ziel der Kampagne ist es unter anderem, das EPD bekannt zu machen, das Vertrauen in das EPD zu fördern und die Bevölkerung vom Nutzen des EPD zu überzeugen, damit möglichst viele Dossiers eröffnet werden. Grundvoraussetzung für die Lancierung der Kampagne ist, dass in der ganzen Schweiz die Möglichkeit besteht, EPD zu eröffnen.

Antwort des Bundesrates.