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22.3717 · Motion · 2022-06-16

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, in den kommenden Voranschlägen substanzielle Personaleinsparungen sowie Ausgabenreduktionen für externe Dienstleistungen und Beratung in folgenden Bereichen vorzusehen: Stabsstellen auf Stufe Bundeskanzlei, Departemente, Generalsekretariate, Staatssekretariate und Bundesämter, insbesondere Koordination, Planung, Kommunikation, Recht, Controlling, Personal, Ressortforschung, Strategie- und Unternehmensentwicklung.

Begründung

Nach zwei Jahren Corona-Massnahmen mit massiven Folgen für die Wirtschaft folgen nun durch den Krieg in der Ukraine ausgelöste weltwirtschaftliche Turbulenzen. Unsere KMU, das Gewerbe und der Mittelstand werden mit grossen Kostenfolgen und Einschränkungen leben müssen infolge Teuerung, Lieferengpässe, Energieknappheit und Kostenexplosion im Sozial- und Gesundheitswesen. Ganz besonders im Bereich Energie und Gesundheitskosten sind die Mängel leider politisch hausgemacht. Es darf daher nicht sein, dass unsere Bevölkerung diese Mehrkosten und Aufwände alleine trägt und der Staat und die Beamtenschaft sich rausnimmt. Wir alle müssen jetzt den Gürtel enger schnallen. Es kann nicht sein, dass bei der Bundesverwaltung alles beim Alten bleibt, während die Bürgerinnen und Bürger auf die nächste Krise zulaufen. Daher fordere ich, dass im Bereich der Personalausgaben sowie bei externen Dienstleistungen und Mandaten Sparrunden eingeläutet werden. Ob der Bundesrat das durch eine Personal- oder Lohnreduktion erwirkt, ist im Vorstoss bewusst offengelassen. Es soll einfach ein Zeichen sein, dass auch die obersten Stellen sich nicht aus der Verantwortung ziehen können und die Lasten der Gesellschaft mittragen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat teilt das Anliegen der Motion, sparsam mit den vorhandenen Mitteln umzugehen. Dies ist insbesondere mit Blick auf eine zukünftig tendenziell angespannte Haushaltslage zentral. Doch nicht erst seit den jüngsten Ereignissen betreibt der Bundesrat eine zurückhaltende Ressourcenpolitik und ist bestrebt, sowohl die Personalausgaben, wie auch den Personalbestand auf einem angemessenen Niveau zu halten. Trotz der gestiegenen Anforderungen an die Bundesverwaltung ist der Anteil der Personalausgaben gemessen an den ordentlichen Gesamtausgaben des Bundes demnach in den letzten zehn Jahren bei rund 8 Prozent stabil geblieben.

Die Verwaltungseinheiten haben den Auftrag, ihre Aufgaben laufend zu überprüfen, um dem Gebot der Sparsamkeit beim Einsatz öffentlicher Mittel zu entsprechen, siehe dazu auch die Antwort des Bundesrats auf die Motion Guggisberg 21.3512 "Beitrag der Bundesverwaltung zum Abbau der Corona-Schulden". Gestützt auf Artikel 5 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (SR 172.010) und Artikel 27 der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (SR 172.010.1) sind die Verwaltungseinheiten verpflichtet, infolge der periodischen Überprüfung von Aufgaben, Leistungen, Prozessen und der Organisation entsprechende Anpassungs- und Verzichtsmassnahmen zu veranlassen. Wenn immer möglich, werden neue Stellen denn auch durch Verzicht auf bisherige Stellen kompensiert. Im Rahmen der Erfüllung der Motion Bigler 16.3399 "Wissen in der Bundesverwaltung sichern" wurde zudem ein Richtwert von drei Prozent für den Anteil der externen Beratungsmandate an den Personalausgaben eingeführt.

In seinem stetigen Bestreben, das Wachstum im Personalbereich zu stabilisieren, legt der Bundesrat ferner jedes Jahr, unter Berücksichtigung der mittelfristigen Personalplanung, einen Zielwert für das Personalwachstum fest und bewertet im Rahmen der Gesamtbeurteilung Ressourcen im Personalbereich dessen Einhaltung. In diesem Sinne hat der Bundesrat im Rahmen der diesjährigen Gesamtbeurteilung Personal Kürzungen im Personalaufwand von rund 13 Millionen Franken vorgenommen, um den selbstauferlegten Zielwert zu erreichen und neue durch den Verzicht auf bisherige Stellen zu finanzieren.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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