Monitoring und Massnahmen bei Problemberufen mit vielen Lehrabbrüchen und schlechten Erfolgsquoten bei Lehrabschlussprüfungen
22.3724 · Postulat · 2022-06-16
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat soll aufzeigen, warum es bei einigen Berufen zu gehäuften Lehrabbrüchen und hohen Ausfallquoten an Abschlussprüfungen kommt und wie dagegen bei den Verbundpartnern griffigere Massnahmen eingefordert werden können. Dabei ist auch aufzuzeigen in welcher Form die notwendige Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Kommissionen für Bildung & Qualität (B&Q) zu stärken ist. Der Bundesrat soll zudem prüfen, wie ein öffentlich einsehbares und aussagekräftiges Monitoring von Erfolgsquoten bei Lehrabschlussprüfungen nach Berufen und Regionen eingerichtet werden kann ohne die Datenschutzbestimmungen zu verletzen.
Begründung
Letztes Jahr sind durchschnittlich 8,2 Prozent der Lernenden durch die Lehrabschlussprüfung gefallen, eine sehr hohe Zahl. In gewissen Problemberufen fallen regelmässig über 20 Prozent der Jugendlichen durch die Abschlussprüfung, teilweise sind es sogar 40 Prozent. Bei Maturitätsschulen bestehen nur wenige Prozente die Abschlussprüfung nicht. Das Image der Berufsbildung leidet langfristig unter hohen Ausfallquoten.
Gewissen Problemberufen haben regelmässig auch hohen Zahlen von Lehrabbrüchen. Dieses Problem wird bei vielen Berufen kaum angegangen. Zwischen 2016 und 2020 brachen 17 Prozent der Lernenden ihre Lehre ab, etwa ein Fünftel davon trat keine neue Lehrstelle an.
Lehrabbrüche und tiefe Erfolgsquoten haben wirtschaftliche Folgen. Viele Betroffene bleiben als Ungelernte auf der Strecke. Sie verdienen weniger und haben ein höheres Risiko arbeitslos zu werden. Manche Lehrabbrechende absolvieren nach dem Abbruch ein teures zusätzliches Schuljahr, das vermieden werden könnte.
Der Bund ist gemeinsam mit den Kantonen und den Kommissionen B&Q für die Steuerung der Berufsbildungsqualität verantwortlich. Bei gravierenden Problemen muss der Bund seine Verantwortung als Verbundpartner wahrnehmen. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Auf mein Postulat 14.3731 antwortete der Bundesrat, dass es den Kantonen und dem jeweiligen Berufsverband obliege, entsprechende Massnahmen zu ergreifen. Trotz den beängstigend hohen Durchfall- und Abbruchquoten in Problemberufen haben es die meisten Kommissionen B&Q verpasst, griffige Massnahmen zu ergreifen. Die Situation hat sich acht Jahre später nicht verbessert. Mit einem öffentlich einsehbaren Monitoring können Problemberufe erkannt werden. Durch Bildung von Berufsgruppen und/oder Regionen kann bei kleinen Abschlusszahlen der Datenschutz gewährleistet werden. Aufbauend auf dieser Grundlage müssen die Kommissionen B&Q die Probleme analysieren und gemeinsam mit den Kantonen Massnahmen ergreifen. Das SBF1 kann dabei koordinierend und unterstützend wirken.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Verbundpartner der Berufsbildung - Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt (OdA) - nehmen die Verantwortung für Berufsentwicklung und Ausbildungsqualität gemeinsam wahr. In den berufsspezifischen Kommissionen für Berufsentwicklung & Qualität (Kommissionen B&Q) sorgen sie dafür, dass Bildungsinhalte und Ausbildungsqualität der beruflichen Grundbildungen periodisch den Erfordernissen der Arbeitswelt angepasst werden sowie die Qualifikationsverfahren den gängigen Gütekriterien wie Zuverlässigkeit, Chancengerechtigkeit und Ökonomie entsprechen.
Die aktuellen Daten des Bundesamts für Statistik zeigen, dass die Erfolgsquote in den Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung je nach Sprachregion, Kanton und Lehrberuf stark variiert. Ist die Durchfallquote in einem Beruf überdurchschnittlich hoch, so obliegt es dem jeweiligen Kanton und regionalen Berufsverband, den Gründen nachzugehen und gemeinsam entsprechende Massnahmen zu ergreifen. Hier hat die Lehraufsicht eine wichtige Rolle in Zusammenarbeit mit den regionalen Berufsverbänden. Denn sie kennen die Unternehmen und Verhältnisse vor Ort am besten, verfügen über persönliche Kontakte und können gezielt nach passenden Lösungen suchen. Bei den im Postulat genannten Berufen handelt es sich um Berufe, die Rekrutierungsprobleme haben. Das heisst, das Angebot an Lehrstellen ist häufig grösser als die Nachfrage. Zudem sind die Unternehmen oftmals mit Jugendlichen konfrontiert, welche Mühe bekunden beim Übergang von der obligatorischen Schule in die berufliche Grundbildung.
Bei sehr hohen Durchfallquoten in einzelnen Kantonen kann der Bund, namentlich das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), diese Thematik in den entsprechenden Kommissionen für Berufsentwicklung und Qualität einbringen und von den Zuständigen Massnahmen fordern. So wurde bei zwei beruflichen Grundbildungen (Heizungsinstallateur/in EFZ und Sanitärinstallateur/in EFZ) bereits gehandelt und die Lehrdauer auf vier Jahre erhöht.
Wichtig ist, dass die Jugendlichen sich im Berufswahlprozess ein Bild vom Lehrberuf und den Anforderungen im Betrieb machen können. Hier setzen verschiedene Massnahmen an wie Berufswahlprozess in der Schule, Schnupperlehren, Berufsmessen und Online-Plattformen. Das SBFI unterstützt die Kantone und OdA mit diversen Projekten im Berufswahlprozess.
Ein entscheidender Faktor ist zudem die Qualität der Ausbildung im Lehrbetrieb. Hier wurde von den OdA im Rahmen der Initiative "Berufsbildung 2030" das Projekt "Top-Ausbildungsbetrieb" lanciert, welches vom SBFI massgeblich finanziert wird. Das Projekt hat zum Ziel, die Ausbildungskompetenz in den Betrieben zu stärken. Dazu wird ein branchenübergreifendes Weiterbildungssystem für Betriebe und die in der Ausbildung von Lernenden engagierten Personen entwickelt. Das Projekt baut auf dem obligatorischen Berufsbildnerkurs auf.
Der Bundesrat ist der Meinung, dass bereits ein etabliertes und auf die Bedürfnisse der einzelnen Branchen abgestimmtes Instrumentarium existiert, um die Jugendlichen zu unterstützen und Betriebe zu entlasten. Er erachtet deshalb den Aufbau eines übergeordneten Monitorings nicht als angezeigt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.