22.3768 · Interpellation · 2022-06-16
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
In der Schweiz werden etwa 93 Prozent des in die Atmosphäre freigesetzten Ammoniaks durch die Landwirtschaft verursacht - insbesondere durch die Nutztierhaltung. Übermässige Ammoniakemissionen beeinträchtigen jedoch die Biodiversität, die Luft- und Wasserqualität und damit unsere Lebensgrundlagen.
Eine kürzlich publizierte Studie ("Ammoniak: die Situation in ausgewählten Kantonen"), in der die Massnahmen und Programme von neun besonders betroffenen Kantonen untersucht wurden zeigt, dass diese die Reduktionsziele bei weitem nicht erreichen. Nicht alle setzen die gleichen Mittel und Instrumente ein: LU, ZG und TG verfügen über einen Massnahmenplan mit einem klaren Reduktionsziel und Termin für dessen Erreichung. ZH und AR haben keine Frist für die Erreichung ihrer Reduktionsziele gesetzt. BE, FR und AI haben sich nicht einmal Reduktionsziele gesetzt und SG verfügt über keinen Massnahmenplan.
Wenn man sich die auf dem Geoportal des Bundes verfügbaren Karten ansieht, scheint sich die Problematik der übermässigen Ammoniakeinträge nicht auf diese neun Kantone zu beschränken, sondern sie betrifft das ganze Mittelland.
Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Welche Schweizer Kantone haben einen Massnahmenplan zur Reduktion der übermässigen Ammoniakemissionen gemäss Artikel 44a USG und Artikel 31-34 LRV ausgearbeitet? Welche nicht und warum?
2. Welche dieser Kantone haben Reduktionsziele festgelegt und wie lauten diese? Welche haben keine Ziele festgelegt und warum?
3. Welche dieser Kantone haben eine Frist für die Erreichung der Ziele festgelegt und auf wann wurde diese angesetzt? Welche haben keine Umsetzungsfrist festgelegt und warum?
4. Im Interesse der Kohärenz zwischen den Kantonen: Was unternimmt der Bundesrat, damit die Kantone Massnahmenpläne zur Reduktion der übermässigen Ammoniakemissionen ausarbeiten und so zum Ziel der Reduktion der Stickstoffverluste um 20 Prozent bis 2030 und generell zum Umweltziel für die Landwirtschaft (Begrenzung der Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft auf max. 25 000 t N/Jahr) beitragen?
5. Wie misst der Bund den Erfolg der Kantone und wie stellt er durch seine Interventionen sicher, dass die Massnahmen die gesetzlichen Vorgaben erfüllen?
Stellungnahme des Bundesrates
1., 2. und 3. Die Kantone, die einen Massnahmenplan zur Luftreinhaltung erstellt haben, beabsichtigten damit, primär gegen übermässige Stickstoffoxid-, Feinstaub- und Ozonimmissionen vorzugehen. Die meisten Kantone berücksichtigten darin auch übermässige Immissionen von Stickstoffverbindungen, einschliesslich jenen, die durch Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft entstehen.
Im Jahr 2020 veröffentlichte das Bundesamt für Umwelt (BAFU) die Vollzugshilfe "Übermässigkeit von Stickstoff-Einträgen und Ammoniak-Immissionen", die es erleichtern soll, den Handlungsbedarf in Bezug auf Stickstoffverbindungen und deren Aufnahme in die kantonalen Massnahmenpläne zu beurteilen. Ausserdem unterstützt der Bund die Koordination zwischen den Kantonen, insbesondere mit der Informationsplattform Nationale Drehscheibe Ammoniak, auf der zahlreiche Angaben zu laufenden Projekten zu finden sind. Die Website bietet zudem einen Überblick über die verschiedenen Aktionen, welche die Kantone im Rahmen ihrer Massnahmenpläne gegen Ammoniak unternommen haben.
Da die Ausgangslagen und die ergriffenen Massnahmen nicht immer gleich sind, gestalten sich auch die Ziele und Zeitpläne der einzelnen Kantone sehr unterschiedlich. Die Ziele zur Reduktion der Ammoniakemissionen variieren zudem je nach Bedeutung der Stickstoffverbindungen in den betroffenen Regionen.
4. Der Bund führte 2008 in Zusammenarbeit mit den Kantonen Anreize zur Reduktion von Ammoniakemissionen ein. Im Jahr 2020 hat der Bundesrat im Rahmen der Luftreinhalte-Verordnung (LRV; SR 814.318.142.1) und der Verordnung über Direktzahlungen an die Landwirtschaft (DZV; SR 910.13) verbindliche Massnahmen verabschiedet. Diese umfassen die obligatorische Abdeckung von Güllelagern und die Ausbringung der Gülle mittels emissionsmindernden Verfahren. Darüber hinaus haben das BAFU und das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) im Jahr 2021 mehrere Module der Vollzugshilfe "Umweltschutz in der Landwirtschaft" für die mit der Umsetzung betrauten Kantone herausgegeben. Diese verschiedenen Massnahmen werden ihre Wirkung schrittweise entfalten und dürften so die Ammoniakemissionen in die Luft begrenzen. Für die angemessene Umsetzung dieser Massnahmen sind die Kantone zuständig.
5. Das BAFU erstellt jährlich Emissionsinventare und führt regelmässig Messungen der Ammoniakkonzentrationen in der Luft durch, um so die Entwicklung in der Schweiz zu verfolgen.
Schliesslich nimmt der Bundesrat in seinem Bericht "Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik" vom 22. Juni 2022 in Erfüllung der Postulate 20.3931 und 21.3015 unter anderem eine Untersuchung und Beurteilung der Situation vor.
Antwort des Bundesrates.