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22.3779 · Motion · 2022-06-16

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, Hochschulen gemäss Artikel 2 HFKG, die von Bundesbeiträgen nach Artikel 45 ff. HFKG profitieren, zu verpflichten, auf der Semesterrechnung die effektiven Kosten des jeweiligen Studiengangs auszuweisen.

Begründung

Jede Studentin und jeder Student sollte sich bewusst sein, welche Investitionen seitens des Steuerzahlers in seine Ausbildung gesteckt werden und was für ein Privileg es ist, für durchschnittlich 1100 Franken pro Semester in der Schweiz studieren zu dürfen. Dies z.B. im Gegensatz zu den USA, wo jede Studentin und jeder Student jährliche Studiengebühren in der Höhe von durchschnittlich 27 000 bis 36 000 U.S. Dollar bezahlt. Die jährliche Publikation der Kostenrechnungen der Hochschulen durch das Bundesamt für Statistik erfüllen diesen Zweck leider nicht. Auch der Bundesrat teilt die Meinung, dass "ein erhöhtes Bewusstsein für das Verhältnis von Studiengebühren zu den effektiven Ausbildungskosten und damit für die von der öffentlichen Hand erbrachte Leistung bei den Studierenden und im öffentlichen Diskurs wünschenswert wäre." (siehe Motion 12.3118).

In anderen Bereichen hat der Bund genau auf diese Massnahme gesetzt. So müssen seit dem Inkrafttreten des Kostendämpfungspakets 1a per 1. Januar 2022 die Patientinnen und Patienten zwingend immer mit einer Rechnungskopie vom Leistungserbringer bedient werden. Und mit der geplanten "Kilometerabgabe" zwecks Finanzierung des Strassenverkehrs setzt der Bund ebenfalls auf diese Massnahme.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat teilt die Meinung des Motionärs, dass ein erhöhtes Bewusstsein für das Verhältnis von Studiengebühren zu den effektiven Ausbildungskosten und damit für die von der öffentlichen Hand erbrachte Leistung bei den Studierenden und im öffentlichen Diskurs angestrebt werden sollte. Wie bereits in seiner Stellungnahme zur Motion 12.3118 ausgeführt, liegt mit Ausnahme der beiden ETH die Kompetenz für die Führung der öffentlichen Hochschulen in der Schweiz bei den Kantonen. Der ETH-Bereich gehört zum Bund und regelt gemäss ETH-Gesetz seine Belange im Rahmen des Gesetzes selbstständig. Auch die Festlegung der Studiengebühren fällt in die Kompetenz der Hochschulträger. Der Bundesrat möchte nach wie vor die Autonomie der Kantone einerseits und des ETH-Bereichs andererseits respektieren und sie nicht durch eine Anpassung der Bundesgesetze im Hochschulbereich beschneiden.

Im Weiteren gibt der Bundesrat wie bereits in seiner Stellungnahme zur Motion 12.3118 zu bedenken, dass die Umsetzung der konkreten Anliegen des Motionärs zu erheblichem administrativen Aufwand führen würde. Es wäre kaum zu bewältigen, für jeden Studierenden und somit für jede individuelle Fächerkombination die tatsächlich anfallenden Semesterkosten gemäss Vollkostenrechnung zu eruieren.

Zudem wird im Fall der Kostenrechnungen der universitären Hochschulen die Ebene der Fachbereiche (Geistes- und Sozialwissenschaften, exakte Wissenschaften und Maschinen- und Elektroingenieurwesen, etc.) und nicht der einzelnen Studiengänge (z.B. Betriebsökonomie, Mathematik, Soziologie, etc.) erfasst.

Die Qualität der von den Hochschulen gelieferten Daten der Kostenrechnungen an das Bundesamt für Statistik (BFS) hat sich aber in den letzten 10 Jahren kontinuierlich verbessert. Der Bundesrat erachtet die heute vorliegende und öffentlich zugängliche Datenlage auf der Ebene der Fachbereiche (www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/bildung-wissenschaft/bildungsfinanzen/hochschulen.html) als gute und ausreichende Grundlage für einen Überblick über die effektiven Studienkosten. Auf dieser Basis ist er auch bereit, das Anliegen des Motionärs nach mehr Transparenz und Stärkung des Kostenbewusstseins der Studierenden im Rahmen der Schweizerischen Hochschulkonferenz, des obersten hochschulpolitischen Organs von Bund und Kantonen, einzubringen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Schaffung von Transparenz für die Studentinnen und Studenten betreffend die effektiven Kosten des Hochschulstudiums | Lexipedia | Lexipedia