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Feinstaub durch Fahrzeug- und Strassenabrieb. Auslegeordnung zum gesetzgeberischen Handlungsbedarf

22.3814 · Postulat · 2022-06-17

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die Luftverschmutzung durch Bremsstaub, Reifen- und Strassenabrieb wird bisher nicht reguliert. Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten, welchen gesetzgeberischen Handlungsbedarf er sieht.

Begründung

In der Schweiz gehen die Feinstaubemissionen aus Auspuffgasen seit Jahren zurück. Dieser Trend wird mit der Zunahme der E-Mobilität in den nächsten Jahren weitergehen. Anders sieht es aber aus bei den Feinstaubemissionen, die aus dem Abrieb von Bremsen, Reifen und Strassen entstehen. Diese haben gemäss dem jüngsten Statusbericht des Bundesamts für Umwelt (Bafu) zur Luftqualität (Messresultate des Nationalen Beobachtungsnetzes für Luftfremdstoffe NABEL) zugenommen. Die PM2,5- und PM10-Emissionen aus Reifenabrieb und Bremsstaub sind zwischen 2005 und 2019 um mehr als 8 beziehungsweise 11 Prozent gestiegen. Auch eine OECD-Studie stellte Ende 2020 fest, dass die Feinstaubemissionen, die durch Fahrzeug- und Strassenabrieb entstehen, die Auspuffgase als Hauptverursacher von Feinstaub ablösen werden. Schwere Elektrofahrzeuge könnten dieses Problem sogar verstärken.

Feinstaub ist deshalb problematisch, weil die Schadstoffpartikel in die Bronchien und in die tiefsten Atemwege eindringen können, wo sie entzündliche Reaktionen hervorrufen. Feinstaub ist auch ein Risikofaktor für kardiovaskuläre Erkrankungen. Es ist deshalb aus gesundheitspolitischer Sicht wichtig, die Bevölkerung vor Feinstaub zu schützen. Massnahmen zur Verbesserung der Luftqualität haben einen messbaren positiven Einfluss auf die Gesundheit der Bevölkerung, wie die beiden Studien SAPALDIA und SCARPOL gezeigt haben.

Im Gegensatz zu den Abgasemissionen gibt es für Emissionen aus Reifenabrieb, Bremsstaub oder abgeriebenem Strassenbelag noch keine Grenzwerte. Der Mikroplastik-Problematik infolge Reifenabriebs wird dank der Überweisung des Postulats 19.3559 nachgegangen. Dies gilt aber nicht für die Feinstaubproblematik. Der Bundesrat wird deshalb eingeladen die Sachlage zu prüfen und Bericht zu erstatten, welchen regulatorischen Handlungsbedarf er sieht.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Berücksichtigung und Verminderung von Feinstaub und seinen Auswirkungen auf die Gesundheit ist eine Daueraufgabe. Feinstaub führt zu unterschiedlichen Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Der "Aktionsplan gegen Feinstaub" des Bundesrates aus dem Jahr 2006 hatte den Schwerpunkt auf der Reduktion des krebserregenden Russes, und die danach umgesetzten Massnahmen haben sehr gute Ergebnisse erzielt. Die Feinstaubkonzentrationen in der Atemluft wurden etwa zur Hälfte reduziert. Während die motorischen Feinstaubemissionen in den letzten Jahren stark gesunken sind, haben die Feinstaubemissionen aus Abriebprozessen beim Fahrzeugbetrieb, insbesondere der Brems- und Reifenabrieb, wegen der wachsenden Verkehrsmenge und den schwereren Fahrzeugen zugenommen.

Auf internationaler Ebene und namentlich im Rahmen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) sind Arbeiten im Gange, die auf die Entwicklung von Bremssystemen für Strassenfahrzeuge abzielen, welche eine geringere Menge an schädlichen Partikeln in die Umwelt freisetzen. Ein international anerkanntes Testverfahren zur Partikelmessung von Bremsabrieb bei Strassenfahrzeugen wird voraussichtlich Anfangs 2023 vom Weltforum zur Harmonisierung technischer Vorschriften für Strassenfahrzeuge der UNECE verabschiedet werden. Ebenfalls in diesem Rahmen wurde im April 2022 eine Task Force Reifenabrieb gegründet, deren Auftrag unter anderem lautet, ein international harmonisiertes Verfahren zur Messung des Abriebs von Reifen zu entwickeln. Ein solches ist Voraussetzung für das Bestimmen von Grenzwerten. Ziel der Task Force Reifenabrieb ist es, einen Entwurf für ein international harmonisiertes Verfahren zur Messung des Abriebs von Reifen im Juni 2023 vorlegen zu können. An der Erarbeitung dieser Testverfahren zur Partikelmessung von Bremsabrieb sowie Reifenabrieb ist auch die Schweiz aktiv beteiligt.

Darüber hinaus ist die Schweiz im Bereich Strassenverkehr an internationale Abkommen gebunden. Deshalb sind seit 1995 die Vorschriften für Strassenfahrzeuge in der Schweiz mit denjenigen der Europäischen Union (EU) harmonisiert. International anwendbare Vorschriften werden in der Schweiz üblicherweise zeitgleich mit der EU übernommen.

Aufgrund der bereits laufenden Arbeiten erachtet es der Bundesrat als nicht zweckmässig, einen zusätzlichen Bericht über den regulatorischen Handlungsbedarf zu erarbeiten.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

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