22.3841 · Motion · 2022-06-17
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat schafft die Grundlagen, damit Vorsorgeeinrichtungen innert 10 Jahren ein Prozent ihres Anlage-Portfolios n Venture Capital Finanzierungen, die strengen Nachhaltigkeitskriterien genügen, investieren können.
Begründung
Obwohl die Schweiz zu den innovativsten und wohlhabendsten Volkswirtschaften der Welt gehört, schneidet sie bei der Finanzierung von Start-ups nur unterdurchschnittlich ab. Ein Investitionsschub in den ökologischen Umbau ist aber unerlässlich, um die Widerstandsfähigkeit und die Zukunftsfähigkeit der Wirtschaft sicherzustellen.
Die Vorsorgeeinrichtungen können dabei mit ihrem enormen Anlagevolumen eine entscheidende Rolle spielen, um die Transformation hin zu einer sozialen, innovativen und klimafreundlichen Wirtschaft zu finanzieren. Denn die im öffentlichen Auftrag handelnden Finanzinstituten und die Einrichtungen der staatlichen und der privaten Vorsorge (Schweizerische Nationalbank, Kantonalbanken, AHV/IV/EO Ausgleichsfonds compenswiss, SUVA, Pensionskassen und die Stilllegungs- und Entsorgungsfonds der Atomkraftwerke) verwalten Ersparnisse von über 1000 Milliarden Franken - das ist deutlich mehr als das jährliche Schweizer Bruttoinlandprodukt.
Nachhaltige Innovation soll ermöglicht werden, indem die Vorsorgeeinrichtungen innert zehn Jahren mindestens ein Prozent ihres Anlageportfolios in Venture Capital-Finanzierungen zugunsten von Cleantech-Firmen, Start-Ups und anderen Unternehmen investieren, die Innovationen für die ökosoziale Wende vorantreiben und stützen. Damit kann das Sparkapital nicht nur Erträge abwerfen, sondern steht gleichzeitig auch für die Transformation hin zu einer sozialen und Klimafreundlichen Wirtschaft zur Verfügung.
Die Anwendung strenger Nachhaltigkeitskriterien ermöglicht, dass diese Investitionen neben einem finanziellen auch amen volkswirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Mehrwert schaffen. Und die Vorsorgeeinrichtungen profitieren davon, dass die Renditen langfristig regelmässiger und sicherer fliessen, wenn Ersparnisse der Arbeitnehmer*innen in die sozialökologische Wende statt, wie heute, in riesigem Ausmass in spekulative Immobilien und klimaschädigende Tätigkeiten fliessen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Anlagevorschriften in der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen und Invalidenvorsorge (BVV 2, SR 831.441.1) lassen die in der Motion geforderten Investitionen bereits zu. Die Vorsorgeeinrichtungen können gemäss Artikel 55 Buchstabe d BVV 2 bis zu 15 Prozent ihres Anlagevermögens in alternative Anlagen investieren, wozu auch Formen des Venture Capital gehören (Art. 53 Abs. 1 Bst. e BVV 2). Darüber hinaus hat der Bundesrat mit Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe dbis BVV 2 per 1. Oktober 2020 Infrastrukturanlagen mit einer Anlagelimite von 10 Prozent (Art. 55 Bst. f BVV 2) und mit Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe dter BVV 2 per 1. Januar 2022 nichtkotierte, schweizerische Anlagen in Private Equity und Private Debt mit einer Anlagelimite von 5 Prozent (Art. 55 Bst. g BVV 2) neu in den Katalog der zulässigen Anlagen aufgenommen.
Mit der Aufnahme von nichtkotierten, schweizerischen Anlagen in Private Equity und Private Debt hat der Bundesrat die Motion Graber (13.4184 "Langfristanlagen von Pensionskassen in zukunftsträchtige Technologien und Schaffung eines Zukunftsfonds Schweiz") im Sinne einer Förderung der hiesigen Innovation umgesetzt. Selbstredend geht es dabei auch um eine Förderung von Innovation im Rahmen des ökologischen Wandels.
Die Vorsorgeeinrichtungen sind im Rahmen der rechtlichen Vorgaben zur Vermögensverwaltung frei, ihre Vermögensanlage selbstverantwortlich nach Kriterien der Nachhaltigkeit auszurichten. Das gilt für alle Anlagekategorien, also auch für Investitionen in Venture Capital. Auch wenn es in der Schweiz kein allgemein anerkanntes oder einheitliches Nachhaltigkeitskonzept gibt, beispielsweise im Sinne der Taxonomie der EU (vgl. EU taxonomy for sustainable activites), deutet die Studienlage klar darauf hin, dass immer mehr Vorsorgeeinrichtungen ihre Vermögensanlage nach Kriterien der Nachhaltigkeit ausrichten (z. B. Swisscanto Vorsorge AG: Schweizer Pensionskassenstudie 2021).
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.