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22.3844 · Interpellation · 2022-06-17

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat angekündigt, eine Evaluation des Geldspielgesetzes (BGS) durchzuführen. Dies ist ein unerlässlicher Schritt, der zu begrüssen ist.

Wichtig ist hierbei, unabhängig zu beurteilen, ob die gesetzlich vorgeschriebenen Präventionsmassnahmen ausreichen und ordnungsgemäss angewandt werden.

Die Hilfsstellen für spielsüchtige Personen berichten nämlich von einer besorgniserregenden Verjüngung der Betroffenen, die um Unterstützung bitten, insbesondere im Zusammenhang mit Sportwetten. Nach Angaben der Fachverbände stellen heute Personen unter 30 Jahren die Hälfte der Anfragen auf Unterstützung, während es noch vor einigen Jahren nur ein Drittel war.

Die Werbung für Geldspiele bleibt deshalb ein Anliegen, das ernst genommen werden muss.

In Frankreich hat die nationale Glücksspielbehörde (Autorité nationale des jeux, ANJ) im Anschluss an die Fussball-Europameisterschaft 2021 eine öffentliche Konsultation aller Interessenträger zur Werbung für Glücksspiele durchgeführt.

Auf der Grundlage von dieser Konsultation und von Studien, die den Einfluss von Werbung auf das Spielverhalten und die Mediennutzung von Spielenden messen sollten, zog die ANJ unter anderem folgende Schlussfolgerungen:

- In der ersten Hälfte des Jahres 2021 wurden Sportwetten immer intensiver beworben;

- Werbung, insbesondere digitale Werbung, hat erheblichen Einfluss auf verletzliche Personen;

- Präventionsbotschaften sind zu wenig sichtbar.

Die ANJ hat deshalb Leitlinien und Empfehlungen herausgegeben, die insbesondere darauf abzielen, Botschaften zu verbieten, die das Glücksspiel verharmlosen, auf unbegründeten Aussagen über die Gewinnchancen beruhen oder Darstellungen über sozialen Erfolg und die Möglichkeit, durch das Glücksspiel sozial aufsteigen zu können, enthalten.

Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

- Plant das BJ, Präventionsfachleute zu seiner Evaluation hinzuzuziehen?

- Wird die Evaluation die Bestimmungen zur Werbung, insbesondere zu Sportwetten, einbeziehen?

- Ende 2022 findet die Fussball-Weltmeisterschaft statt, die eine gute Gelegenheit für Sportwetten bietet. Wird der Bundesrat im Hinblick darauf Massnahmen ergreifen, um die besonders gefährdeten Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu schützen und sie vor Geldverlusten zu bewahren?

- Könnte sich die Schweiz am französischen Modell orientieren und Leitlinien und Empfehlungen einführen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. und 2. Das Konzept der Evaluation des Bundesgesetzes vom 29. September 2017 über Geldspiele (BGS, SR 935.51) wird zurzeit erarbeitet. Darin soll festgelegt werden, wie die Vollzugsbehörden sowie die interessierten Kreise in die Arbeiten einzubeziehen sind. Die Evaluation wird unter anderem die Auswirkungen des Gesetzes auf den Bereich des Sozialschutzes beleuchten. Die Werbeverbote für Geldspiele dienen auch dem Sozialschutz. In der Evaluation wird folglich diesen Bestimmungen ebenfalls Rechnung getragen werden.

3. Gemäss Artikel 85 Absatz 1 BGS sind die Kantone verpflichtet, Massnahmen zur Prävention von exzessivem Geldspiel zu ergreifen sowie Beratungs- und Behandlungsangebote für spielsuchtgefährdete und spielsüchtige Personen und für deren Umfeld anzubieten. Sie können ihre Massnahmen zum Schutz der Spielerinnen und Spieler vor exzessivem Geldspiel mit den Spielbanken und den Veranstalterinnen von Grossspielen koordinieren (Art. 85 Abs. 2 BGS). Diese Massnahmen können beispielsweise in Form periodischer Sensibilisierungskampagnen oder bei besonderen Anlässen ergriffen werden, wenn die Kantone dies für angemessen erachten.

4. Die geltende Gesetzgebung enthält eine klare Regelung, die bereits umgesetzt ist. Die Aufsicht über die Tätigkeiten der Veranstalterinnen von Grossspielen, Sportwetten und Spielbankenspielen ist in erster Linie Sache der interkantonalen Geldspielaufsicht (Gespa) bzw. der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK). Es obliegt nach dem geltenden Recht diesen Vollzugsorganen und nicht dem Bundesrat, den Veranstalterinnen die entsprechenden Bedingungen zu stellen und sie durchzusetzen. Die Loterie Romande hat im November 2019 eine Richtlinie zum Marketing und zur Werbung für von ihr veranstaltete Grossspiele und Sportwetten ausgearbeitet (abrufbar unter der Internetadresse: https://www.loro.ch>dokumente>leitbilder). Gemäss der Beurteilung der Gespa entspricht diese Richtlinie den Anforderungen der Artikel 74 BGS und 77 der Verordnung über Geldspiele vom 7. November 2018 (VGS, SR 935.511). Im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit kann die Gespa im Übrigen überprüfen, ob die Marketingkommunikationsmassnahmen der Veranstalterinnen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. 2021 hat die Gespa zweimal eine solche Überprüfung durchgeführt. Widerhandlungen - z. B. in Bezug auf Werbung, die nicht den Artikeln 74 BGS und 77 VGS entspricht - können nach Artikel 131 BGS strafrechtlich verfolgt werden.

Antwort des Bundesrates.