22.3855 · Motion · 2022-06-17
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, sein Versprechen vom 30. Mai 2007, die Heimabgabe der Taschenmunition an aktive Armeeangehörige von der sicherheitspolitischen Lage abhängig zu machen, einzulösen und unverzüglich die Massnahmen zu treffen, die notwendig sind, damit Armeeangehörigen wieder Taschenmunition abgegeben wird, die zu ihrer persönlichen Waffe passt.
Begründung
In der Schweiz sind Soldatinnen und Soldaten nicht einfach nur Wehrpflichtige, sondern Bürgerinnen und Bürger, die vom Recht, eine Waffe zu tragen, Gebrauch machen und verpflichtet sind, bei Bedarf das Land zu verteidigen. Das Konzept des Bürgersoldaten geht auf die Athener Demokratie der Antike zurück: Jeder Bürger, der berechtigt war, an der regierenden Stadtversammlung teilzunehmen, musste sich auf eigene Kosten eine Waffe und einem Schild besorgen und gemeinsam mit den anderen Bürgersoldaten in der Phalanx kämpfen. Damit erklärt sich, dass anfänglich im Konzept des Bürgersoldaten die Pflicht, seinesgleichen zu verteidigen, mit dem politischen Recht, die Geschicke der Kommune zu leiten, einherging.
Im heutigen Europa ist dieses Konzept einzig in der Schweiz noch gültig. Man kann darin die logische Konsequenz der direkten Demokratie sehen, Staatsform, die unser Land auch als Einzigesaufweist. Darum bekommen junge Frauen und Männer, die ihren Militärdienst leisten, ihre persönliche Waffe als Leihgabe, die sie nach jedem Dienst mit nach Hause nehmen.
Die Armeeangehörigen erhielten auch die sogenannte Taschenmunition, sodass sie bei einer Mobilisierung voll ausgerüstet einrücken konnten. In Anbetracht dessen, dass ein bewaffneter Soldat in Uniform auch ein Angriffsziel sein könnte, dachte man damals an die Notwendigkeit, die persönliche Sicherheit auch ausserhalb von Angriffsszenarien sicherzustellen.
Vor einigen Jahren, als in Europa Frieden herrschte, den einige für ewig hielten, wurde beschlossen, keine Taschenmunition mehr abzugeben. Im Einklang mit der politischen Mehrheit hat der Bundesrat damit aufgehört, die Soldatinnen und Soldaten als Bürgerinnen und Bürger, die ihre Pflicht erfüllten, zu betrachten, und begonnen, sie vielmehr als Gefahr für die häusliche Sicherheit zu sehen.
Der Krieg in der Ukraine ruft uns auf tragische Weise in Erinnerung, wie zerbrechlich der Friede sein kann und wie plötzlich auch im 21. Jahrhundert auf unserem Kontinent ein Konflikt ausbrechen kann. Die Schweizer Armee hatte das schon begriffen und Übungen zur Mobilmachung wiedereingeführt und wiederaufgenommen, nachdem man unvorsichtigerweise davon abgesehen hatte.
Die Entwicklung der Lage in Europa rechtfertigt, auch den letzten Schritt zu tun: Es ist an der Zeit, den Soldatinnen und Soldaten ihre Taschenmunition wiederabzugeben. Damit beweist man den Dienstleistenden gegenüber auch Vertrauen. Der Staat muss diesen moralischen Vertrag neu aktivieren.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Das Parlament nahm 2007 die Motion 07.3277 "Abgabe von Taschenmunition" der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates an. Der Bundesrat wurde damit beauftragt, auf die Abgabe von Taschenmunition zu verzichten. Der damalige Entscheid war eine Folge der Tötungsdelikte und der Selbstmorde, die mit Armeewaffen verübt wurden.
Der Bundesrat hat letztmals im Sicherheitspolitischen Bericht vom November 2021 eine umfassende Beurteilung der Bedrohungslage vorgenommen. Die Kernaussagen treffen nach wie vor zu.
Die Armee hat in den vergangenen Jahren zudem die abgestufte Bereitschaft eingeführt. Dies bedeutet, dass in der Regel über das ganze Jahr verteilt Truppen im Dienst stehen, die ausgerüstet sind (Material und Munition), und im Ereignisfall direkt eingesetzt werden können. Werden weitere Truppen benötigt, können diese mittels Mobilmachung aufgeboten und ausgerüstet werden.
Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass ein Rückkommen auf den Entscheid des Parlaments von 2007 derzeit nicht gerechtfertigt ist.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.