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22.3858 · Interpellation · 2022-06-17

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Am 15. Juni 2022 konnten auf dem Flughafen Genf Cointrin während Stunden keine Flugzeuge starten und landen. Es konnten auch keine Flugzeuge den Schweizer Luftraum durchqueren. Schuld daran war eine zweifache Informatikpanne bei Skyguide, dem Unternehmen, das im Auftrag des Bundes die Flugsicherung im zivilen und im militärischen Bereich auf dem Gebiet der Schweiz, aber auch in den angrenzenden Regionen sicherstellt. Das Hauptsystem fiel aus. Aber Skyguide konnte nach dessen Ausfall auch das Reservesystem nicht einschalten. Deshalb kam es zur Annullierung zahlreicher Flüge und dann zu sehr erheblichen Verspätungen, was sowohl die vielen Passagiere, die ihren Flug nicht nehmen oder nicht rechtzeitig an ihren Bestimmungsort gelangen konnten, als auch die Flugunternehmen, die ihre Flugzeuge länger am Boden zurückbehalten mussten, hart traf. Auch die Flughäfen von Genf und Zürich hatten schwere Konsequenzen zu tragen, ganz abgesehen von den negativen Auswirkungen auf das Image der Schweiz in Europa.

Deshalb bitte ich den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:

1. Welchen finanziellen Schaden hat die Panne vom 15. Juni 2022 im Fluggeschäft für die Reisenden, die Fluggesellschaften und die Schweizer Flughäfen verursacht?

2. Bringen die Wiedergutmachungszahlungen, für die die Verantwortung offensichtlich bei Skyguide liegt, dieses Unternehmen nicht in finanzielle Schwierigkeiten, umso mehr als es bereits 250 Millionen Franken zur Bewältigung der Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Coronakrise erhielt?

3. Wird der Schaden, den insbesondere der Flughafen Genf erlitt, von Skyguide und Bund vollumfänglich gedeckt?

4. Was unternimmt der Bundesrat, um eine solche Situation in Zukunft zu verhindern?

5. Muss man mit Schwierigkeiten der Schweiz im Verhältnis zur Europäischen Union in Bezug auf das Dossier Einheitlicher europäischer Luftraum rechnen?

Stellungnahme des Bundesrates

1 bis 3. Skyguide haftet nach Artikel 19 des Verantwortlichkeitsgesetzes. Voraussetzung für eine Haftung von Skyguide ist ein widerrechtliches Handeln seitens der Flugsicherung. Der Bund würde nur haften, wenn Skyguide eine allfällige Entschädigung nicht selber decken kann. Entsprechend hat das Ereignis keine Auswirkungen auf die Refinanzierung von Skyguide. Die finanziellen Folgen der Störung vom 15. Juni 2022 für alle direkt oder indirekt Betroffenen sind schwer zu beziffern. Passagiere müssen sich in einem solchen Fall für eine allfällige Entschädigung an die Fluggesellschaften wenden. Das sieht die EU-Fluggastrechteverordnung (Verordnung EG Nr. 261/2004) vor, die gemäss dem Luftverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU anwendbar ist.

4. Skyguide verfügt über eine ausgeprägte Sicherheitskultur. Diese baut darauf auf, dass Fehler offengelegt werden und anschliessend die nötigen Lehren daraus gezogen werden. Das BAZL begleitet im Rahmen seiner Sicherheitsaufsicht über Skyguide diesen Prozess kontinuierlich. Einen ersten Vorfallbericht hat Skyguide dem UVEK eine Woche nach dem Ereignis vorgelegt. Der Schlussbericht von Skyguide wird im September 2022 erwartet. Im Auftrag des UVEK wird die interne Untersuchung des Vorfalls von Skyguide durch eine externe Organisation überprüft.

5. Der Bundesrat erwartet keine negativen Auswirkungen auf die Beziehungen zur Europäischen Union. Die Skyguide erfüllt die an sie gestellten hohen Sicherheitsanforderungen, sowohl im Zusammenhang mit dem "Single European Sky" als auch den anderen auf sie anwendbaren europäischen Vorschriften. Im Rahmen der von Skyguide und der Aufsichtsbehörde gelebten Fehlerkultur wird der Informationsaustausch zur technischen Störung bei Skyguide auch zu einer allgemeinen Verbesserung der Zuverlässigkeit der Flugsicherung in Europa und weltweit beitragen.

Antwort des Bundesrates.