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22.3880 · Postulat · 2022-07-01

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die Akteure, insbesondere diejenigen aus den Bereichen Einzelhandel und Wohltätigkeitsorganisationen, zusammenzubringen, um eine nachhaltige Finanzierungslösung für die Sammlung und Abgabe unverkaufter Lebensmittel zu prüfen, die auf dem Verursacherprinzip beruht. Das Modell sollte klare Zielvorgaben für die Steigerung der Lebensmittelabgabe enthalten. Im Bericht sind zudem die gesetzlichen Hindernisse aufzulisten, welche die Abgabe bestimmter Lebensmittel verhindern.

Eine Minderheit der Kommission (Huber, Gafner, Gutjahr, Haab, Herzog Verena, Tuena, Wobmann) beantragt, das Postulat abzulehnen.

Begründung

Aus dem Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates Chevalley 18.3829 geht hervor, dass nur sieben Prozent der vermeidbaren Lebensmittelabfälle aus dem Einzelhandel von Wohltätigkeitsorganisationen verwertet werden können. Der Grund dafür ist einfach: Diesen Organisationen fehlt es an Finanzmitteln. Der Einzelhandel gibt die Lebensmittel zwar kostenlos ab, trägt aber nicht nachhaltig zur Finanzierung der Bewirtschaftung dieser unverkauften Waren bei. Er macht willkürliche Spenden an Wohltätigkeitsorganisation, obwohl für ihn eigentlich das Verursacherprinzip gelten sollte. In der EU gibt es den Grünen Punkt. Eine Abgabe von einem Eurocent pro Verpackung wird für deren Entsorgung erhoben. In der Schweiz gibt es ein ähnliches System für PET, aber keine Vorgaben für Lebensmittel. Es wäre daher sinnvoll, gemeinsam mit der Branche ein entsprechendes System zu prüfen, um diese Wohltätigkeitsorganisationen nachhaltig zu finanzieren.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Reduktion von vermeidbaren Lebensmittelverlusten ist für den Bundesrat ein wichtiges Anliegen. Den Spendenorganisationen kommt eine zentrale Rolle zu, um zu erreichen, dass möglichst alle Lebensmittel für die menschliche Ernährung verwendet werden. Am 6. April 2022 hat der Bundesrat den "Aktionsplan gegen die Lebensmittelverschwendung" verabschiedet mit dem Ziel, die Lebensmittelverschwendung bis 2030 im Vergleich zu 2017 zu halbieren. Der Aktionsplan legt 14 Massnahmen zur Reduktion der vermeidbaren Lebensmittelverluste fest. Dazu gehören auch die Massnahmen "Spenden von nicht mehr verkäuflichen Lebensmitteln an gemeinnützige Organisationen steigern" und "Verbesserung der Rahmenbedingungen für Lebensmittelspenden (insbesondere Umsetzung Motion (19.3112) Munz)".

Als weitere wichtige Massnahme im Rahmen des Aktionsplans hat der Bund am 12. Mai 2022 eine branchenübergreifende Vereinbarung mit den Unternehmen und Organisationen des Lebensmittelsektors unterzeichnet, in der Reduktionsziele festgelegt werden.

Der Aktionsplan sowie die branchenübergreifende Vereinbarung werden nun umgesetzt. Erste Arbeitsgruppensitzungen im Rahmen der branchenübergreifenden Vereinbarung finden im August 2022 statt. Spenden an gemeinnützige Organisationen werden einen bedeutenden Beitrag an das Reduktionsziel leisten. Das BAFU wird die Frage einer vom Bund unabhängigen Finanzierung der Spendenorganisationen in den Arbeitsgruppen zur Sprache bringen - dies mit dem Ziel, Massnahmen zu definieren, welche breit getragen und umgesetzt werden.

In dieser ersten Phase des Aktionsplans will der Bundesrat ermöglichen, auf freiwilligem Weg griffige Massnahmen umzusetzen. Im Anschluss an eine durch das UVEK per 2025 durchgeführte Evaluation der Massnahmen wird der Bundesrat entscheiden, ob in einer zweiten Phase auch weiterführende Massnahmen des Bundes nötig sind, um das Ziel des Aktionsplans zu erreichen.

Aufgrund der laufenden Arbeiten im Rahmen des Aktionsplans sieht der Bundesrat derzeit keinen Mehrwert in einem zusätzlichen Bericht.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.