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22.3895 · Motion · 2022-09-05

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Gemäss den Beschlüssen der Bundesversammlung im Rahmen der Vorlage 18.078 zum Programm Strategische Entwicklung der Bahninfrastruktur - Ausbauschritt 2035 (STEP 2035) wird der Bundesrat beauftragt, bis 2026 die Massnahmen vorzuschlagen, um spätestens bis zum Ende des Jahrzehnts mit der Realisierung von neuen Bahnstrecken zur Verkürzung der Reisezeiten zwischen Lausanne und Bern sowie zwischen Winterthur und St. Gallen zu beginnen.

Begründung

Seit dem Projekt Bahn 2000 im Jahr 1987 wurde der Wille, Lausanne weniger als eine Stunde von Bern und St. Gallen weniger als eine Stunde von Zürich entfernt zu halten, stets von den eidgenössischen Räten und vom Volk unterstützt, insbesondere um einen stabilen Netzfahrplan ohne Umsteigezeiten und damit die Attraktivität der Schiene zu gewährleisten. Dieses quantitative und qualitative Ziel wird jedoch regelmässig verschoben. Die neueste Ankündigung, den Wankausgleich (WAKO) abzuschaffen, bestätigt diese Feststellung.

Die SBB hatte diese neue Technologie (WAKO) vorgestellt, die völlig neuartig und noch nie zuvor für Doppelstockzüge erprobt worden war. Sie sollte es ermöglichen, in Kurven schneller zu fahren, ohne Kompromisse bei der Kapazität des Zuges und dem Komfort der Fahrgäste eingehen zu müssen. Der Jahrhundertauftrag der SBB an den Hersteller Bombardier sollte es ermöglichen, diese neue Technologie in die zukünftigen Fernverkehrszüge für die Achse Genf-Lausanne-Bern-Zürich-St. Gallen zu integrieren. Die Auslieferung der Züge verzögerte sich um mehrere Jahre und auch die Arbeiten zur Verstärkung des Eisenbahnoberbaus, um die zusätzlichen Kräfte in den Kurven aufzunehmen, begannen erst nach mehrjährigen Studien.

Die kürzlich erfolgte Aufgabe des WAKO-Projekts stellt das Strukturprinzip der Angebotskonzepte 2025 und 2035 in Frage, die von den Eidgenössischen Räten 2015 (EA2025) und 2019 (EA2035) genehmigt wurden. Da die Fahrzeiten zwischen Lausanne und Bern sowie zwischen Zürich und St. Gallen nicht mehr eingehalten werden können, verschlechtern sich die Anschlussangebote in Lausanne und St. Gallen, was sich stark auf die West- und Ostschweiz auswirkt.

Diese sukzessiven Verschiebungen seit 1987 haben noch eine weitere Auswirkung auf diese beiden Strecken. Denn mit dem Willen, neue Streckenabschnitte realisieren zu wollen, wurden seit über 40 Jahren keine grösseren Investitionen in die historischen Trassen mehr getätigt. Wo anderswo im Rahmen von Sanierungsarbeiten Kurven korrigiert und Geschwindigkeitstäler beseitigt wurden, hat die Trasse hier die Geometrie ihrer ursprünglichen Konstruktion beibehalten. Es überrascht nicht, dass die kommerzielle Geschwindigkeit der InterCitys hier deutlich niedriger ist als im übrigen Fernverkehrsnetz. Die Strecke Genf-St. Gallen ist jedoch das Rückgrat des Schweizer Schienennetzes auf der Ost-West-Achse und der nationalen Wirtschaft. Sie verbindet die Metropole am Genfersee, die Hauptstadtregion Bern, die Metropole Zürich und die Ostschweiz. Der Bundesrat muss sich dafür einsetzen, rasch eine dauerhafte Lösung durch neue Streckenabschnitte vorzuschlagen, die so schnell wie möglich umgesetzt werden müssen, um ein Mindestmass an Gerechtigkeit auf dem Fernverkehrsnetz zu gewährleisten.