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22.3928 · Motion · 2022-09-15

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Abschreibungsantrag liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Schweizer Gemüsegärtnerinnen und Gemüsegärtner den Anhang 1 der VEAGOG-Freigabeverordnung (SR 916.121.100) (sog. effektiv bewirtschafteten Phasen) auf den nächstmöglichen Zeitpunkt zu aktualisieren. Dabei sind die aktuellen inländischen Produktionsperioden (Saison) und das Potential in den kommenden 10 Jahren zu berücksichtigen. Ebenso sind die von Seiten Schweiz bei der WTO eingegangenen Verpflichtungen zu respektieren.

Begründung

In den 1990er Jahren wurden mit der Umstellung auf das Zwei-Phasen-Importsystem die effektiv bewirtschafteten Phasen festgelegt. Bei vielen Gemüsen reizen diese den bei der WTO hinterlegten Spielraum nicht aus und wurden in den vergangenen rund 30 Jahren nicht angepasst. In dieser Zeit haben sich aber die Möglichkeiten des Anbaus - bedingt durch Technik, als auch klimatische Veränderungen - stark entwickelt. Und auch das Konsumverhalten ist nicht mehr mit jenem von vor 30 Jahren zu vergleichen. Gleichzeitig schliessen die effektiv bewirtschafteten Phasen Zeiträume ein, zu welchen in der Schweiz keine Produktion mehr stattfindet und stellt somit für den Handel eine administrative Hürde dar.

Im Sommer 2021 war den Medien zu entnehmen, dass kurz vor dieser sog. effektiv bewirtschafteten Phase Schweizer Tomaten vernichtet werden mussten, weil der Handel günstigere Importware bevorzugte. Dabei handelte es sich nicht um einen Einzelfall. Die inländische Gemüseproduktion bekundet zunehmend Mühe, ihre Ware, welche sie unter zunehmend strengeren Auflagen anbaut (PaIv 19.475), ausserhalb dieses geschützten Zeitraums auf dem Markt zu platzieren.

Im gleichen Jahr verabschiedete das Parlament die Motion 19.3624 Konsum von lokal angebautem Obst und Gemüse fördern. Im Postulatsbericht 20.3931/21.3015 betont der Bundesrat den Willen, die nachhaltige pflanzliche Produktion für den menschlichen Verzehr zu fördern. Mehrere Verbände der Gemüsebranche haben 2022 die branchenübergreifende Vereinbarung zur Reduktion von Lebensmittelverschwendung unterschrieben.

Die Schweiz läuft Gefahr, politische Nachhaltigkeitsziele zu verfehlen, weil der Handel unter zunehmendem Preiskampf die falschen Prioritäten setzt. Wird Schweizer Ware aus Preisgründen durch Import ersetzt und in der Folge vernichtet, wird die Umwelt um ein Mehrfaches belastet, verliert die Schweiz die Hoheit über die Produktionsbedingungen, verlagert sie die Probleme ins Ausland und verliert gegenüber der einheimischen Produktion an Glaubwürdigkeit, weil sie diese verpflichtet, Nachhaltigkeit für den Müll zu produzieren.

Eine Aktualisierung der bewirtschafteten Phasen gemäss den aktuellen Möglichkeiten (siehe Auflistung unten) hilft zudem den Selbstversorgungsgrad mit Gemüse zu erhöhen, weil für Produktion und Handel wieder die gleichen Rahmenbedingungen gelten und somit Schweizer Gemüse gegenüber Importen bevorzugt wird.

Mit einer einfachen Anpassung der effektiv bewirtschafteten Phasen, kann der Bundesrat, bzw. das Bundesamt für Landwirtschaft, einen wertvollen Beitrag zur Erreichung der Ziele setzen und für gleichlange Spiesse unter den Händlern sorgen - sodass für diese keinen Wettbewerbsnachteil entstehen. Die Anpassung respektiert die internationalen Verpflichtungen der Schweiz.

Zu aktualisierende effektiv bewirtschaftete Phasen (neue Zeiträume):

Chicorée rot: Effektiv bewirtschaftete Phase vom 15.5. bis 15.3.

Lauch Foodtainer: Effektiv bewirtschaftete Phase vom 1.7. bis 31.1.

Lollo: Effektiv bewirtschaftete Phase vom 1.3. bis 1.12.

Mini Lattich: Effektiv bewirtschaftete Phase vom 15.4. bis 17.11.

Petersilie gekraust: Effektiv bewirtschaftete Phase vom 15.4. bis 12.12.

Petersilie glatt: Effektiv bewirtschaftete Phase vom 15.4. bis 12.12.

Rhabarber: Effektiv bewirtschaftete Phase vom 30.3. bis 21.6.

Aubergine: Effektiv bewirtschaftete Phase vom 1.6. bis 15.10

Batavia: Effektiv bewirtschaftete Phase vom 1.3. bis 31.12

Chinakohl: Effektiv bewirtschaftete Phase vom 10.4. bis 1.3.

Gurke Nostrano: Effektiv bewirtschaftete Phase vom 15.4. bis 7.10.

Gurke Salat GWH: Effektiv bewirtschaftete Phase vom 15.4. bis 8.10.

Krautstiele: Effektiv bewirtschaftete Phase vom 1.3. bis 15.12.

Lauch grün: Effektiv bewirtschaftete Phase vom 1.3. bis 15.2.

Rosenkohl: Effektiv bewirtschaftete Phase vom 9.9. bis 25.1.

Romanesco: Effektiv bewirtschaftete Phase vom 1.6. bis 30.11.

Spinat: Effektiv bewirtschaftete Phase vom 1.3. bis 7.12.

Stangensellerie: Effektiv bewirtschaftete Phase vom 1.5. bis 31.12.

Tomaten: Effektiv bewirtschaftete Phase vom 1.5. bis 20.10.

Tomaten Cherry: Effektiv bewirtschaftete Phase vom 1.5. bis 20.10.

Tomaten Peretti: Effektiv bewirtschaftete Phase vom 1.5. bis 20.10.

Treibzichorien: Effektiv bewirtschaftete Phase vom 15.10. bis 15.5

Zuckerhut: Effektiv bewirtschaftete Phase vom 15.6. bis 15.2.

Rote und weisse Zwiebeln: Effektiv bewirtschaftete Phase vom 7.6. bis 15.5.

Federkohl: Effektiv bewirtschaftete Phase vom 1.9. bis 1.3.

Pak-Choi: Effektiv bewirtschaftete Phase vom 10.4. bis 30.11.

Spitzkabis: Effektiv bewirtschaftete Phase vom 15.4. bis 15.3.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Seit der Festsetzung der effektiven Importbewirtschaftungsperioden vor rund 30 Jahren hat sich der Gemüseanbau in der Schweiz stark verändert. Insgesamt ist die Gemüseanbaufläche in dieser Zeit von 12'300 Hektaren auf 16'400 Hektaren (+33 %) und die Fläche von Gewächshäusern von 286 auf 473 Hektaren (+65 %) angestiegen. Im Vergleich dazu hat die ständige Wohnbevölkerung um rund einen Viertel zugenommen.

In diesen 30 Jahren haben sich die Ernährungsgewohnheiten der schweizerischen Bevölkerung und ihre Qualitätsansprüche an die Lebensmittel stark verändert. Dem haben die Schweizer Gemüseproduzenten Rechnung getragen, indem sie ihre durch einen hohen Grenzschutz gestützte Produktion ausgebaut haben. Dem Feldanbau kam entgegen, dass sich mit der Klimaerwärmung auch die Vegetationsperiode verlängerte. Produktionshemmend wirkten der zunehmende Bewässerungsbedarf und häufigere Unwetterereignisse. In diesem Zusammenhang ist der Gewächshausanbau mit kontrollierten Anbaubedingungen vorteilhaft, da er sich positiv auf die Erfüllung der Qualitätsanforderungen auswirkt und einen geringeren Pflanzenschutzmitteleinsatz erfordert. Nachteilig ist dieser Anbau bezüglich CO2-Umweltbelastung, vor allem dann, wenn er mit wärmeren Anbauregionen verglichen wird. Dem tragen die Schweizer Gemüseproduzenten Rechnung. Sie haben gemeinsam mit dem Handel beschlossen, bis 2040 im geschützten Anbau keine fossilen Energieträger mehr zu verwenden.

Die Motion schlägt für 27 Gemüse veränderte effektive Bewirtschaftungsperioden vor. Konkret betrifft dies die Perioden, während denen Importmöglichkeiten (Zollkontingentsteilmengen) zu tiefen Zollansätzen vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) nur freigegeben werden, wenn das inländische Angebot die Nachfrage nicht abdeckt. Gemäss Motion soll bei sieben Erzeugnissen die effektive Bewirtschaftungsperiode später starten und/oder früher enden, so dass diese um 1 bis 6 Wochen verkürzt wird. Für 16 Gemüse soll die effektive Bewirtschaftung um 2 bis 10 Wochen verlängert werden. Beispielsweise soll für Tomaten als wichtigstes Gewächshausgemüse die effektive Bewirtschaftung einen Monat früher beginnen (Mai) und drei Wochen später enden. Bei Batavia als wichtiges Freilandgemüse soll die effektive Bewirtschaftung zwei Wochen früher beginnen und drei Wochen später enden. Vier bislang nicht bewirtschaftete Erzeugnisse sollen neu bewirtschaftet werden, zum Beispiel Romanesco während 6 Monaten.

Mit dem Anliegen der vorliegenden Motion wandte sich der Verband Schweizer Gemüseproduzenten (VSGP) bereits ans BLW. Es wies den Antrag zurück und forderte die Produzenten und den Handel auf, sich auf einen gemeinsamen Antrag zu einigen. Dieser kam nicht zustande.

Die geforderte Erhöhung des Grenzschutzes, die vorwiegend Einfuhren aus der EU betreffen würde, hätte verschiedene Konsequenzen. So würde die zeitliche Verlängerung der Absatzsicherheit einheimischer Produkte zu höheren Konsumentenpreisen führen. Gemäss Bundesamt für Statistik liegen diese im Bereich Obst und Gemüse in der Schweiz bereits durchschnittlich 42 Prozent über dem EU-Niveau. Die Ausweitung der Verwaltung von Zollkontingentsteilmengen würde auch zu einer Erhöhung des administrativen Aufwands für Unternehmen führen. Ausserdem geht die in der Motion erwähnte Thematik der Lebensmittelverschwendung und der Selbstversorgung im Kontext der Ernährungssicherheit über die genannten Einzelfälle hinaus. Um diese Herausforderungen anzugehen, hat der Bundesrat in seinem Bericht in Erfüllung des Postulates 18.3829 (Aktionsplan gegen die Lebensmittelverschwendung) umfassendere Vorschläge gemacht.

Der Bundesrat lehnt die Motion aus dargelegten Gründen ab. Er verschliesst sich jedoch nicht grundsätzlich, dass das BLW eine Änderung der VEAGOG-Freigabeverordnung (SR 916.121.100) vertieft prüft und diese gegebenenfalls im Rahmen eines agrarpolitischen Verordnungspakets in eine Vernehmlassung gibt. Grundvoraussetzung ist, dass Produktion und Handel einen einvernehmlichen Antrag stellen. Es ist sicherzustellen, dass der Grenzschutz für Frischgemüse insgesamt nicht erhöht wird und die Kaufkraft erhalten bleibt. Forderungen nach einer Verlängerung der effektiven Bewirtschaftungsperioden für bestimmte Gemüse sind andernorts durch Zollsenkungen zu kompensieren. Zudem müssen die Kompatibilität mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz sowie die Auswirkungen auf die Handelspolitik, Umwelt und die Konsumenten in die Interessenabwägung miteinbezogen werden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.