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22.3986 · Postulat · 2022-09-22

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, ob es sinnvoll wäre, für sämtliche Arten von Heizgeräten Systeme für eine energetische Betriebsoptimierung und ein Energiecontrolling allgemein einzuführen. Dies könnte mittels massgeschneiderter Programme für die Eigentümerinnen und Eigentümer, die in jedem Kanton erarbeitet würden, erfolgen. Der Bundesrat wird zudem beauftragt, in der Folge einen Bericht über die Energieeinsparungen im Zusammenhang mit dieser Massnahme vorzulegen.

Begründung

Zwei Drittel des gesamten Energiebedarfs der schweizerischen Haushalte sind aufs Heizen zurückzuführen. Heute ist es nicht nur immer wichtiger, unabhängig von Öl- und Gasheizungen zu werden, als Sofortmassnahme sind zudem korrekt eingestellte Heizsysteme wichtig, die eine Überhitzung von Gebäuden und Wärmeverluste verhindern. Dies gilt für alle Arten fossiler Energie genauso wie für erneuerbare Energien.

Gemäss dem Programm EnergieSchweiz könnten in der Schweiz jährlich mehrere hundert Millionen Franken Heizkosten eingespart werden, wenn die Heizungssysteme energetisch optimiert würden. So liesse sich Energie, aber auch Geld sparen. Und diese Optimierung wäre mit wesentlich geringeren Kosten verbunden als die Sanierung einer Gebäudehülle oder der Ersatz von Fenstern.

Mit einer energetischen Betriebsoptimierung können die Energiekosten durchschnittlich um 15 Prozent gesenkt werden, ganz ohne Investitionen in das Heizungssystem im Rahmen eines Energiesparvertrags. Diese Massnahme ist besonders nach einer Sanierung der Gebäudehülle, wie etwa dem Ersatz der Fenster, sinnvoll. Sie senkt die Nebenkosten und erhöht die Attraktivität des Gebäudes für die Mieterschaft, da man Energie spart, aber natürlich auch aus ökologischen Gründen (kleinerer ökologischer Fussabdruck, geringere Abhängigkeit von ausländischen Energien).

Wenn das Ziel der CO2-Neutralität erreicht werden soll, müssen Eigentümerinnen und Eigentümer ihren Beitrag dazu leisten. Das ist ohne Komforteinbussen möglich, und man hat erst noch Geld gespart; es ist finanziell sowohl für die Eigentümerschaft als auch für die Mieterschaft attraktiv. Die grünste und günstigste Energie ist die, die man nicht verbraucht. Das gilt sowohl fürs Heizen als auch für den Strom, wie das Programm Eco 21 der Services Industriels de Genève zeigt, in dessen Rahmen bis Ende 2021 mehr als 230 GWh Strom eingespart werden konnten, was dem Verbrauch von etwa 80 000 Haushalten entspricht.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat begrüsst alle Aktivitäten im Bereich Energieeffizienz und der energetischen Betriebsoptimierung. Das darin vorhandene Potenzial zur Effizienzsteigerung ohne Komforteinbusse ist unbestritten vorhanden. Für Massnahmen, die den Energieverbrauch in Gebäuden betreffen, sind gemäss Artikel 89 Absatz 4 der Bundesverfassung vor allem die Kantone zuständig. Die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) der Ausgabe 2014 enthalten das freiwillige Modul 8 "Betriebsoptimierung", darunter fällt auch die Heizungsoptimierung. Es liegt nicht in der Zuständigkeit des Bundes, Systeme zur Optimierung und Überwachung von Heizungsanlagen einzufordern. Gemäss Publikation "Stand der Energie- und Klimapolitik in den Kantonen 2022" haben bisher fünf Kantone dieses Modul in ihren kantonalen Erlassen aufgenommen. Namentlich sind dies die Kantone Basel-Stadt und Bern (entsprechend dem Text der MuKEn 2014) sowie die Kantone Schaffhausen, Thurgau und Zürich mit inhaltlicher Abweichung gegenüber den MuKEn 2014. Der Bundesrat erachtet die Prüfung der Zweckmässigkeit solcher Systeme als nicht notwendig, da deren Wirkung unbestritten ist. Ein Bericht dazu würde weder neue Erkenntnisse bringen, noch die Umsetzung beschleunigen. Die grösste und schnellste Wirkung wird erzielt, wenn möglichst alle Kantone die Bestimmungen betreffend energetischer Betriebsoptimierung in ihre Rechtserlasse aufnehmen. Zusätzlich können die Kantone die Betriebsoptimierung auch durch weitere Massnahmen fördern wie etwa durch Unterstützung von Beratungsangeboten an Liegenschaftsverwaltungen.

In Bezug auf das Programm éco21 der Services Industriels de Genève SIG begrüsst der Bund die Einführung privater Ansätze und ermutigt eine Ausweitung des Programms auf andere Industriebetriebe.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.