22.4038 · Interpellation · 2022-09-28
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Die Menschenrechtsverletzungen durch den Iranischen Staat eskalieren zusehends und lösen gerade massive Proteste aus. Dem religiösen Fanatismus geschuldet wurden kürzlich zwei lesbische Iranerinnen wegen "Korruption auf Erden" schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt. Weil die junge Masha Amini ihr Kopftuch nicht korrekt trug, wurde sie auf brutale Weise durch die Polizei verprügelt. Die Verletzungen haben zu ihrem Tod geführt. Die Proteste gegen das Regime werden in aller Härte unterdrückt. Die EU hat die Gewalt des Regimes in sehr klarer Form verurteilt und mit Sanktionen gedroht.
Vor diesem Hintergrund stellen sich folgende Fragen:
1. Warum verurteilt die Schweiz den Iran nicht öffentlich in einer klaren Sprache, wie dies auch gegenüber Russland der Fall war?
2. Welche Massnahmen ergreift die Schweiz gegenüber dem Iran, um ihn zur Einhaltung der Menschenrechte zu bewegen?
3. Was hat die Schweiz im UN-Menschenrechtsrat bisher getan, um den Iran von Menschenrechtsverletzungen abzuhalten?
4. Wie lässt sich das Schutzmachtmandat aufgrund der schwersten Menschenrechtsverletzungen rechtfertigen? Wie aufgrund der Verletzung der Frauenrechte?
5. Wie stellt sich die Schweiz zu Sanktionen gegen iranische Funktionäre analog zu denjenigen, welche die USA erhoben haben? Wird die Schweiz potentielle Sanktionen der EU übernehmen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. und 3. Die Schweiz hat auf die Entwicklungen im Iran mit mehreren diplomatischen Interventionen auf bilateraler und multilateraler Ebene reagiert. So drückte Bundespräsident Ignazio Cassis am 20. September 2022 seine Besorgnis über den Tod von Mahsa Amini, die am 16. September 2022 verstarb, und über die Menschenrechtslage im Iran aus, und zwar direkt gegenüber Präsident Raisi. Am 21. September 2022 erörterte die Schweizer Botschafterin im Iran den Fall von Mahsa Amini und zweier zum Tode verurteilter LGBTI-Aktivistinnen mit dem Sekretär des Hohen Rates für Menschenrechte innerhalb der iranischen Justiz. Am 26. September 2022 forderte die Schweiz im Rahmen des Menschenrechtsrats eine schnelle, unparteiische und unabhängige Untersuchung der Umstände des Todes von Mahsa Amini und rief die iranischen Behörden dazu auf, bei den friedlichen Demonstrationen Zurückhaltung zu üben und die Einschränkungen des Internets aufzuheben. Die Schweiz nahm am 5. Oktober 2022 Stellung, um die unverhältnismässige Gewaltanwendung der iranischen Sicherheitskräfte gegen die Demonstrierenden zu verurteilen. Die Chefin der Abteilung MENA des EDA bestellte zudem am 26. September und 18. Oktober 2022 den iranischen Geschäftsträger ein, um die Entwicklungen im Iran anzusprechen, und forderte insbesondere eine unabhängige Untersuchung des Feuers im Evin-Gefängnis. Im Rahmen des interaktiven Dialogs mit dem Sonderberichterstatter in der UNO-Generalversammlung über den Iran wiederholte die Schweiz am 26. Oktober ihr Verurteilen von der unverhältnismässigen Gewaltanwendung durch die iranischen Sicherheitskräfte. Bei dieser Gelegenheit rief die Schweiz den Iran dazu auf, jede Form von Diskriminierung gegen Frauen und Mädchen zu beseitigen und die Grundrechte Angehöriger von Minderheiten zu achten und deren Schutz zu gewährleisten.
2. Die Schweiz spricht mit dem Iran regelmässig Menschenrechtsfragen an, sowohl auf bilateraler als auch auf multilateraler Ebene. Sie führt insbesondere einen bilateralen Menschenrechtsdialog mit den iranischen Behörden, in dem sie ihre konkreten Erwartungen und Forderungen gemäss den in der Aussenpolitischen Strategie 2020-2023 Prioritäten äussert, d. h.: Meinungsäusserungsfreiheit, Abschaffung der Todesstrafe, Bekämpfung von Folter, Schutz von Minderheiten und Rechte der Frauen. Diese Themen werden auch häufig bei hochrangigen bilateralen Treffen oder in Wortmeldungen in multilateralen Gremien wie der UNO-Generalversammlung oder dem Menschenrechtsrat angesprochen. Die Schweiz unterstützt ausserdem Projekte der UNICEF und des Hochkommissariats für Menschenrechte im Bereich der Jugendjustiz im Iran, die unter anderem darauf abzielen, den Zugang zur Justiz für Minderjährige zu verbessern und ein Hinrichtungsmoratorium für Personen, die zum Zeitpunkt der Tat minderjährig waren, zu erreichen.
4. Die Schweiz hat im Zusammenhang mit Iran insgesamt fünf Schutzmachtmandate inne, darunter seit über 40 Jahren dasjenige für die USA. Sie bietet den betroffenen Staaten unterschiedliche diplomatische und konsularische Dienstleistungen an und handelt dabei ausschliesslich im Auftrag der Mandanten. Die Schutzmachtmandate stellen einen Vertrauensbeweis für unser Land dar. Zudem eröffnen sie der Schweiz einen regelmässigen Zugang zu hochrangigen Vertreterinnen und Vertreter dieser Länder, die dank des vorhandenen Vertrauens auch für andere Zwecke genutzt werden können - beispielsweise um die Situation im Bereich der Menschenrechte zu thematisieren.
5. Unter Einbezug aller innen- und aussenpolitischer Interessen der Schweiz, darunter auch die Guten Dienste der Schweiz im Iran, hat das für Sanktionen zuständige WBF gemeinsam mit dem EDA entschieden, die im Zusammenhang mit den aktuellen Protesten erlassenen EU-Sanktionen gegenüber Iran nicht zu übernehmen. Hingegen hat die Schweiz die Sanktionen der EU betreffend die Lieferung von iranischen Drohnen nach Russland übernommen.
Antwort des Bundesrates.