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22.4063 · Interpellation · 2022-09-29

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Am 18. August hat offenbar eine türkische Drohne ein von der UNO unterstütztes Ausbildungszentrum für Minderjährige (überwiegend Mädchen) getroffen. Dieses Zentrum dient der Aufnahme von Kindern, die sich der kurdischen Miliz YPG/YPJ anschliessen wollten, aber auf Verlangen der internationalen Gemeinschaft (die die Ausbildung zu Kindersoldaten und -soldatinnen verhindern will) daraus entlassen wurden. Vier Mädchen, die im Hof Volleyball spielten, wurden getötet; weitere Kinder wurden verletzt. Da es sich bei diese Kindern um Zivilpersonen handelt, dürfte ein Kriegsverbrechen vorliegen.

a. Liefert die Schweiz Kriegsmaterial in die Türkei?

Wenn ja, welche Massnahmen wurden getroffen, um sicherzustellen, dass dieses Material nicht zur Verletzung von Völkerrecht verwendet wird, insbesondere im Rahmen des Kriegs gegen die Kurdinnen und Kurden auf syrischem und irakischem Gebiet?

b. Welche Massnahmen hat die Schweiz getroffen, um sicherzustellen, dass die Türkei das humanitäre Völkerrecht sowie die Rechte beachtet, die durch den Internationalen Pakt der Vereinten Nationen über bürgerliche und politische Rechte garantiert sind?

c. Nehmen die schweizerischen Behörden ihre Aufgabe wahr, türkische politische und militärische Verantwortungsträger, die unter Verdacht stehen, in internationale Verbrechen verwickelt zu sein, während ihres Aufenthalts in der Schweiz zu verfolgen?

Stellungnahme des Bundesrates

a. Die Beurteilung von Gesuchen für die Ausfuhr von Kriegsmaterial stützt sich auf die Kriterien des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial (KMG; SR 514.51). Seit 2017 werden Gesuche für die Ausfuhr von Kriegsmaterial in die Türkei grundsätzlich abgelehnt, weil das Land in einen internen bewaffneten Konflikt nach Artikel 22a Absatz 2 Buchstabe a KMG verwickelt ist (vgl. Interpellation Seiler Graf "21.3865 Verletzt die Schweiz das Neutralitätsrecht?").

b. Der Bundesrat verurteilte die militärische Intervention der Türkei in Syrien 2019, die er als Verstoss gegen die UNO-Charta und damit als völkerrechtswidrig erachtet. Die Schweiz nutzt verschiedene diplomatische Instrumente auf bilateraler und multilateraler Ebene, um die beteiligten Parteien zur Einhaltung des Völkerrechts und insbesondere des humanitären Rechts aufzufordern. Sie führt im Rahmen von regelmässigen politischen Konsultationen sowie Arbeitstreffen auf Ministerebene einen engen Dialog mit der Türkei. Dabei werden wichtige Themen wie Rechtsstaatlichkeit und humanitäres Völkerrecht offen angesprochen. Die Schweiz fordert die Türkei stets auf, ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen, sei es in Syrien oder im Irak.

c. Die Schweiz setzt sich seit vielen Jahren für Rechenschaftslegung und die Verfolgung internationaler Verbrechen ein. Sie verfügt diesbezüglich über ein wichtiges internes Instrument: das Weltrechtsprinzip. Die Verfolgung besonders schwerer Verbrechen (Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen) fällt in die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft. Die Bedingungen sind in Artikel 264m des Schweizerischen Strafgesetzbuchs geregelt. Im Übrigen muss im Rahmen einer möglichen Verfolgung wegen internationaler Verbrechen auf Schweizer Hoheitsgebiet im Einzelfall auch geprüft werden, ob die betreffenden Personen Immunität von der Strafgerichtsbarkeit geltend machen können.

Antwort des Bundesrates.