22.4140 · Interpellation · 2022-09-29
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Tunnelbelüftungen und -beleuchtungen, Überwachungssysteme und andere dynamische oder beleuchtete Strassenmarkierungen sind für die Verkehrssicherheit von entscheidender Bedeutung. Das Nationalstrassennetz besteht aus mehr als 170 Tunneln und Einschnitten, die rund 425 km Strasse in etwa 250 Röhren umfassen. Bei Stromausfällen werden Notstromaggregate genutzt; diese müssen aber regelmässig mit Treibstoff versorgt werden, damit sie während einem längeren Zeitraum betrieben werden können. Die Versorgung bei einem simultanen Einsatz von mehreren Anlagen wäre eine Herausforderung.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass die Verkehrssicherheit bei Stromausfällen gewährleistet sein muss?
- Hat der Bundesrat zu diesem Zweck Massnahmen vorgesehen, um die Stromversorgung der für die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit auf den Nationalstrassen notwendigen Anlagen (Tunnelbeleuchtung und -lüftung sowie Lichtsignale und Ampeln) sicherzustellen?
- Kann die Versorgung der Notstromaggregate im schlimmstmöglichen Fall sichergestellt werden?
- Ist er auch der Ansicht, dass Funktions- und Versorgungstests dieser Anlagen entscheidend sind, um im Falle eines Strommangels in diesem Winter bestmöglich vorbereitet zu sein?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Ja.
2./3. Ein sicherer Betrieb der (National-)Strassen ist auch bei einer Strommangellage gewährleistet. Bei einem Ausfall von Lichtsignalanlagen/Ampeln regelt das Strassenverkehrsrecht in Form von Signalisationen und Bodenmarkierungen die Vortrittsregelungen. An besonders neuralgischen Punkten kann zusätzlich ein Verkehrsdienst eingesetzt werden.
Tunnelanlagen auf den Nationalstrassen verfügen seit rund 15 Jahren über eine redundante Stromversorgung. Das bedeutet, dass bei der Abschaltung eines Elektrizitätswerks die Stromversorgung durch ein unabhängiges Unterwerk erfolgen kann.
Bei einer totalen Stromunterbrechung verfügen die Tunnelanlagen über eine Notstromversorgung mit Batterieeinheiten für den Betrieb der Notbeleuchtung zum Zweck der Selbstrettung und für die Einsatzkräfte. Die Tunnelanlagen verfügen hingegen nicht über Notstromversorgungen für den Weiterbetrieb der grossen Verbraucher, wie z.B. der Lüftungsanlagen oder der Ereignislüftungen.
Für länger andauernde, totale Stromausfälle werden derzeit gemeinsam mit den kantonalen Krisenstäben Massnahmenpläne erarbeitet. Diese Massnahmenpläne können Geschwindigkeitsreduktionen oder die Schliessung von Tunnelanlagen beinhalten.
4. Die Tunnelanlagen der Nationalstrassen werden jährlichen Funktionstests unterzogen. Dazu gehört auch die Umschaltung von redundanten Stromeinspeisungen. Die Funktionstests werden in Zusammenarbeit mit den lokalen Verteilnetzbetreibern durchgeführt. Ebenfalls werden regelmässig Szenarien für die Ereignisbewältigung mit den Blaulicht-Partnern und kantonalen Führungsstäben durchgespielt.
Antwort des Bundesrates.