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22.4161 · Motion · 2022-09-29

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, ein Gesetz (allenfalls eine Verordnung) auszuarbeiten, welches festhält, wann Strassenbeleuchtungen ganz oder teilweise abgeschaltet oder mit reduzierter Stärke betrieben werden können, um den Energieverbrauch im Bereich der Strassenbeleuchtungen sowie die von ihnen verursachte Lichtverschmutzung zu reduzieren. Dabei sind Aspekte der Verkehrssicherheit mitzuberücksichtigen.

Begründung

Aufgrund einer drohenden Strommangellage sind umgehend Massnahmen umzusetzen, welche den Energieverbrauch reduzieren. Städte und Gemeinden sind daran, solche Massnahmen zu prüfen. Eine Reduktion des Energieverbrauchs im Bereich der Strassenbeleuchtungen schafft verschiedene win-win Situationen. Neben dem Sparen der Energie und deren Kosten, können die Lichtverschmutzung sowie deren schädliche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt reduziert werden. Das Bundesamt für Umwelt schätzt, dass sich die Lichtverschmutzung in der Schweiz in den letzten 25 Jahren verdoppelt hat, darunter leidet insbesondere auch die Gesundheit der Menschen und die Biodiversität. Aufgrund dieser Überlegungen macht es Sinn, dass Strassenbeleuchtungen nachts ganz oder teilweise abgeschaltet oder mit reduzierter Stärke betrieben werden. Verschiedene Städte und Gemeinden haben dies erkannt und schalten die Strassenbeleuchtungen nachts ab. Da keine Bundesregelung vorliegt, besteht ein Regulationsdefizit, welches behoben werden sollte. Denn bevor die Kantone wiederum eigene und 26 unterschiedliche Vorgaben ausarbeiten, macht eine einheitliche Bundesregelung Sinn. Der Bundesrat kann somit Rechtssicherheit schaffen, indem er durch eine Bundesregelung den verschiedenen Aspekten Energiesparen, Lichtverschmutzung, Verkehrssicherheit Rechnung trägt und einheitliche Vorgaben und Empfehlungen macht.

Gestützt auf Artikel 74 BV kann der Bund Vorschriften über den Schutz des Menschen und seiner natürlichen Umwelt vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen erlassen. Gestützt auf Artikel 82 und 89 BV hat er im Weiteren Gesetzgebungskompetenzen im Bereich des Strassenverkehrs und der Energieversorgung.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Bund, Kantone und Gemeinden teilen sich die Zuständigkeiten für die Strasseninfrastruktur. Der Bund ist für die Nationalstrassen zuständig, die Kantone und Gemeinden für das kantonale und kommunale Strassennetz. Die Nationalstrassen sind bereits heute weitgehend unbeleuchtet. Ausnahmen bilden neuralgische Punkte wie Verzweigungen und Tunnels.

Das Umweltschutzgesetz vom 7. Oktober 1983 (USG; SR 814.01) bezweckt, Menschen, Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume gegen schädliche oder lästige Einwirkungen zu schützen, darunter auch gegen Lichtemissionen. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat am 27. Oktober 2021 eine aktualisierte Vollzugshilfe zur Vermeidung von Lichtemissionen publiziert. Diese enthält spezifische Empfehlungen zur Reduktion von Strassenbeleuchtungen, ohne dass die Verkehrssicherheit oder die Sicherheit im öffentlichen Raum gefährdet wird. Dabei verweist die Vollzugshilfe auf die technischen Normen der Schweizerischen Vereinigung der Strassen- und Verkehrsfachleute (SN 640 241: Querungen für den Langsamverkehr, Fussgängerstreifen), der Schweizerischen Normen-Vereinigung (SN 13201 - Öffentliche Beleuchtung) sowie der Schweizer Licht Gesellschaft (Richtlinie Nr. 202 - Strassenbeleuchtung - Ergänzungen zu SN 13201). Diese Normen sind zwar rechtlich nicht verbindlich, geben aber den aktuellen Wissensstand der Fachleute wieder und sollten von den zuständigen Behörden beigezogen werden.

Die bestehenden rechtlichen und technischen Grundlagen erlauben es den Kantonen und Gemeinden bereits heute, die Beleuchtung des öffentlichen Raums sowie die Strassenbeleuchtung bedarfsgerecht zu regulieren, ohne die Sicherheit zu gefährden. Dabei verfügen die zuständigen Behörden über einen Ermessensspielraum, der es ihnen ermöglicht, verschiedene Kriterien und Aspekte (Sicherheit im öffentlichen Raum, Verkehrssicherheit, Energieeinsparung usw.) auch unter Beachtung der Werkeigentümerhaftung zu berücksichtigen.

Im Rahmen des Programms EnergieSchweiz unterstützt der Bund die Gemeinden bei der Modernisierung der Beleuchtung. Weitergehende Regelungen auf Bundesebene lehnt der Bundesrat jedoch ab.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.