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22.4173 · Interpellation · 2022-09-29

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Hitzesommer 2022 hat uns deutlich vor Augen geführt, welche Herausforderungen im Bereich des Wassermanagements auf uns zukommen, wenn der Regen ausbleibt. Aufgrund des Klimawandels befürchten zahlreiche Fachleute und Personen aus der Wissenschaft, dass die Trockenperioden in Zukunft häufiger auftreten werden.

Auch wenn das Wassermanagement in erster Linie Sache der Kantone ist, hat der Bundesrat in seiner Antwort auf das Postulat Rieder 18.3610 doch eingeräumt, dass auch auf Bundesebene in diesem Bereich Mängel bestehen. Diese zeigen sich vor allem - wenn auch nicht nur - darin, dass Daten fehlen, was jegliche Strategie verunmöglicht. Es werden daher mehrere Massnahmen vorgeschlagen, doch sind diese - oder zumindest ihre Beschreibung - relativ oberflächlich. Ich stelle dem Bundesrat daher die folgenden Fragen:

1. Der Bundesrat weist darauf hin, dass ihm zu wenig Daten zur Verfügung stehen. Bis wann wird der Bundesrat über hinreichend belegte Daten verfügen, um eine Strategie für das Wassermanagement, einschliesslich bei Hitzeperioden, erarbeiten zu können?

2. Es besteht der Eindruck, dass die vom Bund zur Verfügung gestellten, bestehenden Instrumente zur Erhöhung der Resilienz der Gewässerökosysteme von den Kantonen zu wenig genutzt werden. Wie gedenkt der Bundesrat, die Kantone konkret zu unterstützen, damit sie diese Instrumente vermehrt/besser nutzen? Welche konkreten quantitativen Ziele hat er sich gesetzt (Zielsetzung 3)?

3. Der Bundesrat plant die Einführung einer kantonalen Berichterstattungspflicht bei Trockenheitssituationen (Massnahme 4.1). Welche Strategie meint der Bundesrat auf der Grundlage dieser Berichte erarbeiten zu können?

Stellungnahme des Bundesrates

Gemäss der Bundesverfassung liegt die Wasserhoheit und damit die Verantwortung für das Wassermanagement bei den Kantonen. Sie müssen dieses Wassermanagement auch bei Trockenheit und Hitze gewährleisten und die dazu notwendigen Daten erheben. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat den Kantonen dazu verschiedene Arbeitshilfen zur Verfügung gestellt. Aufgrund der Trockenheitsereignisse in den Jahren 2003, 2015 und 2018 haben über die Hälfte der Kantone bereits eine regionale Wasserressourcenplanung umgesetzt oder eine solche ist bei ihnen in Erarbeitung.

1. Mit der Genehmigung des Berichts in Erfüllung des Postulats 18.3610 Rieder am 18. Mai 2022 hat der Bundesrat dem BAFU den Auftrag erteilt, Massnahmen zur Verbesserung der Datengrundlage bezüglich Wassernutzung umzusetzen und dem Bundesrat bis Ende 2025 Bericht über die Umsetzung zu erstatten. Das EDI (Bundesamt für Statistik) wurde zudem beauftragt, ebenfalls bis Ende 2025 im Rahmen des System of Environmental-Economic Accounting for Water (SEEA-Water) die Machbarkeit von vereinfachten Wasserkonten auf nationaler Ebene zu prüfen. Diese Konten sollen die Datengrundlage für die Wassernutzung verbessern, indem sie Wasserflüsse im Wirtschaftssystem (z. B. für Wasserkraft, Industrie oder Bewässerung) und die Wasservorräte abbilden.

Zusätzlich hat der Bundesrat am 18. Mai 2022 dem BAFU, dem Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie (MeteoSchweiz) und dem Bundesamt für Landestopografie (swisstopo) den Auftrag erteilt, angesichts der häufigeren Trockenheit ein nationales Früherkennungs- und Warnsystem bis 2025 aufzubauen.

2. Natürliche und saubere Gewässer sind gegenüber dem Klimawandel am widerstandsfähigsten. Um dies zu gewährleisten, müssen die Gewässer rasch in einen naturnahen Zustand überführt werden. Dies wird bspw. erreicht mit den Revitalisierungen der Gewässer, ausreichenden Restwassermengen, der ökologischen Sanierung der Wasserkraft (Eliminierung von Schwall-Sunk, Wiederherstellung der Geschiebefrachten und der Fischgängigkeit) sowie dem Schutz der Gewässer vor Einträgen von Pestiziden und Dünger durch die Landwirtschaft sowie Chemikalien aus Industrie und Siedlungen. Diese und weitere Gewässerschutzmassnahmen werden von den Kantonen laufend umgesetzt. Der Bund unterstützt die Umsetzung teilweise finanziell, prüft periodisch den Stand der Umsetzung und wirkt darauf hin, dass die Massnahmen gemäss den rechtlichen Vorgaben und geforderten Fristen umgesetzt werden.

3. Der Bundesrat hat - wie im Bericht in Erfüllung des Postulats Rieder vorgeschlagen - die Einführung einer kantonalen Berichterstattungspflicht über Trockenperioden beschlossen (Massnahme 4.1). Die dazu nötige Anpassung der Gewässerschutzverordnung ist in Arbeit und soll voraussichtlich Ende 2024 in Kraft treten. Diese Berichterstattung wird aufzeigen, in welchen Bereichen bei den Kantonen noch Probleme bestehen. Basierend darauf können die Kantone Massnahmen zur Verbesserung der identifizierten Probleme ergreifen. Dies sind beispielsweise Massnahmen zur Sicherung der Trinkwasserversorgung oder der Ausbau lokaler Brauchwasserversorgungen für die Bewässerung ohne Beeinträchtigung der Ökologie. Dies beinhaltet wo nötig auch eine Koordination der Massnahmen zwischen den Kantonen.

Antwort des Bundesrates.