22.4178 · Interpellation · 2022-09-29
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Handel mit genetischen Ressourcen (Samen, Körner, Pflanzen etc.) wird auf internationaler Ebene im Übereinkommen über die biologische Vielfalt geregelt. Ziel dieses Übereinkommens ist die Bekämpfung der Biopiraterie; es will zudem gewährleisten, dass auf der einen Seite die Länder des Nordens, die oftmals von der Nutzung genetischer Ressourcen profitieren (Pharmaindustrie, Kosmetik, Landwirtschaft), und auf der anderen Seite die Länder des Südens - häufig reich an genetischen Ressourcen - die sich aus der Nutzung dieser Ressourcen ergebenden Vorteile teilen. Aber das Problem der Aufteilung ist noch immer nicht geklärt.
Seit einigen Jahren zeigt sich ein neuer Aspekt dieser Problematik. Heute ist es möglich, genetische Ressourcen unabhängig von einem physikalischen Träger zu nutzen. Datenbanken, die Gensequenzen enthalten, ermöglichen es, den Austausch und die Nutzung der Sequenzen der Kontrolle zu entziehen. Dadurch wird der durch das Nagoya-Protokoll eingeführte Mechanismus ausgehebelt, und den Ländern des Südens entgehen noch mehr Vorteile aus der Nutzung genetischer Ressourcen.
Die 15. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (COP-15) soll im kommenden Dezember in Montreal stattfinden. An ihr sollten umfassende Massnahmen für die Erhaltung der terrestrischen Biodiversität in den nächsten Jahrzehnten angestossen werden. Die Frage, wessen Eigentum digitale Sequenzinformationen (DSI) sind, wird in diesen Diskussionen eine zentrale Rolle einnehmen. Leider blockiert die Schweiz, zusammen mit einer Minderheit anderer Industrieländer, Fortschritte bei diesem Dossier, insbesondere bei der Frage der DSI.
Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Aus welchen Gründen vertritt die Schweiz beim Dossier DSI eine sehr konservative Haltung, indem sie DSI nicht als unter das Nagoya-Protokoll fallend betrachtet?
2. Ist die Schweiz mit dieser Haltung auf internationaler Ebene isoliert, insbesondere gegenüber unseren Nachbarländern? Weshalb?
3. Kann die Schweiz in diesem Dossier einen alternativen Vorschlag einbringen?
4. Wie will die Schweiz gewährleisten, dass das Nagoya-Protokoll, insbesondere bezüglich der Aufteilung der sich aus genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile, im Zusammenhang mit DSI Anwendung findet?
5. Das Risiko, dass sie mit ihrer Haltung den Erfolg der COP-15 gefährdet, ist nicht vernachlässigbar - ist die Schweiz bereit, dieses Risiko einzugehen?
Stellungnahme des Bundesrates
Die rasante Entwicklung der Molekularbiologie und der digitalen Technologien hat zu einem enormen Anstieg der Erzeugung und Nutzung von biologischen Daten in digitaler Form (Digital Sequence Information, DSI) geführt. Diese Daten werden in Datenbanken gespeichert und für die Erforschung der Biodiversität und im Bereich der Biotechnologie verwendet.
Da es keine klare Definition von DSI gibt, bestehen bei ihrer Verwendung keinerlei Verpflichtungen gegenüber dem dritten Ziel des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD; SR 0.451.43) und dem Ziel des Protokolls von Nagoya (SR 0.451.432). Diese Thematik wird jedoch in zahlreichen internationalen Foren diskutiert, wie z. B. im Rahmen des Internationalen Vertrags über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (SR 0.910.6).
1. und 4. Die Schweiz nimmt keine konservative, sondern vielmehr eine lösungsorientierte Haltung ein. Der Bundesrat hat dargelegt, weshalb das Nagoya-Protokoll keine Antwort auf die DSI-Problematik darstellt: So fehlt zum einen oft der Zusammenhang zwischen DSI und den genetischen Ressourcen, da die Informationen, die DSI enthalten, nicht immer spezifisch sind und häufig nicht mit einem bestimmten Organismus in Verbindung gebracht werden können. Diese Verknüpfung ist jedoch eine Voraussetzung für die Anwendung des Nagoya-Protokolls. Zum anderen beruht das Nagoya-Protokoll beim Zugang zu genetischen Ressourcen und der Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile auf einem bilateralen System und bietet keine wirksame Lösung bezüglich DSI. Eine solche müsste nämlich umfassend und einheitlich sein.
2. Die Schweiz ist nicht isoliert, sondern stimmt ihre Haltung eng mit ihren Partnern ab, insbesondere mit den EU-Mitgliedstaaten und Grossbritannien.
3. Im Rahmen der Verhandlungen bemüht sich die Schweiz aktiv um eine griffige, konstruktive, praktikable und mit den Bestimmungen der CBD vereinbare Lösung, die den legitimen Bedürfnissen der Entwicklungsländer sowie der Forschung und der Wirtschaft Rechnung trägt.
Die Schweiz hat ein Interesse daran, dass die Regeln auf internationaler Ebene harmonisiert werden. Dieser Prozess kann allerdings langwierig und komplex sein. Seit der vierzehnten Vertragsparteienkonferenz (COP 14) wurden verschiedene, vom bilateralen Ansatz des Nagoya-Protokolls abweichende Szenarien entwickelt, mit denen der Vorteilsausgleich auf die Nutzung von DSI ausgeweitet werden soll. Die Schweiz ist der Ansicht, dass eine multilaterale Lösung - auch unter dem Gesichtspunkt des Vorteilsausgleichs - dem Charakter von DSI besser gerecht wird.
5. Der Bundesrat ist sich der Herausforderungen im Zusammenhang mit DSI bewusst. Die Schweiz betrachtet die verschiedenen Verhandlungsstränge an der COP 15 jedoch als voneinander getrennt: So muss einerseits eine Lösung für DSI gefunden werden und andererseits das neue globale Rahmenwerk für die Biodiversität für die Zeit nach 2020 im Interesse aller Beteiligten sein.
Antwort des Bundesrates.